Bitte um euren Input, zu Auszahlung Betriebsrente (geringfügig)?

Hallo,

ich habe bereits viele Jahre MS, war letztes Jahr zur Reha. Im August`23 wurde ich aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, der im Januar 2024 rückwirkend zum 01.1.23 genehmigt wurde.

Ich bin nun also EM-Rentnerin (mit 50 Jahren) und meine Rente ist unbefristet.

Früher, als ich noch leistungsfähig war und arbeiten gegangen bin, habe ich über die Firma in der ich angestellt war, eine betriebliche, zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Als unsere Niederlassung dann 2018 "verlagert" wurde, bin ich arbeitslos geworden und seitdem sind keine Zahlungen mehr geflossen.

Nun ist ja durch meine Erwerbsminderungsrente bei meiner Pensionskasse der Leistungsfall eingetreten.

Und sie fragen mich nun, ob ich den Betrag in monatlichen Raten (€ 33 brutto) oder als Einmalzahlung (ca. 9000 brutto) haben möchte.

Ich weiß nun nicht so recht was ich machen soll, vom Gefühl her tendiere ich zu der Einmalzahlung, da ich diese ja dann eventuell auch als Tagesgeld anlegen könnte.

Aber wie würde es denn bei der Einmalzahlung mit der Versteuerung aussehen?

Und was würde mir (falls ich den Betrag monatlich nehmen würde) von den € 33 brutto tatsächlich bleiben?

Der Beginn der Versicherung war im Juni 2003, eingezahlt habe ich bis August 2018.

Für euer Wissen wäre ich wirklich sehr sehr dankbar und ich danke euch ganz lieb vorab.

Herzliche Grüsse,

Annie

erwerbsminderungsrente
Warten auf Erwerbsminderungsrente. Welche Unterstützung?

Ich habe am 12.7.2021 Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nach 1 Jahr Ablehnung erhalten, Widerspruch läuft.

Seit 1.12.2021 erhalte ich kein Geld mehr, da ich ausgesteuert bin und mein Anspruch auf Alg1 erschöpft ist. Für Hartz 4 und Wohngeld bekommt mein Mann mit 1.400 Euro zuviel Rente. Würde Anfang des Jahres beides abgelehnt.

Da wir nun mehr als das dreifache an Gas und das doppelte für Strom bezahlen müssen, geht's finanziell einfach nicht mehr.

Woher können wir Unterstützung erhalten?Nochmal Hartz 4 versuchen, obwohl ich ja eigentlich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Was kreuze ich da an?

Oder Sozialhilfe? Oder an wen kann ich mich wenden?

Im November 2021 musste ich zum Gutachter. Im Februar 2022 zur Reha, wozu ich allerdings vom Arbeitsamt aufgefordert wurde. Reha musste ich abbrechen, weil ich 2x operiert werden musste. Im Juni neue Reha begonnen. Kurz vor dem Jahrestag der Antragstellung habe ich mitten in der Reha die Ablehnung der Erwerbsmind.rente erhalten. Sofort Widerspruch über den vdk eingelegt. 2 Wochen nach Abschluss der Reha wurde der Bericht aus der Reha zur Rentenversicherung nachgeschickt, woraus hervorgeht, dass ich weniger als 3 Stunden tgl arbeiten kann, sowohl psychisch als auch körperlich kaputt. 1 Monat später haben wir auch noch einen aktuellen Bericht vom Orthopäden zur RV geschickt. Weiter warten... Wie lange noch?

erwerbsminderungsrente, Hartz 4, unterstützung
Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

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Aufhebungsbescheid des Arbeitslosengeldes ,wegen Antrag auf voll Erwerbsgemindert

Hallo,ich möchte gerne wissen ob der Aufhebungsvertrag vom Arbeitsamt rechtens ist, denn ich habe bis jetzt nur ein Bescheid bekommen das ich voll erwerbgemindert bin und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen soll. Den Antrag habe ich gestellt. Meine Vorgeschichte ist das ich schon Ausgesteuert bin,immer noch Arbeitsunfähig und dann Arbeitslosenged bekam und diesen haben sie jetzt aufgehoben mit der Begründung.Sie bezogen Arbeitlosengeld unter Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB3 hat ANspruch auf Arbeitslosengeld auch,wenn noch nich verminderte Erwerbfähigkeit festgestellt wurde.Die Feststellung trifft die Rentenvers..Diese Feststellung wurde mit dem Bescheid bereits mit der Ablehnung der Reha und der vollen Erwerbsminderung festgestellt. Müsste ich nicht so lange Arbeitslosengeld bekommen bis ich eine Bewilligung von der Rente bekomme?Habe das gefunden. Klage beim Sozialgericht: -Sie stünde den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung wegen Erkrankung-Klage und Widersprch- Ihr gesundheitliches Leistungsvermögen wird nämlich fingert, das heißt, es muß so entschieden werden ,als liege es tatsächlich vor,solange, bis Sie Rente wegen voller Bzw. teilweise erwerbsminderung bekommen.Die Regelung des §145 SGB3 schützt sie das widersprüchliche Beurteilungen der Leistungfähigkeit durch die Agentur für Arbeit auf der einen Seite und ihre Rentenversicherung zu ihren Lasten gehen.Die Uneinigkeit dieser Stellen darf nicht dazu führen, dass ihnen beide Leistungen verwehrt blieben, das ALG1 und die Rente wegen Erwerbsminderung.Kann Ich das als widerspruch nehmen?

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Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung

Liebe User,

nach längerer Krankschreibung fordert die Krankenkasse nach § 51.Abs. 1 SGB V einen Antrag (G100, G110) auf REHA. Der Antrag wurde mir gesendet. Nun soll ich den Empfang bestätigen und den Antrag mit Frist von 10 Wochen zurücksenden. Soweit alles im gesetzlichen Rahmen. Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen? Lt. Schreiben Krankenkasse sind ab Zugang des Schreibens div. Anträge an die Rentenversicherung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG. Aufgrund meines gesundheitlichen Gesamtzustandes (bin in 1 Monat 59 Jahre alt) würde ich lieber eine EU-Rente beantragen. Ich war 2011 nach einer Herzattacke und psych. Erkrankung bereits 6 Wochen in Reha, wurde mit Std.-Weiser Wiedereingliederung als Arbeitsfähig entlassen. Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos. Von einer REHA verspreche ich mir überhaupt nichts. Die letzte war eine reine Beschäftigungstherapie mit Uniabgägern als Therapeuten. "Was nützt einem Hungrigen eine Speisekarte? ". Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist? Bitte nur fundierte Antworten oder Querverweise.

Vielen Dank

Antrag, erwerbsminderungsrente, eu-rente, Krankengeld, krankenkasse, Recht, Reha
Nach 78 Wochen Krankheit (Burnout) ausgesteuert, weiterhin krank

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau ist seit Ende Mai 2013 an Burnout erkrankt. Sie ist seit 27 Jahren( Bj.67) im öffentlichen Dienst beim gleichen Arbeitgeber(Stadt) als Erzieherin tätig(25 Stundenwoche, nicht gekündigt). Sie hat diese Kita als Musikkita aufgebaut(einige Jahre als Stellvertreterin), hat dort die musikalische Früherziehung(extra Studium) für die ganze Kita selbst durchgeführt und versucht, alle Kollegen nach dem Konzept der Musikkita mit einzubinden. Zusätzlich hat sie einige Jahre in Teilzeit für das Jugendamt der Stadt als Fachberater gearbeitet. Freiberuflich hat sie Fortbildungen(4-6 mal im Jahr) in anderen Städten in MV für Erzieher gegeben. Bevor sie sich diese Fortbildungen aufgebaut hat, gab sie einige Jahre freiberuflich Gitarrenunterricht für Erzieher der Stadt. Seit ihrer Erkrankung wird sie von einer Psychologin betreut. Die Wiedereingliederung in die Kita hat sie Anfang September begonnen, aber nach 2 Wochen und einem Tag (je 2 h) abgebrochen. Sie wollte gerne, kann aber nicht mehr als Erzieherin arbeiten. Der Lärm (und das alte Kollektiv) hindern sie daran. Nun ist ihr Gesundheitszustand leider wieder schlechter geworden. Am 21.11.2014 ist sie von der KK ausgesteuert. Das Schreiben dazu haben wir erhalten. Nun müssen wir zum AfA und übergangsweise ALG I (wir waren noch nie dort) für sie beantragen. Nach umfangreichen Recherchen im Netz ergibt sich für uns folgendes: § 125 SGB III - Bei Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeit 1. Termin in der nächsten Woche beim BR des Arbeitgebers haben wir. 2. Danach beim Arbeitgeber mit BR nachfragen, ob er eine andere Tätigkeit(mit geringerem Lärmpegel) hat. Meine Frau hat 25 h die Woche in der Kita gearbeitet. 3. Sie kann aber noch nicht wirklich, will aber wieder arbeiten. Am 21.11.2014 ist sie von BKK ausgesteuert. 4. Zum AfA mit dem Schreiben der BKK und dem Wissen, ob die Stadt etwas für sie hätte, übergangsweise ALG I beantragen. 5. Wir wissen nicht, wann sie wieder "fit" also arbeitsfähig sein wird. 6. Jetzt kommt es: brauchen wir eine Bescheinigung, dass sie innerhalb der nächsten 6 Monate (ab dem 24.11.2014) wieder arbeitsfähig sein wird oder nicht? Sie will nicht in die Rente, sie möchte wieder arbeiten! Aber was ist, wenn sie einen Rentenantrag ausfüllen soll?

Kristian

ALG II, Arbeitsagentur, erwerbsminderungsrente, krankheit

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