Nacktbilder von einer 14 jährigen verlangt?

2 Antworten

Nur unter den Voraussetzungen des § 184c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StGB, sprich: Abgebildet ist eine "ganz oder teilweise unbekleidete" Person zwischen 14 und 18 Jahren in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung".

Einen anderen Straftatbestand gibt es m. E. nicht. Unabhängig von einer Strafbarkeit hat diese Person aber einen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung und ggf. auch einen Schadensersatzanspruch.

Disclaimer: IANAL, Bezug auf BRD-Recht

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn du sie stalkst odeer schlicht und ergreifend belästigst mit deinem geshcreibe, könnte sie dich durchaus belangen.
Spätesten nahc einem "Lass mich in Ruhe, Alter!"
solltest du dnan aufhören, das ist ja dnan mehr als eindeutig.

Ansonsten kann dir da vermutlich wenig passieren da du ja offensichtlich auch im selben Alter bist (ansonsten käme die Frage nicht).
Solltest du Ü16 oder Ü18 sein, würde ich weit wegrennen.
Da wirst strsafrechltich heikel dann.

Spätestens falls du die Bilder bekommst und diese womöglich in irgendeinem prank irgendwo hochlädst wo es jeder sheen kann, dann sind wir womöglich schon keine Kinderpornos und sowas.

Ich würds einfahc sein lassen :-)