Darf man als 14 jähriger einen 13 jährigen nudes schicken?

1 Antwort

Schwieriges Thema, die Altersgrenze 13/14 ist extrem kritisch. Ich würde jedenfalls dringend davon abraten. Auch wenn ich eine Verurteilung deswegen für relativ abwegig halte, gibt es doch zu viele Staatsanwälte und Polizisten, die bei so etwas gleich das scharfe Schwert des Strafrechts schwingen. Ungeachtet der Frage, ob das gegenständliche Material überhaupt tatsächlich strafrechtlich relevant wäre. Wer will, findet im Bereich § 176 ff. und § 184 ff. StGB mit Sicherheit etwas, womit er entsprechende Ermittlungen begründen kann, zum Beispiel über § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB. Und ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Staatsanwalt oder der Richter rechtzeitig die Reißleine zieht, wie in diesem Fall... Morgens um 6 Uhr die Polizei im Schlafzimmer stehen zu haben, dürfte weder für euch noch für eure Eltern sonderlich erfreulich sein...

Andersherum wäre es übrigens noch schlimmer. Bilder von einem 13-Jährigen bringen euch auch in 10 Jahren noch in den Knast.

Ich würde vom Verschicken solcher Fotos übrigens generell abraten. Bilder, die du einmal aus der Hand gegeben hast, kannst du nicht mehr kontrollieren. Oder wäre es für euch ok, wenn diese Fotos irgendwann auf in der Schule herumgehen und möglicherweise bei euren Lehrern oder Eltern landen?