Darf ich auf meinem eigenen Grund und Boden (Privatgrundstück) jederzeit und überall rauchen, auch wenn sich der Nachbar dadurch gestört bzw. beobachtet fühlt?

Ich rauche seit Jahrzehnten im Bereich meiner Eingangstür. Dort habe ich eine Überdachung und einen Standaschenbecher. Genau gegenüber liegt das Grundstück der Nachbarn ca. 15m entfernt. Getrennt werden beide Grundstücke durch eine ca. 2m hohe Hecke bzw. einem Sichtschutz. Leider fällt das Grundstück etwas ab, so dass man die Küchentür des Nachbarhauses trotzdem sehen kann. Insgesamt ist das Nachbarhaus genau gegenüber mit der Fensterfront zu unserem Eingang gelegen. Ich habe mitbekommen, dass die Nachbarn sich gestört fühlen. Ich will nicht alle Einzelheiten hier ausbreiten, aber man hat mir sogar das Gesundheitsamt auf den Hals geschickt, da ich viel dort geraucht habe und man mich dadurch für verwirrt erklären wollte. Insgesamt ist die Situation so unzufriedenstellend, dass ich nun nur noch auf dem hinteren Ende des Hauses rauchen gehe. Ich fühle mich aber sehr eingeschränkt und belästigt und möchte nun gerne wissen, ob man auf seinem Grundstück überall und jederzeit rauchen darf? Gibt es dazu vergleichbare Urteile oder Gesetzestexte? Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ich wieder vorne rauchen gehe? Ich habe von anderen Nachbarn mitbekommen, dass man eine Satzung oder so geändert hat und man deswegen wohl nicht mehr an besagter Stelle rauchen darf. Gibt es wirklich Satzungen, die einem das Rauchen verbieten können? Ich wohne in Schleswig-Holstein. Vielen Dank und ich freue mich über jeden Tipp!

Ordnungswidrigkeit
Verlängert sich meine Probezeit beim Rotlichtverstoß (132 BKat) kurz vor Beendigung der Probezeit?

Hallo liebe Community

ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:

1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)

2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h

(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)

Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."

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Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?

Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.

Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.

Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße

Leaked ✌

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Führerschein, Recht, Probezeit, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit

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