450 Euro Job und Kleinunternehmer beim Gleicher Firma?

2 Antworten

Ich habe ein Kleinunternehmen,

OK

wo ich ja die 17500 verdiene darf. 

Wer behauptet den Schwachsinn? Kleinunternehmer ist ein Begriff au der Umsatzsteuer, da geht es um Umsätze (Einnahmen), nicht um Gewinn.

Darf mich der Chef dem ich die Rechnungen schreibe

Wieso hast Du einen Chef, wenn Du Unternehmer bist? Kann es sein, dass Du Deinen Auftraggeber meinst?

auf 450 Euro anstellen 

Theoretisch ja, aber ich neige nach Deinem Sachverhalt, so wie Du ihn beschreibst (Chef usw.), ohnehin dazu anzunehmen (wie @Mrs.Murphy schon schreibt), dass es sich um Scheinselbständigkeit handelt.

Es wäre noch hilfreich, wenn Du Deine Tätigkeit beschrieben würdest udn die Tätigkeit, die Du als Minijobber ausführen sollst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Shwowak 
Fragesteller
 03.11.2019, 15:27

Habe blöd geschrieben.

Ich habe ein Kleinunternehmen und möchte als Pyrotechnik arbeiten.

Würde dann die Rechnungen an eine Firma immer schreiben.

Zusätzliche habe ich vor auf 450 euro bei dieser Firma im Lager zuarbeiten.

Darf ich das ? wie kann man das umgehen das man nicht in Scheinselbständigkeit kommt.

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MrsMurphy  03.11.2019, 15:36

Welche Rechnung willst du wofür an eine Firma schreiben? Bist du nur für diese eine Firma tätig?

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wfwbinder  03.11.2019, 15:51
@Shwowak

Was heißt auf die Frage:

Bist du nur für diese eine Firma tätig?

die Antwort:

pyrotechnik ja

Was machst Du denn sonst noch als Selbständiger?

Pyrotechnik brauchen doch dann auch noch andere, gäbe es nicht die Möglichkeit andere Kunden dazu zu gewinnen?

Die Arbeit als Lagerarbeiter ginge als Minijob noch daneben.

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Shwowak 
Fragesteller
 03.11.2019, 16:11
@wfwbinder

zurzeit bekommen ich nur von einer Person Aufträge für Pyrotechnik , bei dem ich als 450 euro Job im lager arbeiten will.

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wfwbinder  03.11.2019, 17:09
@Shwowak

Zur Veremidung der Scheinselbständigkeit hast Du ein Jahr Zeit für andere Aufträge zu sorgen. Sonst wird es für Deinen Auftraggeber teuer.

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MrsMurphy  03.11.2019, 17:23

Prinzipiell kann man auch mit einem Auftraggeber freiberuflich tätig seien. Um das beurteilen zu können, muss das allerdings individuell geprüft werden. Da geht es zum Beispiel um Einbindung in den Betrieb, selbstbestimmtes arbeiten und vieles mehr. Um hier sicher zu gehen sollte man bei der DRV ein Anfrageverfahren nach §7a SGB IV stellen.

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Es dürfen nicht dieselben Tätigkeiten sein. Dann geht das. Aber bei der Fragestellung ploppt bei mir gleich das Thema Scheinselbständigkeit auf.