Können Gäste ihren eigenen Alkohol mitbringen, wenn ich eine erlaubnisfreie Gaststätte bin?

2 Antworten

Nach dem Gesetz darfst Du nur keinen Alkohol ausschenken. Wenn Die Gäste den Alkohol selber mitbringen, dürfte das kein Problem sein.

Das Zur-Verfügung-Stellen eines Glases wird noch kein "Ausschenken" sein. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb das Ordnungsamt damit ein Problem hat. Was ein "Wein-" "Bier- "oder "Saft-" oder "Wasser-" Glas ist ist ohne hin nicht gesetzlich definiert. Das kann jeder so halten wie er will.

Beweisen kann man das, ob Du Alkohol ausschenkst, indem die Gäste als Zeugen befragt werden. Oder indem man Deinen Kühlschrank und Weinkeller anschaut und dort keinen Alkohol findet.

Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle nicht unnötig mit dem Ordnungsamt anlegen. Denn um die Gaststättenerlaubnis für Alkohol zu bekommen, ist deine "gewerberechtliche Zuverlässigkeit" maßgeblich. Und wenn Du gegen ihrgend welche Auflagen verstößt, könnte das gegen Dich verwendet werden.

Vielleicht kannst Du nachfragen, wann Du endlich die Erlaubnis bekommst.

Was ist das denn für ein Kasperkram? Wenn ich in ein Restaurent gehe, bringe ich doch nicht mein Tretapack von Aldi mit. Und die potentielle Stammkundschaft wird auch nicht so schnell dieses merkwürdige Angebot vergessen.

Seitdem unser Kiosk hier professionell geführt wird, läuft er. Vorher war da eine nette Dame Inhaberin, aber es war eben merkwürdig, sehr privat und unprofessionell. Immer leer.

Die Zuteilung einer Schankerlaubnis dauert ausserdem nicht über ein Jahr.