Nebenkostenabrechnung von 2021 in Steuererklräung für 2022 angeben?
Hallo,
ich erstelle gerade meine Steuererklärung für 2022.
Jetzt würde ich gerne meine Nebenkostenabrechnung dort anteilig eingeben.
Jedoch habe ich bis jetzt (Juli 2023) noch keine Nebenkostenabrechnung für 2022 erhalten.
Letztes Jahr habe ich die Nebenkostenabrechnung gar nicht berücksichtigt, diese habe ich auch erst(ich weiß, dass Vermieter bis Ende eines Jahres Zeit haben, diese zu versenden) im September 2022 für 2021 erhalten.
Wie soll ich hier vorgehen? Noch warten bis ich meine Nebenkostenabrechnung für 2022 erhalte oder die Daten aus 2021 eingeben?
Vielen Dank
3 Antworten
Wenn du die Abrechnung für 2021 in der Steuererklärung für 2022 ansetzt wird das nicht beanstandet.
BMF Schreiben vom 09.11.2016 Rz 47
https://datenbank.nwb.de/Dokument/636806/
( unter 3. Wohnungseigentümer und Mieter)
Vielen Dank für deine Antwort und die Angabe deiner Quelle.
Du kannst die haushaltsnahen Dienstleistungen in dem Steuerjahr erklären, in dem sie dir bescheinigt wurden. Bekommst du die Abrechnung für 2022 am 31.22.2023, erklärst du die Kosten auch in 2023.
seit wann kann man seine Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt geltend machen?
Du kannst, wie ich oben schon geschrieben habe anteilig die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen.
Wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen usw.
Gibt es zahlreiche Informationen im Internet zu...