Erwerbsminderungsrente mit 2 Kindern ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unter Hartz IV kann man nicht rutschen.

Also wenn die Einkünfte geringer sind, als der Satz, wird es zusätzliche Leistungen geben.

Leider aber verbunden mit Lauferei.

Also Wohngeldstelle, Sozialamt.

Leyylaa83 
Fragesteller
 10.03.2018, 15:56

Ganz ganz lieben Dank dafür. Ich bin echt am Ende. Ich hab die Rente beim ersten mal durchgekommen. Wurde mir empfohlen in der Klinik und vom Jobcenter. Ich habe auch einen schwerbehinderten Ausweis mit 50%. Das beruhigt mich jetzt etwas. Aber ganz beruhigt bin ich glaube ich erst, wenn ich alles durch habe. Kümmere mich am Montag direkt darum. 😘

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Gaenseliesel  10.03.2018, 16:55
@Leyylaa83

Hallo,

wfwbinder schrieb es bereits.

D.h. ab 2018 beträgt die Grundsicherung allein für dich 416,- €

Eigentlich müsste in dem heute erhaltenen Rentenbescheid ein entsprechender Hinweis betr. Kleinstrenten vermerkt worden sein:

" ......weisen wir Sie auf die Möglichkeit der Grundsicherung hin. Scheuen Sie sich nicht, die Grundsicherung zu beantragen ! "

Also setz dich nicht noch zusätzlich unter Druck, genieße erst einmal das WE und gleich Montag geht's mit dem Rentenbescheid zum Grundsicherungsamt !

Du könntest auch vorher telefonisch nachfragen, was an Unterlagen mitzubringen ist. Je schneller die erforderlichen Nachweise vorliegen, um so unkomplizierter verläuft das ganze Prozedere.

Alles Gute für dich und die Kinder !

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Leyylaa83 
Fragesteller
 11.03.2018, 13:43
@Gaenseliesel

Danke nochmal für die Antworten. Ich bekomme 918 Euro Rente. Dazu 154 Euro Unterhaltsvorschuss und 390 Euro Kindergeld. Vom Jobcenter habe ich 518 Euro bekommen dazu 591 Warmmiete und Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Mir kommt es auch grad mal so vor als wenn ich ziemlich viel Rente bekomme. 918 Euro? Und das Jobcenter zahlt aufstockend nicht? Muss in 2 Jahren wieder zum Gutachter. Mein Bekannter sagte mir das das Jobcenter aufstockt, war mit ihm damals in der Klinik und er hat auch diese Rente und bei ihm zahlt das JC. LG.

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Du mußt dringend ergänzende Sozialhilfe beantragen.

Stattdessen Wohngeld und Kinderzuschlag wären auch möglich, das müßte Dir aber das Sozialamt auch ausrechnen können, ob das reichen würde oder sogar mehr wäre.

Leyylaa83 
Fragesteller
 10.03.2018, 14:35

Also soweit ich mitbekommen habe wird es nicht mehr sein. Ich bin aufgrund meiner Psyche auch nie wirklich arbeiten gewesen. Heißt also ich habe diese fünf Jahre nicht voll ich habe auch noch nie eine Reha gemacht ich war in der Tagesklinik aber sonst habe ich einfach nichts hinbekommen. Ich habe den Brief erst heute bekommen. Kann leider erst am Montag los und das Problem angehen deswegen habe ich mich jetzt hier angemeldet und hoffe wirklich dass ihr mir hier helfen könnt weil mit 200 € weniger im Monat komme ich auf gar keinen Fall klar. Schon mal danke für eure Antworten und dass sie keine doofen Sprüche abgelassen werden oder noch abgelassen werden hoffe ich.

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Andri123  10.03.2018, 14:36

Sorry, Kinderzuschlag gibt es nur wenn man erwerbstätig ist.

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Leyylaa83 
Fragesteller
 10.03.2018, 16:09
@Andri123

Kein Problem. Danke dir trotzdem. Jetzt weiss ich aber das es nicht weniger sein darf😊

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Danke an alle, die mir auf meine Frage geantwortet haben. Ich habe alles geklärt und bekomme den Rest aufgestockt vom sozial Amt. Mir ist so ne Last von den Schultern gefallen ich glaub das kann mir keiner glauben. Es ist wirklich gleichgeblieben mit dem Hartz 4 Satz. Ich wünsche schonmal allen Frohe Ostern 💟💟💟

Zuerst prüfe, ob Du mit Wohngeld mindestens so viel wie mit aufstockender Sozialhilfe hast. Hier ein sehr guter

Wohngeldrechner

http://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

Und lies diese Hinweise von geldsparen.de zum Beantragen von Wohngeld:

http://www.geldsparen.de/hausratversicherung/miet-oder-lastenzuschuss.php

Im Internet kannst Du Dir einen Wohngeldantrag herunterladen. Mit dem ausgefüllten gehst Du dann zu dem für Dich zuständigen Wohngeldamt. Nimm alle Unterlagen (wenn möglich in Kopie) mit wie zum Beispiel Rentenbescheid, Mietvertrag, letzte Stromabrechnung, letzte Wasserabrechnung, die Bankauszüge der letzten drei Monate (zumindest Deine letzte Mietzahlung sollte darauf zu sehen sein), wenn Du Sparbücher hast, auch die vorzeigen ... Falls etwas fehlt, reichst Du es zügig nach.

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Zum Vergleich, wieviel aufstockende Sozialhilfe Du bekommen könntest, hier von geldsparen.de der

Sozialhilfe Rechner

http://www.geldsparen.de/sozialhilfe-rechner/

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Bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem oder einem anderen sozialen Thema empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

Falls Du aufstockende Sozialhilfe beantragst und nachprüfen lassen willst, ob der Bescheid richtig ist (so sind zum Beispiel viele Hartz IV-Bescheide falsch), kannst Du dies in einer Sozialberatungsstelle nachprüfen lassen.

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In meiner Antwort auf die Frage

Darf das Jobcenter das ALG1 von meinem Sohn (22) komplett vom ALG2 abziehen?

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-das-jobcenter-das-alg1-von-meinem-sohn-22-komplett--vom-alg2-abziehen?foundIn=list-answers-by-user#answer-1121352

erkläre ich ausführlich den

Umgang mit Sozialbehörden

Bitte lies das sorgfältig. - Und lade Dir die dort von mir empfohlene Datei runter

legitimation eines beistands pdf

In diesen Hinweisen gilt ja nur der letzte Absatz nicht für Dich, der speziell an Hartz IV-Bezieher gerichtet ist.

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Wie schon wfwbinder schreibt: Weniger als Hartz IV geht nicht.

Leyylaa83 
Fragesteller
 12.03.2018, 08:52

Danke sehr 😊 Ich war grad beim Jobcenter die sagten auch ich muss zum Sozialamt. Die Miete hat bei mir das Jobcenter überwiesen. Ja Ok habe auf dem Sparbuch meiner Tochter 1300 Euro aber das ist ja ihr Geld nicht meins können die das einziehen?

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Leyylaa83 
Fragesteller
 12.03.2018, 09:01

Achso ganz vergessen achso ganz vergessen die Stromrechnung, da habe ich immer um die 300 € wieder bekommen da ich mehr eingezahlt habe als ich sollte. Habe ich extra so gemacht damit ich wenigstens eine kleine Rücklage im Jahr habe. Dürfen die mir das wegnehmen wenn ich jetzt so weiter verfahre oder soll ich lieber nur den Satz bezahlen den ich sonst zahlen muss Fragezeichen ich drehe noch durch echt.

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cyracus  12.03.2018, 14:29

Probiere auf jeden Fall die beiden Rechner (Wohngeld + Sozialhilfe) aus. In den Jobcentern arbeiten Leute, die sehr gut rechtlich informiert sind und auch solche, die wenig wissen. (Vielleicht ist man dort gar nicht auf die Idee gekommen, Dich auf die Möglichkeit von Wohngeld hinzuweisen.) - Wenn Du mit Wohngeld genauso hinkommst, ist dies der Sozialhilfe vorzuziehen. - Manchmal hat man mit Wohngeld sogar mehr Geld zur Verfügung. Bei Sozialhilfe (wie auch Hartz IV) geht es ja um das Existenzminimum, bei Wohngeld ist das anders. Das zeigt Dir ja schon der viel großzügigere Vermögensfreibetrag bei Wohngeld. Wohngeldempfänger dürfen ja bis zu 60.000 Euro Vermögen besitzen und jede weitere Person im Haushalt 30.000. Davon können die mit Sozialhilfe / Arbeitslosengeld / Hartz IV nur träumen.

Für Sozialhilfe-Bezieher wurde im April dieses Jahres die Vermögensfreigrenze angehoben von 2.600 hin zu 5.000. Für jede weitere Person im Haushalt 500 Euro mehr - hier bei Wikipedia gut erklärt:

Sozialhilfe Schonvermögen Freibeträge

https://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen#Freibetr%C3%A4ge

Wenn also die 1.300 Deiner Tochter Euer alleiniges Vermögen darstellt, dürfte es keine Schwierigkeiten geben.

Dein Gedanke "Das ist ja ihr Geld nicht meins" greift grundsätzlich insoweit nicht, weil sie ja mit Dir gemeinsam Hilfebezieherin ist. Und so gilt auch für Deine Tochter die Vorschriften des SGB XII (Sozialgesetzbuch 12).

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Stromrechnung:

Gutschrift aus der Stromrechnung ist Dein Geld, denn Strom zahltest Du als "Hartzi" aus dem Regelsatz. Das ist vergleichbar mit: Du gehst in den Supermarkt, kaufst etwas für 10 Euro, gibst 20 hin, kriegst 10 wieder ...

Früher wurden Gutschriften aus Stromrechnungen doch tatsächlich von den Sozialämtern / Jobcentern einbehalten, obwohl auch damals Strom aus dem Regelsatz bezahlt wurde. Das hörte endlich auf mit einem höchstrichterlichen Urteil. Gutschriften aus Zahlungen aus dem Regelsatz dürfen nicht mehr angerechnet werden.

Anders ist es mit der Betriebskostenabrechnung und zum Beispiel der Wassergeldabrechnung. Die müssen Sozialamt / Jobcenter vorgelegt werden. Werden Nachzahlungen fällig, übernehmen die Ämter das, und Gutschriften streichen die ein.

Über die Gutschrift von 300 Euro darfst Du Dich also freuen.

(Nö, dreh mal nicht durch, kostet Deine Lebenskraft, die Du für Dich brauchst.)

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Mietezahlung:

Zahle die Miete IMMER selbst! Das Amt sollte nur dann die Miete direkt an den Vermieter überweisen, wenn beim Hilfebezieher zu erwarten ist, dass er unzuverlässig bei der Mietezahlung ist (wie z.B. bei Alkoholikern, Drogen-/Spiel-/Kaufsüchtigen und /oder es schon vorkam, dass Mieten nicht überwiesen wurden ...). - Nur wenn Du selbst die Miete zahlst, kannst Du Dir sicher sein, dass die tatsächlich überwiesen wurde. - Nicht immer wird von den Ämtern die Miete korrekt überwiesen. Wir haben hier schon Hilferufe gehabt, weil die Ämter zu wenig oder gar nicht die Miete an den Vermieter weiterleiteten, und die Wohnung in Gefahr war oder es schon eine Kündigung gab.

Auch wenn der Mieter dann nachweisen konnte, dass nicht er, sondern das Amt die Mietezahlung verschlampt hatte, hatte die Kündigung der Wohnung Bestand. Dies wurde sogar gerichtlich per Urteil bestätigt. - Wir haben hier schon solche Hilferufe gehabt, und auch in den Medien wird davon berichtet.

Zahle die Miete per Dauerauftrag oder per Lastschrift. Per Lastschrift ist es einfacher, denn wenn die Miethöhe sich ändert (z.B. bei Mieterzöhung oder Nachforderung / Gutschrift der Betriebskosten). Wenn Du also Deinem Vermieter vertraust, ist die Lastschrift dem Dauerauftrag vorzuziehen.

Den Vermieter geht es im Grunde nichts an, dass Du Hilfebezieher (Hartz IV, Sozialhilfe) bist. Schon aus Datenschutzgründen zahle also die Miete selbst. Du bekommst dann auch die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter, die Du dem Sozialamt vorlegst. Wenn der Vermieter erfahren soll, dass Du Hilfebezieher bist, offenbarst Du Dich selbst, nicht das Amt.

Musst Du z.B. Betriebskosten nachzahlen, teilst Du dem Amt mit, dass es eilt, weil am ... (Datum) die Summe von Deinem Konto abgebucht wird. - Bekommst Du eine Gutschrift, brauchst Du die Disziplin, das Geld nicht auszugeben, denn die Gutschrift wird ja mit der Sozialhilfe verrechnet. - Auch solche Hilferufe hatten wir hier schon: Hilfe, habe das Geld ausgegeben für ..., und nun kriege ich weniger vom Amt, wovon soll ich leben ‹(••)›

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Probiere die Rechner aus, noch etwas Lauferei hast Du, und dann läuft die Sache mit Deinem / Eurem Lebensunterhalt.

Mit der gewonnenen Klarheit kannst Dich ja nun schon etwas entspannen.

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cyracus  12.03.2018, 14:46

Ach ja, noch eins zum Unterschied Wohngeld / Sozialhilfe:

Bekommst Du Sozialhilfe, wird die nach Ablauf der genehmigten Bezugszeit automatisch verlängert.

Bekommst Du Wohngeld, musst Du vor Ablauf der Bezugszeit (am besten 6 Wochen vorher) den Antrag erneuern beziehungsweise verlängern lassen. - Falls Du mit Wohngeld mehr Geld zur Verfügung haben solltest als mit Sozialhilfe, machst Du diese kleine Mehrarbeit wohl gerne.

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