Muß ich die Sterbegeldversicherung (kein Nachlass, Mutter war nur versicherte Person) bei der Steuer angeben?
Habe das "überschuldete" Erbe meiner Mutter ausgeschlagen. Möchte die Beerdigungskosten absetzen.
3 Antworten
Ja, die Auszahlung der Versicherung ist von den Kosten, die Dir durch die Beerdigung und ggf. andere Kosten, nach dem Tod der Mutter entstanden sind, abzuziehen. Nur der Rest sind aussergewöhnliche Belastungen.
Google mal, wie hoch bei den außergewöhnlichen Belastungen der zumutbare Eigenanteil ist. Meine Einschätzung: Wenn es nicht gerade ein Staatsbegräbnis wird, bleibt nach Abzug der Versicherung und des Eigenanteils nix mehr abzusetzen. Dann kommt die Trauer wirklich von Herzen.
Das sagt Dir das Finanzamt:
" Haben Sie Leistungen von dritter Seite erhalten, z.B. von einer Sterbegeldversicherung? Diese Zahlungen müssen Sie von den geleisteten Ausgaben abziehen."
Weitere Infos findest Du hier:
http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/alle-steuerzahler/1315-beerdigungskosten