Welche Steuerklassen gelten nach Heirat, wenn sie volle Erwerbsminderungsrente bezieht und er Vollzeit-Angestellter ist?

2 Antworten

Du hast keine Wahl in der Steuerklasse, weil für Deine Frau keine ELSTAM-Daten geladen werden.

Damit bekommst Du automatisch die Steuerklasse III.

Das bedeutet, Du bekommst ca. 210,- Euro netto mehr im Monat.

Wieviel davon zurück zu legen ist, kann man nicht sagen, weil das Renteneintrittsalter Deiner Frau fehlt. Aber ich denke mal nicht mehr als 1.200,- Im Jahr, also 100,- im Monat.

Legt mal 150,- Monatlich zurück und freud Euch, wenn es weniger wird.

Du hast die Wahl zwischen Steuerklasse III und IV.

Entscheidest Du Dich für die III, musst Du bei der Einkommensteuererklärung mit einer Nachzahlung rechnen, die bei Steuerklasse !V nicht anfallen dürfte. Dafür ist dann die Zahlung der  monatlichen Lohnsteuer höher.

JayDexter 
Fragesteller
 19.07.2015, 20:43

Aber was ist mit meiner Frau, die müsste ja dann auch Steuern zahlen was sie vor der Hochzeit noch nicht getan hat.

Wenn ich also in die 3 gehe, zahle ich das was ich mtl. mehr bekommen. Mit der Einkommensteuererklärung quasi wieder zurück?

Wenn ich in die 4 gehe und mein Frau auch, haben wir ja nach der Hochzeit weniger Geld zur Verfügung als vorher! Da sie nun ja auch Steuern zahlen muss.

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Primus  19.07.2015, 20:55
@JayDexter

Deine Frau hat bei dem  Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente keine Steuerklasse mehr. Möchte  sie weiterhin berufstätig sein, darf sie nicht mehr als maximal 450 € verdienen, wenn sie ihre Rente nicht aufs Spiel setzen will.

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wfwbinder  19.07.2015, 21:16
@JayDexter
   Wenn ich also in die 3 gehe, zahle ich das was ich mtl. mehr bekommen. Mit der Einkommensteuererklärung quasi wieder zurück?

Nur zum Teil, denn das Einkommen Deiner Frau liegt unter dem Grundfreibetrag. Ihr spart durch die Heirat auf jeden Fall Steuern. Nur die Höhe ist unklar, weil wir die Daten Deiner Frau nicht kennen. Alter/Renteneintrittsjahr.

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Primus  19.07.2015, 21:23
@wfwbinder

@JayDexter. Vergiss bitte den Quatsch mit der Wahl zwischen III und IV. Dir bleibt natürlich nur die III

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JayDexter 
Fragesteller
 19.07.2015, 22:23
@Primus

Noch einmal kurz zusammen gefasst:

Ich wechsel in die III und bekomme jeden Monat ca. 210,- Euro mehr netto ausgezahlt.

Meine Frau bekommt jeden Monat weiterhin ihre 743,- Euro Erwerbsminderungsrente ohne in eine Steuerklasse zu wechseln.

Wenn das Jahr vorbei ist, müssen wir beide eine Einkommenssteuererklärung machen. Dort wird meine Frau dann 1.000 - 1.500 Euro als Nachzahlung haben.

Sie ist seit 2010 in der Erwerbsminderungsrente und ist heute 31 Jahre alt.

Wenn ich also ca. 2.100 Euro im Jahr mehr habe und sie 1.500 Euro nachzahlen müssten. Bliebe ja noch ein plus von mind. 600,- Euro, richtig?

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tinycat  19.07.2015, 23:15
@JayDexter

Falsch - die Zahlen mögen unterm Strich stimmen.

Aber nicht Ihre Frau zahlt nach, sondern das Ehepaar.

Auch wechselt die Frau nicht in eine Steuerklasse - sie hat keine.

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Luscinia  20.07.2015, 09:09
@tinycat

Noch mal für Laien: Ihr als Ehepaar macht eine gemeinsame Steuererklärung und dabei kommt heraus, dass ihr (als Ehepaar) etwas nachzahlen müsst. Ihr macht eine Zusammenveranlagung und keine getrennte Veranlagung.

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wfwbinder  20.07.2015, 13:47
@JayDexter
    Wenn ich also ca. 2.100 Euro im Jahr mehr habe und sie 1.500 Euro nachzahlen müssten. Bliebe ja noch ein plus von mind. 600,- Euro, richtig?

Stimmt genau. Nur es ist Eure gemeinsame Steuer, denn Du zahlst weniger, weil Durch die Steuerklasse III der Grundfreibetrag Deiner Frau bei Dir angerechnet wird.

Also ist auch die Nachzahlung eure gemeinsame Nachzahlung.

Wenn man es aufteilen wollte (was ich für Quatsch halte), dann wäre Die Steuer Deiner Frau wie immer 0,- und die Steeur entfällt sozusagen nur auf Dein Gehalt.

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wfwbinder  20.07.2015, 13:52
@wfwbinder

Die Nachzahlung wird nur ca. 800,- sein, es bleiben als ca. 1.300,-.

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JayDexter 
Fragesteller
 21.07.2015, 11:55
@wfwbinder

Komme gerade vom Finanzamt,

der Mitarbeiter war sehr freundlich und Hilfsbereit. Dank euch habe ich auch endlich alles Verstanden. Musste mich ja bis heute noch nie damit auseinander setzten.

Eine WICHTIG Information hat er mir aber noch gegeben. Da meine Frau ja eine unbefristete Erwerbsminderungrente bekommt, kann es sein das nach der Abgabe der Steuererklärung, wir für das kommende Jahr in voraus zahlen müssen (evtl. nur Quartalsweise.). Wenn man das vorher weis, ist dies auch kein Problem. Lege einfach etwas mehr Geld zur Seite dann passt das schon.

Ich habe jetzt die III und meine Frau die V bekommen. Wobei Sie nicht wirklich eine hat. Wir legen jetzt alles was wir mehr bekommen zur Seite und lassen uns nächstes Jahr überraschen. Solange plus bei rauskommt, ist alles gut :-)

Vielen Dank an euch alle!!!

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