Meine kam nie. Und ist schon über ein Jahr her

...zur Antwort

Die Zahlung per "Freunde" enthält in der Regel keine Lieferanschrift. Daran erkennt man den Unterschied. Ich zahle prinzipiell per "Waren und Dienstleistungen", schlage vorher die Gebühren drauf. So meintest du das, oder?

...zur Antwort

www.frag-einen-anwalt.de/Verkaeufer-verschweigt-beim-Gebrauchtwagenkauf-das-es-sich-um-Fahrschulfahrzeug-handelt--f6405.html%3famphtml=1

...zur Antwort

In Spanien wurde dieses Modell von Amazon verboten, weil es eine klare Scheinselbständigkeit darstellt. Damit spart sich Amazon die Sozialversicherungsbeiträge. Deshalb wurde auch dein Anliegen "abgebügelt". Geraten wird Folgendes (Zitat):

"Bei der Gewerbeanmeldung muss immer auch die entsprechende Tätigkeit angegeben werden. Manche Gewerbeämter akzeptieren zum Beispiel keine Gewerbeanmeldung als Paketzusteller oder allgemein für den Bereich Paketzustellung mit der Begründung, dass es sich dabei um keine selbstständige Tätigkeit im gewerberechtlichen Sinn handelt. Eine allgemeinere Beschreibung als Selbständigkeit im Bereich Liefer-/Kurierdienste kann dann ggf. hilfreich sein. Die Angabe bei der Gewerbeanmeldung sollte dann auch identisch mit der steuerlichen Registrierung beim Finanzamt sein."

...zur Antwort

Du glaubst gar nicht, was ich so alles von mir gebe. Die NSA bekommt Rhabarberohren! Kürzlich schlug mir Amazon eine Kettensäge vor....

...zur Antwort

Nein, leider nicht.

www.staplerberater.de/sicher-stapler-fahren/flurfoerdermittelschein/staplerschein-haeufige-fragen

"Ein im Ausland (EU- oder Drittland) erworbener Staplerschein ist daher in Deutschland nicht gültig, vielmehr muss die Befähigung durch eine Schulung und die anschließenden Prüfungen nachgewiesen und schriftlich dokumentiert werden. Erst danach kann eine schriftliche Beauftragung im Betrieb erfolgen und der Mitarbeiter in Deutschland als Staplerfahrer tätig werden."

...zur Antwort

Lebenslanges Bahngleis-Verbot!!

Ach Quatsch. Wahrscheinlich nullkommanullnix. Lass einfach dein Skateboard weg vom Bahnsteig.

...zur Antwort

Du musst das sofort bei Zalando reklamieren. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Wiegen und Aufschreiben auf dem Einlieferungsbeleg sehr nützlich sein kann.

Bei Zalando klauen sie wie die Raben, meistens die teuersten Artikel der Rücksendung. Diese Erfahrung haben laut Google zahlreiche Kunden gemacht. Eine Zeit lang habe ich einen entsprechenden Zettel mit in das Paket gegeben, dass aufgrund dieser und jener Maßnahme das Klauen zwecklos ist, seither hat nichts mehr gefehlt. Ich bestelle aber auch nur noch selten, da quäle ich mich lieber aus dem Haus in den örtlichen Handel. Jedenfalls solltest du dein Anliegen in Schriftform vorbringen und dich nicht abwimmeln lassen.

...zur Antwort

Wenn ich mich jetzt in die Lage des Mieters versetze: ich zog 2019 ein, die Hecke soll alle 2 Jahre geschnitten werden, ergo ist das 2021 fällig. Wurde dem Mieter denn mitgeteilt, dass die Fälligkeit dieses Jahr sein sollte? Von mahnen und drohen rate ich dringend ab. Vielleicht handelt es sich hier rein um ein Missverständnis und ein gutes und konstruktives Gespräch wäre zielführend. Das beugt Missverständnissen und einem zerrütteten Vermieter/Mieter Verhältnis vor!

...zur Antwort

Du schreibst der Versicherung, dass du fiktiv abrechnen möchtest und bekommst dann einen Betrag X OHNE MwSt. ausbezahlt.

...zur Antwort

Hallo V, natürlich kommst du mit 450 Euro und Kindergeld nicht weit. Aber solange deine Eltern zwecks Unterhalt leistungsfähig sind, gibt es sonst keine Hilfen. Im Gegenteil. Deine Eltern müssen deinen Auszug nicht finanzieren, sondern können darauf bestehen, dass du Zuhause wohnen bleibst. Anders sähe es aus, wenn die Wohnsituation unzumutbar wäre, z.B. regelmäßige körperliche Übergriffe, Zimmer zu dritt belegt etc. Die Anforderungen sind hier klar geregelt.

Hast du schon das Gespräch mit deinen Eltern gesucht? Vielleicht sind sie ganz froh, wenn es durch deinen Auszug Zuhause entspannter zugeht? Könnten sie dir finanziell im Rahmen des Unterhalts unter die Arme greifen? Übrigens haben doch so einige Omis ein Zimmer zu vermieten. Die sind ganz froh, wenn ihnen jemand den Rasen mäht oder gelegentlich was vom Einkaufen mitbringt. Auch kannst du deine Ferien nutzen, um Vollzeit Geld ranzuschaffen und ein kleines Polster anzulegen.

...zur Antwort

Die Antwort steht bereits in deiner Frage. Es ist genug Geld in Deutschland vorhanden. Es müsste nur mal an eine Umverteilung gedacht werden. Arbeit muss sich lohnen. Je nach Studiengang sind die Kosten dieser Ausbildung ein finanzieller Totalschaden.

...zur Antwort

Du schickst jetzt deine aktuelle Schulbescheinigung. In dem Bogen der Familienkasse wird auch abgefragt, was du danach beabsichtigst, zu machen. Dort schreibst du rein "weiterer Schulbesuch, Name und Ort der Schule". Dann schickst du im neuen Schuljahr die Schulbescheinigung der neuen Schule. Keine grosse Sache.

...zur Antwort

Der Zoll wird sicher nicht fragen, der verlangt und kassiert sie! Achte bitte darauf, dass AUSSEN am Paket ein Lieferschein ist, aus dem der Inhalt hervorgeht (Bücher). Die werden mit nur 7% angesetzt. Es gibt sogar eine Zoll-App im AppStore, da kannst du dir das ausrechnen lassen. Alternativ im Internet eingeben "Zollrechner". Aber Achtung: Versand-Kosten unterliegen auch der Zollgebühr. Du zahlst also Zollgebühren für Wäre+Versand. Zollgebühren sind übrigens ab 21 Euro fällig.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.