Das Verfahren wird gemäß § 43 OWIG zur Verfolgung?

1 Antwort

Ein Verkehrsverstoß kann Straftat sein und bei deren Ermittlung ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

Die sieht keine Straftat und gibt an die für Ordnungswidrigkeiten zuständige Ordnungsbehörde ab.

Klar bekommst Du von da noch Post. Welchen Inhalts kann Dir hier keiner sagen. Eine geringfügige Tat scheint es aber wohl nicht zu sein.

Vielen dank.

Mitteilung über Einstellung des Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens Verkehrsordnungswidrigkeit vom ...... das gegen Sie wegen oben genannter Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitete Verkehrsordnungswid- rigkeitenverfahren wird nach § 47 Abs. 1 S. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit 5 91 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 eingestellt.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.

Was bedutet das für mich jetzt?

Ich habe für diesen Fall einen Anwalt eingeschaltet, weil ich diesen Brief nicht verstanden habe, wer zahlt jetzt seine Gebühren?

Liebe Grüße

Daniel

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