Kürzung Erwerbsminderungsrente
Hallo, bekomme ab Dezember Erwerbsminderungsrente. Bekomme auch noch Leistungen von meiner Betriebsrente. Muss ich das melden und wird meine EM Rente dadurch gekürzt ?
LG
3 Antworten
Eine Betriebsrente stellt keinen Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI dar. Eine Anrechnung der Betriebsrente auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt daher nicht.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wären Deine Befürchtungen berechtigt, gäbe es bald kein Interesse mehr an privater Altersversorgung.
Hallo shrek,
Sie schreiben:
bekomme ab Dezember Erwerbsminderungsrente. Bekomme auch noch Leistungen von meiner Betriebsrente. Muss ich das melden und wird meine EM Rente dadurch gekürzt<
Antwort:
In Ihrem Rentenbewillungsbescheid können Sie entnehmen, daß jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt angezeigt werden muß!
Unter folgendem Link des Bmas finden Sie auf Seite 23 eine Übersicht, welche Einkommensarten rentenschädlich bzw. rentenunschädlich sind:
google>>
bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf?__blob=publicationFile
Im Zweifelsfall haben Sie zudem jederzeit die Möglichkeit, sich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt entsprechend beraten zu lassen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Vielen Dank Konrad ihnen auch alles Gute und vor allem Gesundheit .
Hallo ,
muß ich das dem Rentenversicherungsträger melden ?
LG