15 jähriger Nachfrage an 13 jährige nach nacktbilder?

2 Antworten

Erstmals wahrscheinlich nicht. War ja wohl das 1.Mal,oder?

Macht man zwar nicht. Aber okay.Für das nächste Mal. Lass es bleiben. Das ist nämlich wirklich strafbar. Es müsste dich nur ein Mädel Mal anzeigen.Ausserdem ist das aus Sicht der Mädels unangenehm ständig von irgendwelchen Jungs sexuell belästigt zu werden.

Aber wie gesagt, wahrscheinlich fast diejenige es als Joke auf.

*"Wir waren auch Mal jung."Mutter von zweier Töchter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lass unbedingt die Finger davon! § 184b StGB gilt auch für minderjährige Täter! Die deutsche Justiz versteht da sehr wenig Spaß.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche