Reisekosten Azubi?

4 Antworten

Die 24,- Euro ist der Betrag, der höchstens steuerfrei für den Verpflegungsmehraufwand an einen Arbeitnehmer bei 24stündiger Abwesenheit gezahlt werden dürfen.

Es ist keine gesetzliche Bestimmung was gezahlt werden muss.

Was gezahlt werden muss, ergibt sich ggf. aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Anstellungsvertrag.

Mir erscheinen 6,- Euro für den Verpflegungsmehraufwand zwar auch knapp kalkuliert, aber wenn Ihr in einer WG-Wohnung lebt, wo es vermutlich eine Küche gibt, so kann man sich für 6,- Euro schon ernähren, auch unter Berücksichtigung das ja die Kosten im eigenen Haushalt gespart werden.

Ich würde mich an Deiner Stelle mal an den Betriebsrat, oder den Chef wenden, um etwas mehr zu bekommen.

Für den Fall, dass Du Steuern zahlst, kannst Du die Differenz als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Guten Abend, 

der Betrag von 24 € pro Tag an Spesensatz wird im höchstfall steuerfrei gezahlt. Dies ist nicht als gesetzliches Minimum, welches Du bekommen musst anzusehen.

http://www.postsitter.de/reisen/spesen2017.htm

Das sind die Spesensätze in dem vorherigen Link. Ich empfehle Dir mit Deinem Ausbildungsbetrieb über den Spesensatz zu reden.

Herzliche Grüße

Ergänzend zu den Antworten, die Du bereits bekommen hast, weise ich Dich auf die hervorragende Seite für Auszubildende hin - google mit

Azubi + Azubine

Ob ein Arbeitgeber alle oder teilweise oder gar keine Kosten  erstattet ist eine Frage der tariflichen oder arbeitsvertraglichen Regelung.

Übrigens: Wenn der Arbeitgeber Kosten erstattet, dann ist diese Erstattung für den Azubi steuerfrei.

Da das steuerfreie Einkommen für das Jahr 2017 bei 8.820 Euro für Ledige liegt , kann es sein , daß du auch nichts bei der Einkommenssteuererklärung angeben kannst und somit leer ausgehst.

Alles Gute.

Gruß Z... .