Mit 16 von Zuhause rausgeschmissen?

2 Antworten

Wenn er bereits beim Jugendamt ist, sind Deine Sorgen wegen Unterkunft und Unterhalt unbegründet.

Das wird vom Jugendamt geprüft und auf den Weg gebracht, versprochen!

Dein Enkel braucht überhaupt nichts zu unternehmen, weil mit Unterbringung in der Wohngruppe der Unterhaltsanspruch durch das Jugendamt geprüft und eingefordert wird. Du selbst kannst dich als leibliche Großmutter an das Jugendamt wenden und deine Unterstützungswilligkeit zum Ausdruck bringen.