Kürzung Erwerbsminderungsrente

3 Antworten

Eine Betriebsrente stellt keinen Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI dar. Eine Anrechnung der Betriebsrente auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt daher nicht.

shrek 
Fragesteller
 06.12.2014, 07:12

Hallo ,

muß ich das dem Rentenversicherungsträger melden ?

LG

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Primus  06.12.2014, 10:03
@shrek

Ebenfalls nein, denn Du musst nur melden, was Du durch Tätigkeiten hinzu verdienst.

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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wären Deine Befürchtungen berechtigt, gäbe es bald kein Interesse mehr an privater Altersversorgung.

Hallo shrek,

Sie schreiben:

bekomme ab Dezember Erwerbsminderungsrente. Bekomme auch noch Leistungen von meiner Betriebsrente. Muss ich das melden und wird meine EM Rente dadurch gekürzt<

Antwort:

In Ihrem Rentenbewillungsbescheid können Sie entnehmen, daß jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt angezeigt werden muß!

Unter folgendem Link des Bmas finden Sie auf Seite 23 eine Übersicht, welche Einkommensarten rentenschädlich bzw. rentenunschädlich sind:

google>>

bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf?__blob=publicationFile

Im Zweifelsfall haben Sie zudem jederzeit die Möglichkeit, sich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt entsprechend beraten zu lassen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

shrek 
Fragesteller
 07.12.2014, 06:21

Vielen Dank Konrad ihnen auch alles Gute und vor allem Gesundheit .

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hubkon  07.12.2014, 23:05
@shrek

Danke Ihnen ebenfalls, Ihnen und Ihren Lieben einen schönen Jahresausklang und einen angenehmen Jahreswechsel in Richtung 2015!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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