3 A verstoße Probezeit?
Hallo, meine Frage wäre ob ich nun mit weiteren folgen rechnen muss.
ich wurde mit 19 in der Probezeit bei einer rot werdenden Ampel gesehen und meine probezeit wurde verlängert und ein Aufbausemir wurde aufgehängt was durchgeführt wurde mit 21 wurde ich dann mit dem Handy am Steuer gesehen also wieder ein A Verstoß aber mit verwarnung. Dann 2 wochen später bei einer Verkehrskontrolle angehalten worden wo ein thc schnelltest gemacht wurde hatte 4 tage zuvor geraucht der test war positiv ein bluttest wurde auf der wache gemacht und nun nach 2 Monaten habe ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommen wo steht : Das Ermittlungsverfahren wird gemäß 170 abs. 2 StPo eingestellt. Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit wird das Verfahren nach 46 owig 170 abs. 2 StPO eingestellt.
da die Ordnungswidrigkeit sowie das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde frage ich mich ob noch etwas von der bußgeldstelle kommt bzw der Führerschein entzogen wird.
Normalerweise sollte der Führerschein entzogen werden bei der Probezeit mit 2 A Verstoßen aber da die Ordnungswidrigkeit eingestellt wurde ist die frage ob was von der Führerscheinstelle kommt
3 Antworten
Der BTM-Verstoß kann nur als probezeitrelevanter A-Verstoß gewertet werden, wenn er frühstens zwei Monate nach der Verwarnung mit Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung begangen wurde (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG). Im Übrigen ist die FEB an die rechtskräftige Entscheidung der OB bzw. StA gebunden (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG).
Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; § 46; § 47 Abs. 1 OWiG dürfte eine Wertung als probezeitrelevanter A-Verstoß daher ausschließen.
Ob der Gesamtsachverhalt dennoch im Einzelfall eine MPU rechtfertigen kann, lässt sich mit den gegebenen Informationen und ohne detaillierte Kenntnis des Falls und der Rechtspraxis nicht einschätzen.
Die Einstellung ist endgültig, sodass in der Sache nichts mehr kommen kann. Vermutlich waren die Werte des Bluttests im zulässigen Rahmen.
Die Führerscheinstelle wird auf jeden Fall über die Drogengeschichte informiert!
Und unabhängig davon, dass alles eingestellt wurde, kann die Führerscheinstell dennoch weitere Maßnahmen anordnen.
Wie z. B. einen Abstinenznachweis oder, was für dich viel wichtiger ist, eine MPU!