Muss ich den Erwerbsminderungsantrag ohne Aufforderung stellen?

2 Antworten

Hallo,

wenn das Jobcenter zum Rentenantrag auffordert, ist man zur Antragstellung verpflichtet. Sonst wird Alg II gekürzt bzw. eingestellt.

Ohne Aufforderung ist man nicht zum Antrag verpflichtet.

Kopien der Schreiben vom Jobcenter am besten gut abheften.

Es kann fatal sein, wenn man den Satz mit der Aufforderung (z.B. auf der Rückseite) überliest.

Wenn in der Vergangenheit eine Reha oder Anschlussreha gemacht wurde, kann dieser Rehaantrag ggf. rechtlich als Rentenantrag gewertet werden.

Gruß

RHW