Verjährungsfrist GEZ?

3 Antworten

Alles korrekt!

Die Forderungen aus 2019 sind mit Ablauf des 31.12.2022 verjährt.

Alles weitere befindet sich noch innerhalb der Verjährungsfrist.

Du musst also die Beiträge auch für 2020, 2021 und 2022 nachzahlen.

Wenn der Verlauf so passt und die Gebühren für das komplette Jahr 2023 gezahlt wurde, können die Gebühren für 2021 und 2022 noch gefordert werden. Die offenen Beiträge aus 2019 und 2020 dürften verjährt sein.

Grundsätzlich können auch GEZ-Schulden verjähren. Die Frist ergibt sich dabei aus den Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre.