Betrieblicher Vorruhestand?

1 Antwort

Um ALG 1 zu beziehen, bedarf es der Arbeitslosigkeit. Das könnte beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrag geschehen. Davon sprichst Du aber nicht. Das mit ALG 1 Bezug nach dem frühestmöglichen Renteneintrittsalter kannst Du vergessen, den auch das Jobcenter wird Dich auffordern die Rente mit Abschlägen anzutreten.
Sprich mit Deinem Arbeitgeber, dass er Dir aus betrieblichen Gründen einen Aufhebungsvertrag anbietet und als Abfindung Dir bis zum frühestmöglichen Renteneintritt monatlich 70% Deines letzten Monatsgehaltes anbietet. Dann bekommst Du zwar von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit verordnet, kommst aber für 2 Jahre in den Genuß von ALG 1. Nach dieser Zeit kannst Du ja einen Minijob annehmen und so weiter Beiträge in deine Rentenversicherung einzahlen.