Für Bestandsimmobilien übernimmt der von Miet- in Eigentumswohnungen umwandelnde Hauseigentümer die Aufgabe.

 Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die Grundlage.

Hilfreich könnte ein Architekt sein .

http://www.immobiliengutachter-ruhr.de/Leistungsspektrum/Teilungserklaerung.html

Gruß Z... .

...zur Antwort

Ein "Pauschal Job" ist auch ein Minijob !

Er unterliegt der pauschalen Versteuerung .

Auch diese Art einer Beschäftigung unterliegt dem Entgeltfortzahlungsgesetz !

Es ist schon manchmal sehr seltsam was sich Arbeitgeber ausdenken , um sich nicht an Gesetze halten zu müssen .

Bei der Minijobzentrale findest du schon einmal vorab Hilfe .

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html;jsessionid=43E3552E29A9A7555B006203A223F567

...zur Antwort

Im Kostenvoranschlag deines Zahnarztes steht in der Regel auch dein  Eigenanteil ebenso wie  die Festzuschüsse deiner KK . Neben der AOK muß auch dein Zahnarzt darüber Auskunft geben .

Gruß Z... .

...zur Antwort

Ist die Kiesgrube Sitz deiner Firma ??

Dann ist das die erste Tätigkeitsstelle !

Hat sie aber ihre Büros im Nachbardorf , dann gilt schon deine Fahrt zur Sandgrube als Einsatzwechseltätigkeit !

Muss ich dann das Fahrzeugdepot als Sammelpunkt angeben?

 Wenn du bis dorthin privat gefahren bist , kannst du bis dahin eine Einsatzwechseltätigkeit  geltend machen !

Oder gilt beides als Einsatzwechseltätigkeit und ich kann sowohl den höheren km-Satz sowie den Verpflegungsmehraufwand geltend machen und habe keine erste Tätigkeitsstätte usw?

 Aber nur wenn , dein Sammelpunkt nicht deine erste Tätigkeitsstelle ist !

 Gruß Z... .

...zur Antwort

Ja , aber :

Ist eine Adoption vollzogen, lässt sich dieser Schritt nur noch unter ganz wenigen, gesetzlich bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig machen.

Eine Möglichkeit ist diese :

§ 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen

"(2) Der Antrag oder eine Einwilligung ist nur dann unwirksam, wenn der Erklärende

...

c) durch arglistige Täuschung über wesentliche Umstände zur Erklärung bestimmt worden ist, ... "

http://dejure.org/gesetze/BGB/1760.html

Gruß Z... .

...zur Antwort

Also .

Mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis automatisch am Todestag .Lohn- bzw. Gehaltsansprüche gehen auf die Erben über, der Arbeitgeber hat noch ausstehende Vergütung an die Erben auszuzahlen.

Darunter fallen die noch nicht vergüteten Überstunden und evtl. das Urlaubsentgelt für bereits genommenen Urlaub .

Erbschaft ist kein Erwerbseinkommen , kein Erwerbsersatzeinkommen ,Vermögenseinkommen .

Gruß Z... .

...zur Antwort

Die Pflicht zur Vorlage- und Aushändigung eines Energieausweises kann nicht durch Vereinbarung (z.B. zwischen Verkäufer und Käufer) ausgeschlossen werden.

Gru0 Z... .

...zur Antwort

Ja . Das Mutterschutzgesetz gilt hier auch .

Durch die eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeit oder ein ärztliches Beschäftigungsverbot darfst du keinen finanziellen Nachteil haben. Der AG muß dir mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate zahlen (sogenannter Mutterschaftslohn).

Nach Ablauf der Befristung ist dann das Arbeitsverhältnis beendet.

Alles Gute Z... .

...zur Antwort
Ist das so erlaubt?

Ja , vielleicht .

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet zwar dem Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen willkürlich schlechter zu behandeln.

Das bedeutet jedoch nicht die absolute Gleichstellung aller Arbeitnehmer !!!

Dein Chef darf also bei Vorliegen sachlicher Differenzierungsgründe einzelne Arbeitnehmer ungünstiger Behandeln.

Sachliche Differenzierungsgründe sind :

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Schwerbehinderteneigenschaften
  • Familienstand
  • Umfang der Arbeitszeit
  • berufliche Qualifikation
  • Aufgabenstellung im Betrieb
  • Arbeitsleistung
  • Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag
  • Zugehörigkeit zu einem stillgelegten Betrieb

Geregelt ist das alles im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ( § 1 , § 8 ).

Demnach könnten auch bei euch unterschiedliche Arbeitsverträge nicht gegen die Gleichbehandlung verstoßen .

Es gibt eben immer noch Menschen die gleicher sind als andere Leute !

Gruß Z... .

...zur Antwort

Pflichten des Wohn­berechtigten :

Er ist für die Erhaltung der als Wohnung überlassenen Räume in ihrem wirtschaftlichen Bestand zuständig . Erforderliche Maßnahmen (Reparaturen u. s. w.) hat er demnach auf eigene Kosten auszuführen.

Die laufenden Betriebskosten, die in Ausübung des Wohnungsrechts entstehen, hat er ebenfalls zu übernehmen.

Aber : Die öffentlichen und privaten Lasten (Grundsteuer, Versicherungen etc.) hat der Eigentümer zu tragen.

Selbstverständlich kann Abweichendes vereinbart werden.

Gruß Z... .

...zur Antwort

Eine Krankmeldung setzt eine Arbeitsunfähigkeit voraus .

Definition AU :

"Arbeitsunfähigkeit ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartenden Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes weiter ausüben kann."

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitsunfaehigkeit.html

Die Ableistung von Sozialstunden sind demnach nicht möglich .

Aber:

Sozialstunden sind eine Erziehungsmaßregel !!!

Gruß Z... .

...zur Antwort

Ja . Stiefkinder des verstorbenen Erblassers können einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro geltend machen und werden leiblichen Kindern gegenüber somit, zumindest im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer, in keinster Weise benachteiligt. Das gilt aber nur bei der Erbschaftssteuer und nicht bei der gesetzlichen Erbfolge !

http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer

Gruß Z... .

...zur Antwort

Ich denke das sind die üblichen Gelegenheitsgeschenke . Zitat :

"Die üblichen Geschenke zum Geburtstag, zu Weihnachten, zur Hochzeit oder zum bestandenen Examen sind schenkungsteuerfrei (§13 Abs.1 Nr.14 ErbStG). Die Steuerbefreiung entfällt allerdings, wenn diese Geschenke einen angemessenen Rahmen überschreiten. Welcher Rahmen angemessen ist, kann nur im Einzelfall nach Anlass, Art und Wert des Geschenks beurteilt werden. Geschenke bis zu einem Wert von EUR 5.000 werden in der Regel vom Finanzamt nicht beanstandet. Jedoch dürften auch großzügigere Geschenke, wie z.B. ein Pkw an den Sohn zum bestandenen Examen, im Einzelfall noch angemessen sein. Gelegenheitsgeschenke können innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums wiederholt gewährt werden, ohne dass ihr Wert zusammengezählt wird. Die persönlichen Freibeträge der Beschenkten werden dadurch nicht berührt. "

http://www.u-h-k.de/steuertipps_110915.php

Gruß Z... .

...zur Antwort

Ohne Ankündigung nicht. Kürzen dürfte der AG nur wenn er einen höheren Stundenlohn unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt hat . Zweck des Freiwilligkeitsvorbehalts ist es, dem Arbeitnehmer eine Leistung zu gewähren und sich gleichzeitig vorzubehalten, über eine künftige Gewährung dieser Leistung jeweils neu zu entscheiden . Das sollte aber im Arbeitsvertrag verankert sein !

Sie sollte daher die gekürzten Lohnzahlungen unverzüglich gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen.

Außerdem sollte sie für ihr weiteres Vorgehen Hilfe in Anspruch nehmen! Vorab für Hamburg hier :

http://justiz.hamburg.de/verfahrensablauf/rechtsberatung/

Gruß Z... .

...zur Antwort

Endlich mal wieder eine Frage zur GEZ.Danke . GEZ-Gebühren sind jetzt der Rundfunkbeitrag . Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig.

" Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen."

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/

Gruß Z... .

...zur Antwort

Ich weiß ja nicht , ob Pflegetage und Krankheitstage der Kinder gleich sind . Ich denke schon. Demnach hast du schon 20 Tage. :

SGB 5 § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes :

". ... (2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage.... . "

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

Gruß Z... .

...zur Antwort

Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind,sind keine Schwarzarbeit .Wenn jemand allerdings einen Stundenlohn für seine Arbeitsleistung bekommt oder gar jedes Wochenende “Hilfe” anbietet und bezahlt bekommt, zählt dies bereits zur Schwarzarbeit.

http://www.schwarzarbeit.com/recht/was-ist-noch-nachbarschaftshilfe-was-ist-schwarzarbeit/

Gruß Z... .

...zur Antwort

Da wir in D für alles Gesetze haben , gibt es auch dafür eins. Tarifvertragsgesetz. Lies es und deine Fragen sind beantwortet.

http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/index.html#BJNR700550949BJNE000502308

Gruß Z... .

...zur Antwort

Ja . Alles geht von vorne los ! Außer :

"Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann sich der Arbeitnehmer allerdings bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und seiner Rückkehr in das Unternehmen oder in den Betrieb dann auf eine Zusammenrechnung unterbrochener Zeiten der Betriebszugehörigkeit berufen, wenn zwischen den rechtlich getrennten Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (BAG, Urteil vom 23.09.1976 – 2 AZR 309/75; Urteil vom 18.9.2003 – 2 AZR 330/02). "

http://www.frag-einen-anwalt.de/-622-BGB-__f15315.html

Ist schon etwas älter . Sollte aber immer noch gelten.Und ich kann auch nicht erraten ob das jetzt bei dir zutrifft .

Gruß Z... ..

...zur Antwort