Hallo Feldblume,

du benötigst eine ausführliche Beratung von einer fachkundigen, unabhängigen Stelle z.B. Anwalt für Sozialrecht. Gern "verdonnern" Behörden Kinder zu Unterhaltszahlungen für Eltern. Sehr oft zu unrecht bzw zu ungerechtfertigter Höhe.

Zum einen hast Du Anspruch auf eine eigene Altersvorsorge bzw Rücklage. Ein sogenanntes Schonvermögen. 750,- € pro Lebensjahr.

Zur Berechnung des Selbstbehaltes kannst Du alles heranziehen und von Deiner Rente anziehen. Also auch Versicherungen, Instandhaltung fürs Haus, Betriebskosten/Grundsteuern usw. , Deine Gesundheitskosten und einiges mehr. Da gibt es einiges...... , Bildung von Rücklagen für neues Auto, Reparaturen usw.

An Dein selbstgenutztes  Haus (außer es ist eine Prachtvilla) kann keiner ran.....

Wenn Deine Zusatzrente wegfällt, dann mußt Du eine Neuberechnung verlangen.

Der Selbstbehalt von 1.800,-- € ist eine Richtschnur, kann aber durch obige Faktoren wesentlich höher liegen. Außerdem musst Du nur 50% des Bertrages über 1.800€ als Unterhalt zahlen.....

Um 900 € zu zahlen, müsstes Du mindestens 1800 € zuviel haben..... also mindestens Rentenzahlungen von 3600 €

Dies ist nur eine Ferndiagnose :-) Daher mein Tipp....lass Dich beraten.

Ich kann Deine Situation gut nachvollziehen, da bei mir der Fall ähnlich lag. Zum Schluß wurden aus 300 € glatte 20 Euro........

LG Sabine

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Hallo Ernie,

die Bedingungen zu denen Du  aussteigen kannst, findest Du im Prospekt.

Du kannst zur nächsten Gesellschaftsversammlung einen Antrag auf Verkauf des Objektes einreichen. Die Gesellschaftsversammlung stimmt dann darüber ab, ob oder unter welchen Bedingungen der Fonds aufgelöst wird. Bevor dieser Beschluss nicht vorliegt, läuft der Fonds weiter.

Du scheinst aber nicht verstanden zu haben was Du hast. Die Gesellschaft kann nicht mit Deinem Geld arbeiten, da sie es nicht besitzt. Du hast zusammen mit 1000den anderen eine bzw mehrere Immobilien gekauft. Dein Geld steckt also in den Objekten, wenn Du heraus willst, zahlt dich die Gesellschaft aus (wenn Bargeld da ist), dass sind dann 2/3 des jetzigen Zeitwertes...wahrscheinlich ein wesentlich kleinerer Teil, als was Du bezahlt hast. Oder die Gesellschaft beschließt den Verkauf und der Erlös wird auf alle verteilt. das würde wahrscheinlich mehr bringen. Dazu braucht es aber einen Mehrheitsbeschluss.

Da die Objekte alle bezahlt und schuldenfrei sind, kann Dir nicht viel passieren..... Es wird ja auch Miete gezahlt, oder?  Raus um jeden Preis, dass würde ich mir überlegen.

LG Sabine

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Lach, dass kenn ich....wir haben auch so ein paar Spezialisten.........

Teilen wir das Problem auf:

  1. Die Rampe ist Privatbesitz des Vermieters. Er hat das Recht, Dir dort das Parken zu untersagen. Er kann Dich auch abschleppen lassen und Dir die Kosten in Rechnung stellen. Er hat aber auch die Pflicht Dir den freien Zugang zur Garage zu ermöglichen. Ansonsten hast Du das Recht die Miete zu mindern.

  2. Du kannst es mit dem "Schild" versuchen, aber wenn Du mit abschleppen drohst, musst Du es auch wahr machen., damit man Dich ernst nimmt. Das Problem ist aber, dass Du, weil es sich um Privatland handelt, den Abschlepper selbst zahlen und notfalls vom Falschparker einklagen mußt.. Dasselbe gilt für Deinen Vermieter, der unbefugte von seinem Land entfernen kann. Wenn Du weißt, wer der Übeltäter ist, dann gebe ihm einmal seine eigene Medizin. Er steht auf der Rampe und Du stellst Dich davor, hefte Deine Tel-Nummer an und warte ab..........Wird er "pampig", ist das Nötigung oder Hausfriedensbruch........und bei Strafrecht spielt öfftl. Land und Privatgrundstück keine Rolle ;-)

In unserer Wohnanlage parken jetzt alle ganz brav........ :-))

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Also Du hast Ware bezogen und noch nicht bezahlt. Diese Ware weiterverkauft und ausgeliefert und dem Kunden eine Rechnung gestellt?

Eine Inventur ist eine Bestandsaufnahme. Steht die Ware nicht mehr in Deinem Lager, hat sie in der Position Warenbestand nichts zu suchen, dann erschreint die gestellte Rechnung in der Position Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen). Wenn Du selbst die bereits ausgelieferte Waren nicht bezahlt hast, dann erscheint das in der Position Verbindlichkeiten.

LG sabine

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Lach....ganz so unberechtigt ist Deine Frage nicht. Auch wenn die anderen Schreiber sich darüber lustig machen......

Es ist richtig, dass Immobilienpreise sich nicht nach der Saison richten, ausser es wird Mode zu Weihnachten eine Immobilie zu verschenken ;-)

ABER: Der Faktor Kalender spielt eine Rolle.....viele möchten zum Jahresende noch etwas aus Steuergründen erwerben oder Unternehmen um die Bilanz zu verbessern oder die öffentliche Hand um Bugets auszuschöpfen. Die Preise ziehen zwar nicht wesentlich an, aber das Angebot wird etwas knapper. Im Januar und Februar ist im allgemeinen die "Kauflaune" geringer und damit das Angebot größer....da kann man schon etwas handeln. So 1000 - 2000 € sind drin (kein Witz). Urlaubzeit ist auch interessant.... Preise steigen also nicht mit den Jahreszeiten, aber das Angebot variiert.

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Leider habe ich zu wenig Informationen um Dich umfassend zu beraten. Wie teuer soll denn das Objekt sein? Schnäppchen? Schon besichtigt? Grundsätzlich sind Immobilien etwas gutes, auch im Osten.....Menschen brauchen ein Dach über den Kopf. Preis, Lage und Vermietbarkeit müssen stimmen.

ABER: Das hört sich bei Dir nach Strukki Verkauf an.....

Ganz direkt: Die Abschreibung wird auf 12 Jahre verteilt......Du bist also dafür zu alt :-) 50.000 ZVE sind zwar nicht schlecht, aber auch nicht so, dass es sich richtig rentiert.....,Tilgung mit Lebensversicherung? Klar, keine Bank gibt Dir eine Immo-Finanzierung, denn die laufen 20-30 Jahre (sorry, aber das Alter)

Leipzig hat einen großen Leerstand an sanierten Wohnungen. Denkmalschutz birgt Risiken bei der Sanierung durch auflagen und auch später bei der Bewirtschaftung. Was willst Du denn mit der Wohnung machen, wenn sie bezahlt ist? Halten oder Verkaufen? Verkaufen? Meist sinkt der Preis auf dem Zweitmarkt....um die hälfte.......Halten....sich um Mieter kümmern oder mit Verwaltern ärgern? Du bist nicht vor Ort. Wie sieht denn die Mietrendite aus? 4% sollten schon rausspringen

Hat man Dir vorgerechnet, dass Miete und Steuerersparnis das ganze zur O,-- Nummer machen? Stimmt meist nicht......falsche Gewichtung der Kosten, überhöhte Mietansätze und Fehler bei der Abschreibungsberechnung....ist in dem Geschäft üblich.....

Wenn Du in Immobilien investieren willst, suche Dir etwas in Deiner Nähe....Mietrendite sollte ca. 4% betragen,

Solltest Du an Leipzig festhalten, ein paar Eckdaten....Miete bei der Berechnung sollte nach Sanierung nicht mehr als 5,50 betragen, qm Preis incl. Sanierung nicht mehr als 1200-1400,

Aber bedenke es gibt nicht die Sorglos Immobilie....und schenken tut Dir keiner was....

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Hallo Cybermaus,

Deine Frage betrifft mehrere Rechtsgebiete.

  1. Steuerrecht/Grundsteuer: Der Notar DARF dich in Steuerfragen nicht beraten. Die anfallende Grundstreuer bei Kauf einer Immobilie richtet sich nach dem Kaufpreis und nach dem in Deinem Bundesland festgelegten Steuersatz. Eine Überprüfung des Kaufpreises durch das Finanzamt findet in der Regel nicht statt.

  2. Sozialrecht: Sollte der Fall eintreten, dass ein Elternteil zum Pflegefall wird, dann wird das Wohnrecht nicht verwertet, verkauft usw. Es ist ein personenbezogenes Recht, also an die Person gebunden und kann nicht "versilbert" werden. Anders liegt es beim Elternunterhalt. Kinder können durchaus zu Unterhaltszahlungen für Eltern herangezogen werden. Zu erst wird das Vermögen der Eltern herangezogen, dann das der Kinder. Dazu gibt es eine einschlägige Rechtsprechung und auch entsprechende Tabellen.

  3. Erbrecht: Wenn Deine Eltern einen wesentlichen Vermögensteil zu einem unrealistischen Wert verkaufen, dann schmälern sie das Erbe Deiner Geschwister und das könnte später zu Einsprüchen führen. Ist der Wert realistisch, dann kommt es auf die Zustimmung Deiner Geschwister nicht an. Es herrscht Vertragsfreiheit. Du und Deine Eltern sind ganz normale Käufer und Verkäufer. Sollten Deine Eltern im Todesfall (der hoffentlich lange auf sich warten läßt) noch über Vermögen verfügen, dann wird dieses auf alle Kinder verteilt.

Den Wert des Objektes kannst Du feststellen durch vergleichbare Angebote des örtlichen Immobilienmarktes oder nachfragen beim Rathaus, wo man Dir die für Dich zuständigen Stellen für Vergleichspreise nennt, erfahren.

Ich weiß leider nicht, warum Deine Eltern verkaufen wollen. Ob es um den Erhalt von Barmitteln geht oder um Vermögen "in Sicherheit" zu bringen, Streitigkeiten zu vermeiden usw,

Es gäbe dann nämlich noch ein "Schenkungsmodell" wo keine Grunderwerbssteuer anfällt und Du Deine Geschwister einen Erbausgleich zahlst. Die Schenkungssteuer bei Kindern hat hohe Freibeträge und könnte geringer sein. Das ist eine Rechenaufgabe des Steuerberaters. Wenn ihr euch alle einig seit, sollte man die verschiedenen Modelle durchsprechen. Es steht Dir und Deinen Geschwistern auch frei Deinen Eltern Geld "zurückzuschenken" . Aber wie gesagt, da ich nicht weiß warum Deine Eltern verkaufen wollen, also das Ziel, kann ich Dir nur den Rat geben: Es gbt verschiedene Wege das Haus in der Familie zu halten. Manche auch ohne Banken.....Ein Verkauf auf Leibrentenbasis z.B.

Ach so, beim Wohnrecht vertraue dem Notar, denn der ist bei Immobilientransaktionen Pflicht. Sage ihm das Ziel und er sagt Dir den Weg. LG Sabine

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