Vielleicht macht Dir der Verkäufer den Vorschlag, dass er das Geld überweist inkl. einem Betrag X für eine Spedition, die Du beauftragen sollst. Dann einige Tage oder Wochen später zieht er die Überweisung zurück, und Du hast a: kein Motorrad, b: kein Geld, und c: auch noch die Kosten für die Spedition am Hals. Ich rate dazu, das Motorrad nur gegen Bargeld wegzugeben. Das oben angeführte Szenario ist ein bekannter Betrug aus dem Ausland.
Das Ganze mit dem absetzen wird meist falsch verstanden. Absetzen bedeutet in diesem Fall, das einkommen um den abzusetzenden Betrag zu mindern, so dass dafür keine Einkommenssteuer fällig wird. Du müsstest also für die Fahrkosten keine Einkommensteuer bezahlen, da Du aber kein steuerpflichtiges Einkommen hast, kannst Du die Steuerlast auch nicht mindern.
Mein herzlichstes Beileid zu Deinem Verlust.
Als Ehefrau passiert nichts, als Erbin übernimmst Du sein Vermögen und seine Schulden wenn Du das Erbe nicht ausschlägst.
Girokonto kann man überziehen, Guthabenkonto nicht
Die Wohnung ist an die Arbeit gebunden, wenn Du kündigst oder gekündigt wirst mußt Du umgehend ausziehen. Im allgemeinen sind Personalwohnungen mit einer günstigen Warmmiete inkl. Strom. In Deinem Fall auch für den Lebenspartner zur gemeinsamen Nutzung.
Schenkung mit eingetragenem Niessbrauch
Als Kleingewerbler mußt (darfst) Du keine Umsatzsteuer ausweisen. Dein Gewinn wird in der Steuererklärung als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit angegeben und entsprechend Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Als Selbständiger schreibst Du Rechnungen und erzielst so Einnahmen. Von diesen werden Deine Ausgaben (Fahrkarten z.B.) bezahlt. Du mußt also bei Barzahlung der Fahrkarten dies im Kassenbuch dokumentieren. Mit diesen Betriebsausgaben minderst Du natürlich Deinen Gewinn (also Dein Einkommen) Am besten lässt Du Dir von einem Steuerberater helfen, denn das ist wirklich ein ernstes Thema und Fehler können ziemlich teuer und unangenehm werden.
Auch ich kann Dir jetzt nicht im speziellen helfen, denn ich kenne ja Deine speziellen Hintergründe nicht und muß deshalb recht allgemein bleiben.
Meiner Meinung nach brauchst Du nur eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Damit kannst Du dann in Deutschland (und der übrigen EU ausser in deinem Fall Österreich) die Umsatzsteuer weglassen.
Der Rentenausgleich wird bei der Scheidung durchgeführt. Deine Ex-Frau hat bei Eurer Scheidung entsprechend Rentenpunkte übertragen bekommen. Du wirst also nur die dadurch geminderte Rente erhalten.
Normalerweise wird bei einer Scheidung ein Rentenausgleich durchgeführt. Die Ex-Ehefrau hat also Ihren Rentenanspruch bereits bei der Scheidung erhalten.
Nur wenn die GBR als Kleinunternehmer gemeldet ist.
Dein letzter Arbeitstag ist der 15.11. wenn du noch Urlaubsansprüche hast mußt Du dies in der Zeit bis 15.11. nehmen und ansonsten mußt Du arbeiten.
Die große Frage: Lage, Lage, Lage?
Du kannst die Studiengebühren usw nicht geltend machen, da Du keine Einkommensteuer bezahls bekommst Du auch nichts zurück. Arbeitnehmer-Sparzulage solltest Du bekommen.
Das was meine Vorschreiber schreiben ist richtig, jedoch hat Eure Mutter ja noch Ihren Anteil aus dem ehelichen Besitz (50%), so dass vom ehelichen Besitz nur die Hälfte vererbt wird. Hiervon würde Eure Mutter die Hälfte (real 25%) erben. Um zu verhindern, dass nach Ihrem Ableben Ihre 3. Tochter (die aus 1. Ehe) etwas erbt, müsste Sie Ihren Besitz zu Lebzeiten verschenken (z.B. an die anderen 2 Töchter also Euch).
Wenn du den #Wagen als Betriebsvermögen hast, dann führe ein Fahrtenbuch und versteuere nur die tatsächlichen privaten Fahrten anteilsmässig. den Wagen als solches (alle Rechnungen, Sprit, waschen) geht vom Geschäftsgeld weg und mindert damit Deinen Gewinn.
Witwenrente bekommt nur die Witwe, nicht eine geschiedene Frau.
Da Deine Frau keine einkommensteuer bezahlt (weil Pauschalbesteuert vom Arbeitgeber) könnt Ihr auch nichts absetzen, wovon auch.
Mit sicherheit nicht, das eine ist eine Nachzahlung für das vergangene Jahr, das andere ist eine Vorausleistung für das laufende Jahr.