EM Rente abgelehnt, Widerspruch läuft, ALG I nur bis März

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Hallo Hexken,

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EM Rente abgelehnt, Widerspruch läuft, ALG I nur bis März<

Antwort:

Daß Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden, ist leider eher die Regel als die Ausnahme.

Vergleicht man z.B. 10 verschiedene Ablehnungen von 10 verschiedenen Antragsstellern miteinander so fällt auf, daß alle diese Ablehnungen per Computer vorgefertigt und meist gleichlautend sind!

Viele Betroffene gehen der Sache auf den Leim und setzen als juristische Laien Widerspruchschreiben auf, ohne einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen!

Des weiteren werden Widersprüche eingereicht, ohne aussagefähige, glasklare Arzt- und Entlassungsberichte beizufügen!

Viele Antragssteller machen vor der Antragseinreichung nicht Ihre unverzichtbaren Hausaufgaben und finden sich dann im endlosen Verwaltungskarussel der DRV wieder!

Bitte vergewissern Sie sich z.B. auf google>>erwerbsminderungsrente.biz und in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: "erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben," ob Sie die wesentlichen Hausaufgaben bereits konsequent abgearbeitet haben!

Wie lange hat die DRV Zeit einen solchen Widerspruch zu bearbeiten, gibt es gesetzliche Fristen?<

Antwort:

Es gibt keine gesetzlichen Fristen!

Allerdings kann ein kompetenter Rechtsbeistand die Sache ggf. beschleunigen und bei Bedarf eine Akteneinsicht geltend machen!

Beispiel:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Stehen mir nach Ablauf des ALG 1 noch andere Gelder zu ausser ALG 2? Dieses werde ich nicht bekommen, da mein Mann knapp 2500,- Euro monatlich verdient!<

Antwort:

Bei allen Arten von Sozialhilfeleistungen kommt immer das Gesamt-Haushaltseinkommen auf den Prüftstand!

Werden die Freibeträge überschritten, gibt es in der Regel nichts!

Link:

google>>bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html;jsessionid=3E4BD45EC522039461A6D9EC78583FDF#a4

Im Zweifelsfall bitte einfach bei Ihrem zuständigen Sozialamt nachfragen, denn fragen kostet nichts!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Alle Behörden sind zwar gleichermaßen angehalten, Anträge schnellstmöglich abschließend zu bearbeiten und nach § 14 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX müssen sie innerhalb der dort genannten Fristen die Zuständigkeit für die Bearbeitung klären und ggf. den Antrag an die zuständige Behörde weiterleiten.

Aber hinsichtlich der regulären Bearbeitungszeit von Leistungsanträgen oder Widersprüchen gibt es allein schon im Hinblick darauf, dass jeder Einzelfall einer individuellen Prüfung und oftmals zeitaufwändiger Ermittlungen bedarf, keinen Richtwert.

Dir stehen leider keinerlei Gelder zu - auch nicht das ALG II, da Dein Mann weit über der Bedürftigkeitsgrenze liegt.

Ich hoffe für Dich, dass Du Dir für den Widerspruch jemanden an die Seite genommen hast wie den VdK oder den Sozialverband.

Professionell eingereichte Widersprüche werden meist ohne viele Rückfragen beantwortet und somit könnte das Ergebnis schneller vorliegen.

Viel Glück!