Erwerbsminderungsrente klage abgelehnt- Berufung

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Hallo Pappeldo7,

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Erwerbsminderungsrente klage abgelehnt- Berufung<

Antwort:

Zunächst einmal ein großes Lob, daß Sie sich um Ihren chronisch kranken Bekannten kümmern!

Das ist in der heutigen Zeit leider keine Selbstverständlichkeit!

Jeder Mensch kann von heute auf morgen in eine derartige Situation reinschlittern!

Nun zu Ihrem eigentlichen Anliegen:

Es ist leider fast schon die Regel, daß die DRV Anträge auf Erwerbsminderungsrente ablehnt und da sind vielfältige Gründe mit im Spiel.

Ein wichtiger Grund besteht alleine schon in einem gewissen Automatismus, welcher durch Computer basierte und automatosierte, vorgegebene Formbriefe ausgelöst wird.

Getreu nach dem Motto:

Zuerst einmal abschmettern und abwarten, was dann noch kommt!

Ein anderer wichtiger Punkt besteht darin, daß betroffene Antragsteller, teils aus Unkenntnis des Sachverhaltes und aus Unkenntnis des gesamten Verfahrensablaufes, vor der Einreichung Ihres Antrags Ihre unverzichtbaren Hausaufgaben nicht machen!

Zu diesen unverzichtbaren Hausaufgaben gehört der rechtzeitige Abschluß einer passenden Rechtsschutzversicherung (3 Monate Wartezeit vor Antragsbeginn) und die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. den VDK, (oder einen anderen Sozialverband wie z.B. Gewerkschaft, SovD, usw.) welcher bereits außergerichtlich Sozialrechtsschutz bietet.

Gleichzeitig ist natürlich jeder Antragssteller in seinem eigenen Interesse gefordert, seine medinische Beweisführung auf eine stabile Basis zu stellen!

Das heißt im Klartext:

Die in der eigenen (privaten) Krankenakte enthaltenen, medizinischen Nachweise müßen so glasklar formuliert sein, daß bereits daraus ersichtlich ist, warum die Leistungsfähgkeit auf Grund der einzelnen gesundheitlichen Beschwerden und darauf aufbauend im Gesamten und Fachübergreifend, auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Vorhandene, ärztliche Atteste in Kurzform taugen allenfalls als chronologische Dokumentation der Angaben in der tabellarischen Krankengeschichte!

Ein glasklarer und aussagefähiger Arzt-/Entlassungsbericht sieht aber ganz anders aus, denn dieser muß detailliert und unwiderlegbar formuliert sein!

Diese glasklaren Arztberichte von Ihren behandelnden Ärzten zu organisieren, ist für die Betroffenen regelmäßig eine sehr große Herausforderung, weil die Ärzte den erheblichen Zeit- und Verwaltungsmehraufwand seitens der Sozialversicherungsträger nicht vergütet bekommen!

Ohne diese glasklaren Arztberichte ist der weitere Verfahrens-/Leidensweg für die Betroffenen knallhart vorgezeichnet, denn ab da beginnt der gnadenlose Begutachtungsapparat der Rentenversicherung seine gesamte Macht auszuspielen!

Vertragsabhängige Mediziner der Sozialversicherung, sei es der MDK oder die medizinische Rechtsabteilung der DRV, werden immer zu Gunsten Ihres Auftraggebers Ihre Gutachten formulieren, niemals aber zu Gunsten der Antragssteller.

Wenn Sie mit Ihrem Bekannten zusammen überprüfen wollen, ob er seine Hausaufgaben vor der Antragsstellung bereits vollständig abgearbeitet hat, dann können Sie dies abgleichen unter www.erwerbsminderungsrente.biz "Hausaufgaben" und in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!

Vor 2 Jahren hat mein Bekannter Erwerbsminderungsrente beantragt. Er ist 46, Diabetiker, hat Herzprobleme,ist impotent, nun mittlerweile 3 Bypässe und einen am Bein, außerdem ständig schwankende Blutdruckwerte, nach der Bypass-OP Durchgangssyndrom und Verwirrtheit.<

Antwort:

Da Ihr Bekannter nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren ist (2013-46=1967), hat er leider keinen Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit und deshalb gelten die o.a. Kriterien mit unter 3 Stunden usw.

Die beschriebenen einzelnen Krankheiten sind zwar wichtig, aber zweitrangig!

An erster Stelle steht die Auswirkung der einzelnen gesundheitlichen Gebrechen auf die Leistungsfähigkeit und da führt kein Weg daran vorbei!

Nach der Reha und von sämtlichen Krankenhäusern wurde ihm Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, nun wurde er vom Gericht zum Gutachter geschickt, welcher ihn zum Arbeiten über 6 Stunden geschickt hat, die Klage gegenüber der Rentenversicherung wurde abgelehnt!!!!<

Antwort:

Wie oben angeführt, ist der Begutachtungsapparat der DRV voll am Werk und schafft sich seine eigene Gegenbeweisführung!

Da an dieser Stelle der verfügbare Platz endet, siehe die Fortsetzung im anschließenden Kommentarbereich!

Beste Grüße, Konrad

Fortsetzung von Konrad:

Nun will sein Rechtsanwalt in Berufung gehen aufgrund des "tendenziösen Gutachtens"- wer hat Erfahrung und möchte sie mir mitteilen? Einen erneuten Antrag kann er nicht stellen, da die Beitragszeiten in den letzten 5 Jahren nicht mehr erfüllt wurden.<

Antwort:

Eine Berufung hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn glasklare medizinische Beweise herbeigeschafft und aufgetischt werden, siehe bitte oben!

Des weiteren muß natürlich sichergestellt sein, daß die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind!

Das heißt in der Regel:

In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate mit Pflichbeiträgen oder gleichwertigen Ersatzzeiten belegt sein!

Siehe hierzu z.B. unter folgendem Link:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2RenteReha/01rente/01grundwissen/03rentenartenundleistungen/08erwerbsminderungsrente.html

Wer zahlt Gerichtskosten? Bis jetzt hat die Prozesskostenhilfe gezahlt, nun soll er wieder einen Antrag für die Berufung stellen, kennt sich jemand aus, bin für jede Info dankbar!!!<

Antwort:

Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist das Amtsgericht am Wohnort zuständig, sofern die Rahmenbedingungen dafür erfüllt sind.

Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Da müßte sich aber der Anwalt auskennen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Wenn das Sozialgericht die Rente ablehnt, kann er weiter zum Landessozialgericht gehen. Das kostet nichts, allerdings müsste ein neutrales Gutachten erstellt werden, dass erst einmal selbst bezahlt werden muss.

Bei Erfolg der Klage bekommt dein Bekannter das Geld erstattet, bei Misserfolg bleibt er leider auf den Kosten sitzen.

Hallo, vielen Dank für die Antwort, wer beauftragt dann einen neutralen Gutachter und wieviel kostet das in etwa? Kennst du dich damit aus?

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@Pappeldo7

Hallo, Dein Bekannter soll seinen Anwalt darauf hinweisen:

Nach § 109 Sozialgesetz muss auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller die Kosten ( ca.1000 €) vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.

Alles Weitere wird der Anwalt in die Hand nehmen.

Viel Glück.

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@Pappeldo7

Beauftragen kann jeder einen Gutachter. Allerdings hat das Gutachten eines privat beauftragten Gutachters keinerlei Beweiswert im Prozeß und die Kosten dafür werden auch nicht erstattet. Damit ist ja wohl klar, dass man die Gutachterbestellung durch das Gericht abwarten muß. Man hat allerdings als Partei die Möglichkeit, die Bestellung eines bestimmten Gutachters anzuregen und selbstverständlich kann man die Feststellungen des Gutachters durch Vorlage ärztlicher Atteste versuchen in Frage zu stellen.

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Hallo Pappeldo7, @ Primus hat dir ja schon wichtige Informationen gegeben.

Wichtig ist dabei, dass ein auf Sozialversicherungsrecht spezialisierter Anwalt hier vertreten sollte. Nur er weiß genau, welche Schritte er einleiten muss, um das Verfahren zur Prüfung bei einer abgelehnten Erwerbsminderungsrente einzuleiten. ( z.B. eine Anforderung der Akteneinsicht des Gutachtens und die Stellungnahmen des sozialmedizinischen Dienstes aber dies weiß ein versierter Anwalt. )

Wurde die Erwerbsminderungsrente abgelehnt, so wie hier geschildert obwohl der Bekannte dennoch nicht arbeiten kann, benötigt er ein erneutes Gutachten. Dies wird in der Regel durch den Hausarzt erstellt. Mit diesem neuen Gegengutachten wird der Anwalt nach Rücksprache mit dem Haus- oder Facharzt bei der Rentenversicherung eine erneute Fallprüfung beantragen.

Wenn auch diese Prüfung erfolglos ist, sollte er den Klageweg über das Sozialgericht wählen. ( Klage gegen den Ablehnungsbescheid. )

Häufig ist es so, dass den Rentenantragstellern erst dann die ursprünglich abgelehnte Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird.

Also, nicht aufgeben, wenn es auch ein nervenaufreibender Prozess ist, der Erfolg wird euch hoffentlich recht geben.

Ich wünsche dem Bekannten viel Glück und Ausdauer ! K.

Ich finde es etwas irritierend, dass man sich bei bestehender anwaltlicher Vertretung hier bei uns nach der Rechtslage erkundigt. Ist der Bekannte denn mit seinem Rechtsvertreter unzufrieden? Da Du dazu nichts schreibst nehme ich an, dass Beschwerden insofern nicht bestehen. Für eine Gutachterentscheidung ist ja wohl kaum der Rechtsanwalt verantwortlich zu machen. Ob man in erster Instanz ein neues Gutachten hätte erwirken können, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Daher dazu nur allgemein: Welche Beweismittel zu erheben sind, bestimmt das Gericht und nicht die Partei. Die Partei eines Verfahrens kann dazu nur Anträge stellen. Werden diese abgelehnt, könnte sich allenfalls für das Rechtsmittel ein Verfahrensfehler daraus ergeben.

Nur vom Gericht selber bestellte Gutachten sind im Prozeß als Beweismittel verwertbar. Ich halte daher nichts davon, nun außergerichtlich auf Gutachtersuche zu gehen. Solche Gutachten würden nur als Parteiäußerung gelten und grundsätzlich würden noch nicht einmal die -mitunter erheblichen- Kosten für solche Gutachten erstattet.

Wenn das Berufungsgericht Erfolgsaussichten beim Rechtsmittel sieht, wird auch für die Rechtsmittelinstanz Prozeßkostenhilfe gewährt. Falls nicht, muß man das Verfahren selber finanzieren oder eben auf das Rechtsmittel verzichten. Ohne Akteneinsicht und intensive Einarbeitung in den Fall kann Dir niemand die Erfolgsaussichten vorhersagen.