Diese Frage kannst du auch der Finanzverwaltung direkt stellen. Es gibt da ein Callcenter, die können diese Frage (auch ohne jetzt direkt deine Steuernummer zu nenen) entweder selbst beantworten oder entsprechend weiter verbinden.

Wie bei allen Callcentern braucht es manchmal etwas Geduld!

Hier die Nummer:

Telefon (österreichweit) für Privatpersonen:       050 233 233
Telefon (österreichweit) für Unternehmer/innen: 050 233 333
Telefax: 050 233 5914001
If you are calling from abroad please dial
+43 50 233 233 (private person) or
+43 50 233 333 (entrepreneur)

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Da es sich offensichtlich um ein Zweitstudium handelt (das erste ist ja erfolgreich abgeschlossen, das zweite hat einen eigenen Abschluss zum Ziel), können alle damit verbundenen Kosten als (ggf. vorgezogene) Werbungskosten abgesetzt werden.

Bei einem Informatiker sollte es doch einfach sein, dem FA klar zu machen, dass der Laptop ausschließlich zum Studium verwendet wird. Private Dinge werden doch sicher an einem anderen PC oder Laptop erledigt!? Dann kann auch der Laptop zu 100% abgesetzt werden (Bei höherem Kaufpreis in Form von Abschreibung über drei Jahre).

Werden aber auch private Arbeiten (Spiele, Email usw.) auf dem Laptop ausgeführt, müssen der private Anteil geschätzt und die Kosten entsprechend geteilt werden. Da geht es um glaubhaft machen und es darf ggf. auch mit dem FA verhandelt werden.

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Grundsätzlich ja. Dies setzt aber voraus, dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Die Voraussetzungen dafür sind ziemlich genau definiert und die solltest Du mit einem Steuerberater klären.

Wenn du z.B. noch weitere Einnahmen im Ausland hast (über 10% des Gesamteinkommens), dann wird es schwer.

Wenn in Deutschland das Einkommen aus der Praxisgemeinschaft nur beschränkt steuerpflichtig sein können, dann wird es schwer bis unmöglich, die Reisekosten für eine doppelte Haushaltsführung abzusetzen.

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Zu 2., der eigentlichen "Steuerfrage": Ja es ist rechtens, auf die "Rente" (das meine ich als nicht ganz korrekten Oberbegriff für alle Zahlungen ohne Anspruch auf Arbeitsleistung) Steuern bezahlen zu müssen. Wieviel das im Einzelfall ist, das hängt von der Art des Ruhegehaltes ab.

Zu 1., der "Rentenfrage": hier ist die Lebenssituation zu erfassen (Wer hat wann und wie lange unter welchen vertraglichen Bedingungen einen Anspruch auf Ruhegehalt erworben?). Da rate ich dringend, einen Rentenanwalt aufzusuchen. Eine Erstberatung ist meistens nicht so teuer und manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen dafür sogar die Kosten (Polizze mal prüfen). Viel Glück!

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Grundsätzlich sind die Einnahmen richtigerweise über die beschränkte Steuerpflicht abzugelten. Die Möglichkeit, auf Antrag die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu erreichen, besteht nicht nur für Grenzpendler (wenn sie auch hier am meisten genutzt wird), ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. (Höhe des "Welteinkommens" darf das Einkommen in Deutschland nicht wesentlich, nach meiner Erinnerung 10%, überschreiten und auch nicht über einen bestimmten Gesamtbetrag, der in Etwa dem steuerfreien Mindesteinkommen entspricht.) Der Vorteil der unbeschränkten Steuerpflicht liegt in der Absetzbarkeit diverser Werbungskosten und Sonderausgaben, deren Aufzählung hier den Rahmen sprengen würden. Im Einzelfall hilft hier nur, einen Steuerberater mit den genauen persönlichen Fakten zu versorgen und die Möglichkeiten damit zu prüfen zu lassen.

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Längere Wegstrecke - Entfernungspauschale f. Steuererklärung

Hallo,

ich bearbeite grade meine Steuererklärung für 2011. Ich nutze dafür WISO.

Wie ist das nun mit den Kilometern, kürzeste Strecke ist prinzipiell erstmal klar, es sei denn man legt plausibel dar, warum man einen längeren Weg fährt.

Laut Routenplaner Google-Maps sind es 90 km (kürzere Strecke) mit einer Fahrdauer von 1 Std 9 min.

gebe ich meine (längere) Route über die Autobahn an, kommen 106km und eine Fahrzeit von 1 Std. 16 min raus, also laut Routenplaner 7 minuten länger.

Aber in der realität sieht das anders aus, über die Autobahn bin ich ca. 5-10 minuten schneller als über die kürzere strecke durch die Stadt.

Frage ist nun, ob das Finanzamt die paar Minuten anerkennen wird? Die (längere) Strecke fahre ich wirklich jeden Tag, weil der Berufsverkehr in der Stadt einfach ein Grauen ist.

Zudem habe ich mir eine eigene Excel-Tabelle angefertigt, in der ich Buch führe und die verschiedenen Wege mal "ausprobiert" habe und handschriftlich festgehalten habe: Datum der Fahrt, Wegstrecke (also Stadt oder Autobahn), Startzeit, Ende der Fahrt, Dauer der Fahrt und zurückgelegte Kilometer laut Tageskilometerzähler.

Wird so eine selbstgeführte Aufzeichnung in der Regel auch akzeptiert, wenn meine angegebenen Kilometer nicht anerkannt werden?

Ich fahre mit eigenen privaten PKW. Kilometer sind eindeutig nachweisbar (Kaufvertrag Anfang 2011, Kilometerstand heute). Alle Tankquittungen sind sauber aufgehoben, jeweils mit Gesamtkilometerstand und Tageskilometer vermerkt (zur Verbrauchsermittlung in Spritmonitor).

Danke euch. Grüße Olm

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Wichtig ist, dass es plausibel ist, die längere Strecke zu fahren, da sie zeitlich günstiger ist zu den gefahrenen Zeiten (und nicht was Googlemaps errechnet) und dass sie REGELMÄSSIG (d.h. grundsätzlich immer!) benutzt wird (und nicht nur manchmal, um dem Stau auszuweichen), dann steht der Anerkennung als "verkehrsgünstigere" Strecke nichts im Weg.

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Wie billy schon sagte: nur die Fahrten zur Arbeit zählen (Arbeitstage x einfache km x 0,30€) dazu kämen noch die Fahrten zu den Seminaren (Gesamt-km, wenn der Seminarort außerhalb des regelmäßigen Arbeitsplatzes liegt, sonst wie zur Arbeit). Das gilt für alle Arbeitgeber im Jahr. Was Du während der Arbeitslosigkeit noch ansetzen kannst für Vorstellungsgespräche und zum AMS, musst Du mal selbst mal googeln. Der Fahrtkostenzuschuss ist dann noch abzuziehen und mehr geht nicht.

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