Wenn man volle Erwerbsminderungsrente oder Opferhilferente bezieht und ein Haus erbt, muss man mit finanziellen Abzügen oder ähnlichem rechnen?

2 Antworten

Hallo,

eine Erbschaft ändert doch nichts an deinem gesundheitlichen Status. Solange neben der EM Rente keine Sozialleistungen, wie Grundsicherung bezogen werden, musst du keine Kürzung befürchten. 

Eine Erbschaft zählt nicht als *Einkommen* und wird nicht auf die Rente angerechnet. Man darf die Rente neben und zusätzlich zu einer Erbschaft beziehen.

Hallo,

bei einer Erbschaft werden die Renten ungekürzt weitergezahlt.

Nur bei Bezug von Erwerbseinkommen (z.B Entgelt aus einer Beschäftigung oder Einkommen aus einer selbständigen oder Honorartätigkeit) oder bei Bezug von Krankengeld, Verletztengeld etc. kann es zu einer Rentenkürzung kommen.

Nur wenn man Grundsicherung vom Sozialamt oder Jobcenter oder Fürsorgeleistungen (bei Bedürftigkeit) vom Versorgungsamt bekommt, werden alle Einnahmen angerechnet.

Gruß

RHW