klar ist hier nicht, wie bezahlt wurde, wohin überwiesen wurde etc. Spontan würde ich vermuten, es wurde auf das Konto des vermuteten Verkäufers überwiesen. Und der stellt sich nun taub.

Wenn der das Geld nicht freiwillig rausrückt, musst du die üblichen Wege bestreiten. Und ob du dann dein Geld siehst, wenn der z.B. irgendwo im Ausland sitzt, dann kann das sehr schwer sein.

Wie die Aussichten bei dir sind, kann ich nicht beurteilen.

...zur Antwort

es sind deine Ausgaben. Die kannst nur du steuerlich geltend machen.

...zur Antwort

doch, das kann so sein. Die Anzahlung ging an das Autohaus. Dieses ist nun insolvent. Damit hast du genau genommen eine Forderung gegen das Autohaus vor der Insolvenz.

Vermutlich gibt es einen Insolvenzverwalter, der mglw. das Geschäft weiterlaufen lässt. Die Vergangenheit (bis Insolvenzanmeldung) wird anders behandelt als das danach.

Deine Anzahlung läuft gegen die Masse. Und ob da genügend drin ist, ist fraglich. Vermutlich ist deine Anzahlung zu einem grossen Teil weg - sofern nicht Dritte einspringen (wie z.B. der Hersteller).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.