Freier Texter - muss ich das beim Finanzamt melden (Österreich)?

2 Antworten

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Das wäre ich auch - es würde mein karges Wissen über österreichisches Steuerrecht bereichern.

Diese Frage kannst du auch der Finanzverwaltung direkt stellen. Es gibt da ein Callcenter, die können diese Frage (auch ohne jetzt direkt deine Steuernummer zu nenen) entweder selbst beantworten oder entsprechend weiter verbinden.

Wie bei allen Callcentern braucht es manchmal etwas Geduld!

Hier die Nummer:

Telefon (österreichweit) für Privatpersonen:       050 233 233
Telefon (österreichweit) für Unternehmer/innen: 050 233 333
Telefax: 050 233 5914001
If you are calling from abroad please dial
+43 50 233 233 (private person) or
+43 50 233 333 (entrepreneur)

Vielen Dank für deine Antwort. Meine Bedenken hierzu sind allerdings, dass ich damit das Finanzamt gleich auf den Plan rufe, obwohl es vielleicht gar nicht notwendig ist? Ich habe noch einmal auf den Seiten des österr. Finanzamts und der Arbeiterkammer nach Infos Ausschau gehalten und dabei folgendes gefunden:

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Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung immer dann abzugeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden (§ 42 Abs1Z1 Einkommensteuergesetz – EStG), d.h. wenn Sie eine Einkommensteuererklärung zugesendet bekommen.

Ergeht keine Aufforderung, ist zu unterscheiden, ob im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind oder nicht.

Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht für unbeschränkt Steuerpflichtige (= Personen mit österreichischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) insbesondere in jenen Fällen, in denen das steuerfreie Basiseinkommen überschritten ist und nicht nur ein einziger lohnsteuerpflichtiger Bezug vorliegt:

Wenn das Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthält und 11.000 Euro überschreitetWenn das Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthält, daneben aber auch andere Einkünfte von insgesamt mehr als 730 Euro erzielt worden sind und das Einkommen 12.000 Euro überschreitetWenn gleichzeitig zwei oder mehrere nicht selbstständige Tätigkeiten ausgeübt oder zwei oder mehrere Pensionen (die nicht von einem Pensionsträger gemeinsam versteuert worden sind) bezogen werden und das Einkommen mehr als 12.000 Euro beträgtGrundsätzlich auch dann, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)Wenn Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung im Sinne des § 30 EStG erzielt werden, für die keine Immobilien-Ertragsteuer entrichtet wurde.

Unabhängig von der Höhe des Einkommens müssen buchführende Einkommensteuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Somit können Sie davon ausgehen, dass Sie im Regelfall eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen, wenn Ihr Einkommen als unbeschränkt Steuerpflichtige/unbeschränkt Steuerpflichtiger 11.000 Euro (oder 12.000 Euro) jährlich übersteigt, es sei denn, Sie haben nur ein einziges (oder aufeinanderfolgende) Dienstverhältnis(se) oder nur eine einzige pensionsauszahlende Stelle.

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung empfiehlt sich auch bei Vorliegen eines Verlustes, weil dieser dadurch dem Grunde und der Höhe nach rechtskräftig für Zwecke des Verlustvortrags bescheidmäßig festgesetzt wird.

Im Rahmen der Steuererklärung sind das Einkommen und allfällige weitere Besteuerungsmerkmale des jeweiligen Kalenderjahres offenzulegen (insbesondere die Höhe der Einkünfte, abziehbare Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge).

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Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?

Eine Einkommensteuererklärung muss gemacht werden, wenn:

  • Sie aus selbstständiger Tätigkeit ein Einkommen haben, das höher ist als € 11.000,-
    - Sie sowohl selbständiges Einkommen über € 730,- als auch nicht selbständiges Einkommen haben und das Gesamteinkommen höher ist als € 12.000,-
    - Sie Einkünfte aus einem Betrieb beziehen und Ihr Einkommen daraus höher als 11.000 € ist
    - das Finanzamt Sie dazu auffordert

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    Wenn ich das auf meinen "Fall" umlege, dann muss ich doch tatsächlich nichts einreichen, oder?



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@resta

Solange das FA nicht dazu auffordert wohl erst einmal nicht. Allerdings ist das ja wohl abhängig davon, ob die 11000€ überschritten werden. Das kann ich von hier aus nicht sagen, dazu sind die Informationen zu dürftig. Auch kann ich nicht beurteilen, welche Einkünfte gar nicht berücksichtigt werden müssen (Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld u.Ä.).

Daher könnte ich mir vorstellen, dass ein Anruf ohne konkreten Hinweis auf die eigene Person aber mit realistischen Zahlen und Einkunftsarten zur Klärung beitragen könnte ohne gleich eine Aufforderung zur Steuererklärung auszulösen.

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