Änderung Steuerklasse?

4 Antworten

Steuerklasse 2 musst du beantragen. Automatisch bekommt man die nicht.

Dazu darfst du mit keiner Erwachsenen Person zusammenleben für die du keinen Anspruch auf Kindergeld hast

Wenn dein Sohn seine Ausbildung nächstes Jahr abschließt und weiter bei dir wohnt kannst du für Steuerklasse 2 ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch nehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Mein beiden anderen Kinder sind noch schulpflichtig. Bin ich jetzt dann Steuerklasse 2 ?

Soweit Dein zwischenzeitlich volljähriger Sohn - nach Wegfall des Kindergeldanspruchs - folgend nicht mehr in Deiner "Haushaltsgemeinschaft" lebt.

Wieso 'jetzt' in der Steuerklasse 2 - was ist denn Deine aktuelle Steuerklasse? Automatisch kommt man nicht in die 2, dazu braucht es einen Antrag. Der konnte gestellt werden ab dem Zeitpunkt, wo Du alleinerziehend warst und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsene Person, für die kein Anspruch auf Kindergeld bestand, existierte.

Wenn die Steuerklasse 2 nicht beantragt wurde, ist das durch eine Steuererklärung, in der man den Freibetrag für Alleinerziehende beantragt, heilbar.

Was genau findest Du denn daran unlogisch?