Muss ich den Erwerbsminderungsantrag ohne Aufforderung stellen?
Bin Hartz 4 Empfänger das Jobcenter will mich aufgrund des ärztlichen Gutachtens in Rente schicken bzw.man hat mir schriftlich mitgeteilt das bei mir eine Erwerbsminderung vorliegt laut Gutachten. Versichertenverlauf musste ich Ihnen zuschicken, dann bekam ich noch ein Schreiben worin irgendwas stande von Entbindungen für Atteste für was was ich jetzt auch nicht so genau. Wahrscheinlich für die LVA. Genau weiss ich es jetzt auch nicht.
Muss das Jobcenter mir schriftlich mitteillen das ich dann und dann den Antrag stellen muss oder muss ich dies ohne eine schriftliche Aufforderung machen?
möchte da jetzt nichts falsch machen.
2 Antworten
Hallo,
wenn das Jobcenter zum Rentenantrag auffordert, ist man zur Antragstellung verpflichtet. Sonst wird Alg II gekürzt bzw. eingestellt.
Ohne Aufforderung ist man nicht zum Antrag verpflichtet.
Kopien der Schreiben vom Jobcenter am besten gut abheften.
Es kann fatal sein, wenn man den Satz mit der Aufforderung (z.B. auf der Rückseite) überliest.
Wenn in der Vergangenheit eine Reha oder Anschlussreha gemacht wurde, kann dieser Rehaantrag ggf. rechtlich als Rentenantrag gewertet werden.
Gruß
RHW
Hallo,
lies bitte die ausführliche Antwort, zu einer ähnlich gestellten Frage, von unserem Mitglied hubkon:
https://www.finanzfrage.net/frage/hartz-4-und-jetzt-volle-erwerbsminderung
damit bist du bestens informiert und auf der sicheren Seite !
Alles Gute !