Hallo, das ist in erster Linie abhängig von Ihrem Vertrag für das Vorausdarlehen. Wenn darin steht "Zinsbindung fest bis zur Zuteilung des Bausparvertrages" kann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Wenn eine feste Zinsbindung enthalten ist, dann hat die Bausparkasse bzw. der Herausgeber des Vorfinanzierungsdarlehens das Recht auf Vorfälligkeitsentschädigung. Wie es sich allerdings mit der Duldung der zu hohen Einzahlung verhält, weiß ich nicht. Vielleicht würde hier ein Gericht sogar entscheiden, da die Bausparkasse dies geduldet hat, muss sie auch die vorzeitige Ablösung dulden. Das werden aber im Zweifel Gerichte entscheiden müssen.

Beste Grüße

Bernd Munder

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Hallo, ich bezweifle, dass die Berchnung so stimmt. Bausparverträge mit einer Tilgungsphase von 15 Jahren haben in der Regel einen höheren Zinssatz während der Darlehensphase.

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Hallo, mit Bürgen wird heutzutage nicht mehr gearbeitet. Das ist auch nicht wirklich seriös. Wenn dann, steht der "Bürge" als Mithaftende Person oder auch Mitantagsteller im Darlehensvertrag. Er haftet dann auch für die komplette Rate, wenn Ihr nicht zahlt. Die Ausbildungsvergütung des Sohnes wird nicht als Einkommen anerkannt. Bei einer Anschlussfinanzierung wird die Bonität in der Regels nicht noch einmal geprüft. Wenn jedoch der Mann aus der Haftung entlassen werden soll, dann wird in jedem Fall geprüft, ob die Bonität des alleinigen Antragstellers ausreichend ist. Ansonsten wird er nicht aus dem Vertrag entlassen.

Und auch wenn der Freund als Mitanttragsteller in die Finanzierung eintritt, passiert bei ihm genau das gleiche. Er kann dann in einem Jahr nicht einfach wieder aus der Finanzierung aussteigen.

Beste Grüße

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Hallo, unter diesen Voraussetzung wird definitiv das Einkommen der Frau in die Bonitätsbewertung einfließen.

Beste Grüße

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Hallo,

derzeit gibt es keinen sinnigen Grund für den Abschluß eines Bausparvertrages. Er wird aber dennoch immer noch gerne genommen. Warum auch immer.

Beste Grüße

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Wenn der Widerruf erfolgt ist, muss das Darlehen innerhalb von 4 Wochen zurückbezahlt sein. Eine Finanzierung bei einer anderen Bank muss also stehen. Das Problem ist, dass man kaum eine Darlehensgenehmigung bei einer anderen Bank erhält, solange noch alles in den Sternen steht. Denn selbst wenn ein Fehler in der Widerrufsbelehrung gefunden wurde, weiß man noch lange nicht, wie lange es dauert, bis man aus dem alten Darlehen entlassen wird. Es kann ja sein, dass die alte Bank sich auf einen Rechtsstreit einlässt und was ist, wenn ein Richter das völlig anders sieht, als der eigene Anwalt. Was man machen kann ist, sämtliche Eckdaten klären und die Finanzierung soweit wie möglich abklären. Einen Vertrag sollte man erst machen, wenn bestätigt ist, dass die alte Bank einen auch tatsächlich aus dem Vertrag herauslässt.

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Hallo, optimal wäre so viel Eigenkapital, dass nicht mehr als 50 % des Objektwertes an Darlehen aufgenommen werden müsste. Dann bekommt man den besten Zinssatz von den Banken. Die Banken strukturieren Ihre Zinssätze nach der Höhe der Beleihung. Je mehr Eigenkapital, umso günstiger wird es. Grundsätzlich kann man auch eine Finanzierung ohne Eigenkapital darstellen. Dann muss jedoch das Einkommen relativ hoch sein. Es ist riskant und teuer. Ohne Eigenkapital und niedriges Einkommen funktioniert allerdings nicht. Auch wenn es im Internet zahlreiche Seiten gibt, die suggerieren, dass es möglich ist. Die allgemeine Regel ist, 20 - 30 % Eigenkapital. Bei Beleihungen über 80 % des Wertes der Immobilie werden die Zinssätze auch heute noch ziemlich teuer. Grundsätzlich sollte die Darlehensrate nicht mehr als 40 % des Haushaltseinkommen betragen. Beste Grüße

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Am Besten ist es über einen unabhängigen Makler. Ob über das Internet, oder vor Ort. Wenn einer vor Ort ist, umso besser. Und nach Möglichkeit einen Makler, der sich nur mit Finanzierungen beschäftigt und nicht noch den ganzen Bauchladen außenrum mit anbietet. Aus meinen Erfahrungen der letzten Monate laufen die Gespräche der Kunden mit den Banken vor Ort, also örtlichen Sparkassen, Volksbanken aber auch Geschäftsbanken immer gleich ab. Der Kunde geht rein, möchte sich vernünftig beraten lassen und komischerweise erhalten alle den gleichen Finanzierungsvorschlag bzw. das gleiche Finanzierungskonzept. Es muss ein Bausparvertrag mit von der Partie sein. Wenn es geht sogar mehrere. Und natürlich vorfinanziert. Anstatt in einer vernünftigen Höhe zu tilgen, soll ein Bausparer angespart werden. Scheinbar ist der Druck auf die Bankangestellten im Moment sehr groß, Zusatzprodukte in Form von Bausparverträgen zu verkaufen. Ich wurde daher raten, sich vorab bei einem unabhängigen Makler beraten zu lassen. Deren gibt es im übrigen mehr, als nur die beiden großen Konzerne, die hier immer wieder genannt werden. Und auch genannt werden dürfen.

Beste Grüße

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KfW-Darlehen sind objektbezogen. D.h. es ist möglich ein weiteres Objekt mit einem KfW-Darlehen zu finanzieren. Das Programm 124 gilt zwar nur für eigengenutzte Immobilien, jedoch muss die Eigennutzung nur für ein Jahr bestehen bleiben. Ein neues, eigengenutztes Objekt kann wieder finanziert werden.

Beste Grüße

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Hallo, das ist natürlich sehr von dem Angebot der jetzigen Bank abhängig. In der Regel läuft es folgendermaßen ab. Fragt ein Bestandskunde bei der eigenen Bank an, erhält er per se zunächst einen Aufschlag von ca. 0,2 - 0,4 % auf die Bestkonditionen, die ein Neukunde erhalten würde. Auch bei den Forwardaufschlägen langen die Banken bei Bestandskunden mehr zu, als bei Neukunden. Herr Solya hat Recht, dass Banken die im nationalen Vergleich stehen, von 0,01 % bis 0,02 % Forwardaufschlag pro Monat Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit verlangen. Die ersten 6 bis 12 Monate gibt es meistens kostenlos. Bei Hausbanken kommt es durchaus aber auch vor, dass bei Bestandskunden ein Aufschlag von bis zu 0,06 % verlangt wird. Ist man bei solch einer Bank, dann rechnet sich ein Forwarddarlehen nicht. Bemüht man jedoch einen nationalen Vergleich aller Banken, ist ein Forwarddarlehen im Moment grundsätzlich eine Überlegung wert. Eine Einschätzung des Risikos kann man vornehmen, wenn man den Zinssatz mit einer sofortigen Auszahlung, mit dem des Forwarddarlehens vergleicht. Beträgt der Unterschied z.B. nur 0,20 %, auf was will man dann noch warten? Pro Monat, in dem man wartet, würde man sich nur 0,02 % sparen. Die Tagesschwankungen am Markt sind da zeitweise deutlich höher. Wichtig ist jedoch, dass man kein echtes Forwarddarlehen mit einem unechten Forwarddarlehen vergleicht.

Beste Grüße

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Hallo, ja es gibt auch mit befristetem Arbeitsvertrag, Chancen auf ein Darlehen. Die meisten Banken machen es nicht, aber es gibt welche. Sogar während der Probezeit. Also einmal, wenn es sich um einen typischen Beruf oder eine typische Branche handelt, wie z.B. Ärzte, wissenschaftliche Mitarbeiter, projektbezogene Stellen, oder aber wenn die Befristung schon ein oder mehrmals verlängert wurde. Dann finanzieren die meisten Banken. Oder aber auch generell bei Befristung. Gibt es auch.

Beste Grüße

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Hallo,

die Frage ist ganz einfach beantwortet. Nein, es geht nicht. Warum? Weil Sie vom Einkommen her kein Kapitalanleger sind. Als Kapitalanleger muss man schon ein entsprechend hohes Einkommen haben und / oder bereits eine Immobilie. Eine Finanzierung, die alleine auf Mieteinnahmen abgestellt ist, ist leider nicht möglich. Zumal die Mieteinnahmen ohnehin nicht zu hundert Prozent als Einkommen angesetzt werden. Ein Kapitalanleger muss auch einen Mietausfall durch das eigene Einkommen kompensieren können. Deshalb muss das Einkommen entsprechend hoch sein. Das beantwortet auch gleich Ihre nächste Frage. Wenn es ginge, würde es jeder machen. Völlig richtig.

Beste Grüße

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Hallo, grundsätzlich kann man jetzt schon sagen, dass es nicht sinnvoll ist. Der Grund? Es werden 180.000 Euro tilgungsfrei gestellt und nur für 90.000 Euro wird ein Tilgungsersatz hinterlegt. Unabhängig davon, ob die Bausparvorfinanzierungsvariante sinnvoll ist, oder nicht, ist dieses Modell völlig daneben. Ich schätze man will dem Kunden damit eine niedrigere Rate suggerieren. Die restlichen 90.000 Euro müssen auch getilgt werden. Und am Besten von Anfang an. Finger weg davon. Etwas grundsätzliches zu Vorfinanzierungen: Man zahlt Zinsen auf immer den gleichen Ausgangsbetrag. Gleichzeit spart man ein Guthaben an, auf das es so gut wie keine Zinsen gibt. Da aber der volle Betrag vorfinanziert wird, zahlt man im Grunde auch für sein eigenes Guthaben, Zinsen. Wie sinnvoll ist das? Hier müsste das Vorfinanzierungsdarlehen gegenüber einem normalen Tilgungsdarlehen oder Annuitätendarlehen exorbitant günstiger sein, dass sich das rechnen könnte. Und das Bauspardarlehen hinterher ebenso. Die wirklich günstigen Bauspartarife gibt es jedoch nur, wenn man das Bauspardarlehen in 6 bis 8 Jahren zurückzahlt. Wer kann sich das schon leisten? Kurzum: In der Vorfinanzierungsphase hat man meistens schon so viel Geld draufgezahlt, dass es innerhalb der Tilgungs- oder Bauspardarlehensphase unmöglich wieder aufgeholt werden kann. Manchmal werden dann auch noch die Raten verschönt, um den Kunden die tatsächlichen Kosten zu verschleiern. Z.b. wird nur die Mindestansparrate für den Bausparvertrag genommen, anstatt die Regelbesparung. Oder aber wie bei diesem Fall nur 50 % des Darlehens berücksichtigt.

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Hallo,

das hängt von der Art der Berechnung ab. Grundsätzlich sollte ein Darlehen über den effektiven Jahreszins vergleichbar sein. Leider ist das nicht mehr immer so. Die zusätzlichen Kosten und Gebühren müssen enthalten sein. Es ist durch die neuen Berechnungsgrundlagen jedoch ein anderes Problem aufgetaucht. Die Bank muss Ihnen die Kosten bis zum Ende des Darlehens nennen. Also nicht nur bis zum Ende der Zinsbindung. D.h. es muss auch der Zins eingearbeitet werden, der nach Ablauf der Zinsbindung gilt. Diesen Zins kennt aber niemand, also wird er geschätzt. Und hier steht es den Banken frei, welchen Zinssatz sie dafür nehmen. Es geht ja auch gar nicht anders. Manche Banken nehmen einen variablen Zinssatz, manche nehmen den jetzt gültigen und berechnen damit die fortlaufenden Kosten. Andere wiederum nehmen einen höheren Zinssatz als Berechnungsgrundlage. Somit fällt der errechnete Effektivzins auch oftmals völlig unterschiedlich aus.

Beste Grüße

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Grundsätzlich kostet ein Kredit, nämlich Zinsen. Wenn einem diese Kosten nichts bringen, z.B. steuerlicher Natur, sollte man diesen Kredit so schnell als möglich wieder zurückzahlen, also eine möglichst hohe Tilgung vereinbaren. Bei einem Immobiliendarlehen ist es zudem so, dass man oftmals Konditionen erhält, wenn man höher tilgt.

Beste Grüße

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Kann die Bank die Nichtabnahme eines Forward-Darlehens verwehren?

Ich habe vor 3 Jahren ein Forward-Darlehen abgeschlossen, mit dem im Mai 2015 meiner derzeitige Hausfinanzierung abgelöst werden soll.

Da zwischenzeitlich die Bauzinsen - was ja nicht wirklich absehbar war - deutlich gesunken sind, überlege ich folgendes Szenario: Nichtabnahme des Forwarddarlehens und neuer Abschluss bei einem anderen Anbieter zu Konditionen, die - trotz zu zahlender Nichtabnahmeentschädigung - unter dem Strich besser sind als beim Forward-Darlehen. Ich gehe davon aus, dass die NAE verhältnismäßig günstig ausfallen wird, weil die Bank die extrem guten Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Schadensbemessung für die Nichtabnahme berücksichtigen muss.

So weit so gut. Habe die Bank angeschrieben und um Mitteilung der NAE im Falle einer Nichtabnahme gebeten. Jetzt stellen die sich aber stur, verweisen auf das nicht vorhandene Kündigungsrecht und bieten mir eine Nichtabnahme nur für den Fall eines Verkaufs der Immobilie an. Die Höhe der NAE soll mir dann nach Vorlage des notariellen Verkaufsvertrages mitgeteilt werden.

Das Verhalten halte ich für fragwürdig. Es könnte ja auch der Fall eingetreten sein, dass ich im Lotto gewonnen habe und das Darlehen nicht mehr brauche. Kann die Bank mir eine Nichtabnahme - oder auch nur die Mitteilung der Höhe der NAE - tatsächlich verwehren?

Wie würden Sie jetzt weiter verfahren? Verbraucherzentrale einschalten? Vorstandsbeschwerde?

Von der Nichtabnahme abgesehen, lasse ich gerade den Vertrag von der Verbraucherzentrale auf Formfehler in der Widerrufsbelehrung prüfen. Wenn die Prüfung gut für mich ausgeht, wäre ich ja ohnehin ohne weitere Kosten raus aus der Nummer. Das klärt sich aber erst noch.

Für eine fachkundige Einschätzung bedanke ich mich im voraus!

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Warum haben Sie denn vor drei Jahren den Vertrag geschlossen? Um sich die Zinsen zu sichern. Die Bank garantiert den Zins und Sie dass Sie den Vertrag bedienen. In dem Vertrag stand bestimmt nicht, aber nur wenn die Zinsen bis zur Abnahme nicht gefallen nicht. Und seitens der Bank auch nicht, aber nur wenn die Zinsen bis zur Abnahme nicht gestiegen sind. Bei einem Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung von nicht mehr als zehn Jahren, gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht. Von keiner Seite aus. Was soll an dem Verhalten des Bank also fragwürdig sein? Dass die Bank sich an den Vertrag hält, den Sie mit der Bank geschlossen haben und jetzt nicht mehr einhalten möchten? Würden Sie das Verhalten der Bank auch für fragwürdig halten, wenn die Zinsen heute bei 9 % stünden?

Beste Grüße

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Unglaublich, ein Honorarberater darf keine Werbung machen, aber der Dr und die ihyp darf natürlich genannt werden. Und auch Werbeseiten für die beiden dürfen hier genannt werden.

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Ein Neubau wird in der Regel immer nach Baufortschritt ausgezahlt. Meistens sind das 7 bis 10 Auszahlungen. Die Grundschuld wird vorher in voller Höhe des Darlehens eingetragen. Der Baufortschritt wird wie vorher bereits beantwortet, angezeigt. Der Kunde beauftragt dann die Bank, die angeforderte Rechnung zu begleichen. Mittlerweile ist es so, dass die meisten Banken sich nach der Fertigstellung des Hauses, den Bau anschauen. Nach Baufortschritt auszahlen ist zum Einen eine Sicherheit für die Bank und auch die Sicherheit für den Kunden, dass man nur die Arbeit bezahlt, die auch verrichtet worden ist. So kann die Baufirma auch während der Bauphase pleite gehen und es ist nicht das ganze Geld verloren. Bei einem Ausfall der Baufirma, kann eine nächste den Bau mit dem noch übrigen Darlehen vollenden.

Beste Grüße

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Hallo,

ich denke Du meinst die Ausstiegsklausel bei falscher Widerrufsbelehrung. Soweit ich weiß kommt es hier darauf an, was vereinbart wurde. Wenn nur eine neue Kondition vereinbart wurde, also quasi nur eine Verlängerung, ist keine neue Belehrung nötig. Wenn aber das Darlehen nach Zinsfestschreibung fällig wird und eine neue Vereinbarung getroffen worden ist, dann muss auch eine neue Widerrufsbelehrung dabei sein. Das ist jedoch keine Rechtsberatung und unverbindlich. Genaue und verbindliche Aussagen geben hier Fachanwälte.

Beste Grüße

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