Ermittlungsverfahren gegen mich?


03.04.2021, 23:55

Steht auch Tatvorwurf: BetrugIch habe gar keine ahnung wen ich betrogen habe :\

1 Antwort

Es stand ja dann offenbar ein Vorwurf im Raum. Dem wird jetzt aber nicht mehr nachgegangen.

In der Strafprozessordnung kenn ich mich auch nicht aus. Aber das Googeln nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung hat als ersten Treffer diesen hier gebracht:

Nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in einem Strafverfahren ein, wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass der Angeschuldigte die Straftat begangen hat und verurteilt werden wird.