Bei Fahrten im Außendienst handelt es sich um sogenannte "Dienstfahrten". Diese können mit 0,30€/gefahrenen km abgesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber genau dies auch vergütet, bleibt zunächst nichts mehr abzusetzen.
Allerdings besteht bei den Dienstfahrten, anders als bei den Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte, auch die Möglichkeit, die tatsächlichen KFZ-Kosten abzusetzen. Dazu müssten alle Kosten des eigenen PKW incl. Abschreibung erfasst werden. Dann müsste noch noch eine Aufteilung der Kosten auf privat und dienstlich erfolgen. Dazu müssen die insgesamt gefahrenen km den dienstlich gefahrenen km gegenüber gestellt werden, am besten ist da fast zwingend ein Fahrtenbuch. (z.B. 20.000km im Jahr gefahren, davon 10.000km dienstlich ergibt: 50% der Gesamtkosten sind dienstlich)
So, wenn jetzt die Kosten, mal angenommen das wären insgesamt 7.000€ gewesen, also dienstlich 3.500€, durch die dienstlich gefahrenen km geteilt, im Beispiel durch 10.000km, mehr als 0,30€ ergeben, dann ist noch etwas anzusetzen.
Um beim Beispiel zu bleiben: 3.500€ dienstliche Kosten sind bei 10.000km vom Arbeitgeber mit 3.000€ vergütet worden. Somit können noch 500€ als Werbungskosten eingetragen werden.
Diese Berechnung ist zugegeben sehr zeitaufwendig (Fahrtenbuch führen, alle Rechnungen sammeln, Abschreibung des PKW berechnen usw.), bringt aber zumindest bei höherwertigen PKW mit einem entsprechend höheren Treibstoffverbrauch und hohen Steuer- und Versicherungskosten sicher etwas.
Rückwirkend dürfte es u.U. schwierig sein, ohne Fahrtenbuch die gesamt gefahrenen km im Vergleich zu den dienstlichen glaubhaft zu machen. Vielleicht liegen ja Reparaturrechnungen mit dem km-Stand vor und/oder wurden beim Tanken die km-Stände notiert. Die dienstlichen km sind ja leicht anhand der Abrechnung des Arbeitgebers zu ermitteln.
Viel Spaß dabei!