3 A verstoße Probezeit?

3 Antworten

Der BTM-Verstoß kann nur als probezeitrelevanter A-Verstoß gewertet werden, wenn er frühstens zwei Monate nach der Verwarnung mit Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung begangen wurde (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG). Im Übrigen ist die FEB an die rechtskräftige Entscheidung der OB bzw. StA gebunden (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG).

Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; § 46; § 47 Abs. 1 OWiG dürfte eine Wertung als probezeitrelevanter A-Verstoß daher ausschließen.

Ob der Gesamtsachverhalt dennoch im Einzelfall eine MPU rechtfertigen kann, lässt sich mit den gegebenen Informationen und ohne detaillierte Kenntnis des Falls und der Rechtspraxis nicht einschätzen.

Die Einstellung ist endgültig, sodass in der Sache nichts mehr kommen kann. Vermutlich waren die Werte des Bluttests im zulässigen Rahmen.

Alarm67  09.05.2023, 21:27

Sorry, das sehe ich anders!

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Die Führerscheinstelle wird auf jeden Fall über die Drogengeschichte informiert!

Und unabhängig davon, dass alles eingestellt wurde, kann die Führerscheinstell dennoch weitere Maßnahmen anordnen.

Wie z. B. einen Abstinenznachweis oder, was für dich viel wichtiger ist, eine MPU!