Nach 78 Wochen Krankheit (Burnout) ausgesteuert, weiterhin krank

2 Antworten

Erst einmal danke für eure Antworten. Ich habe dies hier gefunden: "Soziale Absicherung bei Zusammentreffen von Arbeitslosigkeit und Krankheit von Udo Geiger, Richter am SG Berlin"

-->Neuerdings kommt es gehäuft zu Ablehnungen von Leistungen unter Berücksichtigung von § 125 SGB III mit der Begründung, die Erwerbsminderung sei - nach Ausschöpfung des Krankengeldanspruchs von 78 Wochen - nur vorübergehend und werde voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten ausheilen. Dem tritt die Rechtsprechung entgegen und setzt die Anforderungen an die Prognose der AA, es handle sich um eine innerhalb von sechs Monaten behebbare Leistungseinschränkung, allgemein hoch an. Die Anwendbarkeit des § 125 SGB III ist bei Leistungseinschränkungen, die der Verfügbarkeit nach § 119 Abs. 5 SGB III entgegenstehen, nur dann ausgeschlossen, wenn die Erkrankung zweifelsfrei innerhalb von sechs Monaten ausgeheilt werden kann (so LSG Baden-Württemberg vom 4.3.2008 - L 8 AL 1601/07, info also 2008, S. 161 mit Anmerkung Ute Winkler; SG Berlin vom 11.1.2008 - S 58 AL 4508/07 ER, info also 2008, S. 71).

Ich habe mir die Urteile angeschaut, aber es ist irgendwie leicht verwirrend für mich.

Könnt ihr mir diese bitte einmal etwas näher erläutern?

Gruß Kristian

Jetzt sind wir aber eindeutig nicht mehr bei einer Finanzfrage!

2

Hallo Krischan1967,

eine Bescheinigung, dass sie innerhalb der nächsten 6 Monate (ab dem 24.11.2014) wieder arbeitsfähig sein wird

Burnout ist keine Angina, daher sind Prognosen ganz schlecht zu stellen !

Ich denke, eine vorübergehende Verrentung würde sich nachhaltig positiv in Bezug auf eine evtl. spätere Arbeitsfähigkeit auswirken. Ich würde dieses Problem ( Rentenantrag ) falls noch nicht geschehen, ganz fix mit dem behandelnden Arzt abklären.

Also zuerst Rentenantrag stellen, mit dem Schreiben der KK (Aussteuerung) bei der zuständigen Agentur für Arbeit den Antrag auf Alg 1 stellen. Da der Rentenantrag dann bereits gestellt ist hast du wie Primus schon schreibt, Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund der Nahtlosigkeitsegelung. Es wird damit nur die Zeit überbrückt, bis über den Rentenantrag entschieden ist und somit erst einmal der finanzielle Aspekt abgesichert bist.

Alles Gute für die Ehefrau und baldige Genesung ! K.