Je mehr Pflege man braucht, desto höher dürfte die Pflegestufe und damit auch das damit verbundene Pflegegeld von der Pflegeversicherung sein. Bei 14 h Pflegeaufwand kommt man in Pflegestufe I, ab 21 h bekommt man die Stufe II und ab 28 h die Stufe III.

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen ist schon sinnvoll, grade wenn man Familie zu versorgen hat und auf die Einnahmen aus der Arbeit angewiesen ist. Kannst es auch so sehen, bisher ist es gut gelaufen (nehme ich an) und Du hast noch die Gesundheit Deinen Beruf auszuüben, hast Dir die Beiträge bisher gespart, es ist sicher ein gutes Gefühl, wenn man seine Arbeitskraft abgesichert hat.

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Mein Beileid. Wenn jemand lange vor dem Rentenalter stirbt, dann wird die Witwenrente hochgerechnet, als hätte der Verstorbene bis ca. 60 Jahren gearbeitet, diese Zeit wird mit dem Durchschnittswert der bisher gezahlten Beiträge bewertet, Ausbildungszeiten werden hier höher eingerechnet, so daß Du schon eine "ordentliche" Rente bekommen müßtest. Du solltest die Rente möglichst bald beantragen und für den Sohn auch Waisenrente.

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Ja auch die Bausparkasse will gute Sicherheiten haben und besteht -normalerweise- auf einer Grundschuld. Solltest Du andere Sicherheiten haben wie z. B. neues Auto, Geld, Wertpapiere oder eine Lebensversicherung - dann kannst Du auch das anstatt der Grundschuld anbieten.

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Der Mindestlohn (wenn die große Koalition das Gesetz mal beschließt), soll ab 1.1.2015 kommen, es sei denn, die Tarifpartner hätten bis dahin schon Tarifregelungen getroffen, die können dann auch unter 8,50 Euro die Stunde sein, aber ab 2017 soll dann endgültig der Mindestlohn kommen. Wenn das Gesetz so beschlossen ist, wie es momentan zu lesen ist.

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Trinkgeld ist Geld der Gäste für Dich, weil Du Deine Arbeit gut machst und das Hotelzimmer gut aufräumst. Der Arbeitgeber kann dieses Trinkgeld der Hotelgäste nicht auf Deinen Lohn anrechnen, das wäre eine Unverschämtheit. Der Mindestlohn soll ab 2015 kommen, ab da müßte er Dir 8,50 Euro die Stunde zahlen, was sicher angemessen ist.

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Heuschnupfen wird als Vor-Erkrankung zählen und dann wirst Du in der privaten Krankenkasse wohl einen höheren Beitrag (da höheres Risiko der Erkrankung gegeben ist - und das jedes Jahr, wenn die Pollen fliegen) zahlen müssen. Du kannst aber bei verschiendenen Privatkrankenkassen Dich erkundigen, vielleicht händeln es nicht alle als Krankheit.

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Für normale Betriebsrenten müssen die Rentner auf jeden Fall Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, das ist bitter, aber es wurde vor einigen Jahren so bestimmt, bis dahin war nur die Hälfte des Beitragssatzes zu zahlen.

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Ich denke, wenn man Sachen verkauft, die einem gehören und man nun nicht mehr braucht, hat das nix mit Einkommen zu tun, das man aus Arbeit oder Geldvermögen erzielt, es dürfte daher den Trennungsunterhalt nicht schmälern.

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Die Zuzahlungsbefreiung kostet nix, soweit ich weiß, aber bevor man sich für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen kann, muß man einen bestimmten Betrag zahlen, und das muß jeder, auch wenn man Sozialhilfe bezieht.

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Die günstigeren Dispozinsen haben meist die Banken, die kein großes Filialnetz haben, denn damit sparen sie kosten. Wenn Du auf Filialen Wert legst, dann solltest Du es bei folgenden Banken versuchen: Volks- und Raiffeisenbanken, Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank.

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12 % Zinsen für den Dispokredit, das ist ein stolzer Zinssatz, da sind einige Banken billiger, aber den Dispo bekommt man meist erst eingeräumt, wenn einige Gehälter eingegangen sind und sich die Geschäftsbeziehung gefestigt hat. Aber versuch es ruhig, wenn Du den Hintergrund erklärtst, klappt es vielleicht. Versuch es doch bei der IngDiba.

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Pass gut auf, die Mail ist wahrscheinlich nicht vom Finanzamt, die verschicken keine Steuerbescheide per Mail. Besonders wenn Du Steuern nachzahlen sollst ist Vorsicht geboten, ich würde sagen: da will jemand an Dein Geld. Sei vorsichtig und nimm Kontakt mit dem Finanzamt auf.

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