Hallo @Lakalu,

wie schon festgestellt wurde, kann man in vielen Berufen "reich" werden.

Die Frage ist halt mit welcher Motivation man seinen Beruf macht .... leider gibt es gerade in der Finanzbranche immer mal Leute die das schnelle Geld wittern und dann auch mal auf "Abwege" geraten. Damit meine ich dann echte Falschberatungen, bei denen nur noch der Makler gewinnt und der Kunde in Kosten, falscher Absicherung etc. regelrecht untergeht... das sollte niemals deine Motivation sein!

Fakt ist aber, dass du in der Finanzbranche zumindest ohne harte körperliche Arbeit sicherlich gutes Geld verdienen kannst. Unterschätze aber nicht den Stress - ehrlich viel / gut verdienen geht nur, wenn man auch das entsprechende Pensum bringt ...

Wirklich wichtig ist, dass man Spaß hat an dem was man täglich (möglichst bis zur Rente) tut! Der Rest kommt dann schon von ganz allein ;-)

Für deine berufliche Laufbahn wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Geldanlage87,

hier mal meine Einschätzung:

1) Hier scheint es sich um eine Abwandlung einer Restkreditversicherung zu handeln. Im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit übernimmt diese Versicherung wohl dann deine Rate. Wie lange, ob auch der Todesfall versichert ist, etc. etc. kann ich jetzt ohne nähere Angaben nicht prüfen.

2) Risiko-LV ist als Alleinverdiener absolut ratsam! Es ist für den Rest der Familie sowieso schon schwierig, wenn plötzlich der Papa fehlt und wenn dann gleichzeitig noch Haus und Hof verloren gehen, ein Umzug ansteht usw. .... Preislich lohnen sich hier aber gerne mal Vergleiche!

3) Wenn ich das richtig interpretiere ist die BU i.V.m. Pos. 1 zu sehen. Es scheint mir, als würde dann deine Rate durch Pos. 1 gedeckt und die BU aus Pos. 3 erhältst du zur Bestreitung deines (neuen) Alltags. Ich frage mich lediglich, wie du im Fall der BU mit 1000€ im Monat dich und deine Familie ernähren willst / kannst ?!

4) Krankentagegeld deckt deine Lücke im Falle längerer Krankheit (Krankengeld). Wie hoch die Lücke genau ist und wieviel du dementsprechend absichern solltest sollte dir im Gespräch aufgezeigt worden sein.

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Ich gehe davon aus, dass das Angebot komplett von der Sparkasse im "Bündel" erstellt wurde. An sich erscheint mir das Konzept sinnvoll und ich finde es gut, dass die Sparkasse dich als Alleinverdiener zu allen wichtigen Dingen angesprochen und beraten hat.

Gleichzeitig ist es natürlich wichtig, dass sich die Kosten im Rahmen halten. Diesbezüglich würde ich einfach mal vergleichen und zum Versicherungsvermittler des Vertrauens gehen - denn auch der Preis ist nicht alles. Eine Versicherung schließe ich nicht zum bezahlen ab, sondern dafür, dass ich Geld bekomme, wenn der Leistungsfall eintritt.

Ich wünsche dir/euch viel Erfolg und ganz viel Glück im neuen Eigenheim!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @SGPeli,

du kannst auch mal bei deiner Versicherung anrufen ob dort ein Haftpflichtschaden gemeldet wurde (sofern du den Schaden nicht selber gemeldet hast).

Viele Grüße

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Das stimmt, was @DerBachelor da sagt!
Arbeitgeber wissen inzwischen, dass gute Noten nicht das einzige Einstellungskriterium sind und sein können!

Viel wichtiger sind Vorstellungsgespräch, Einstellungstest und/oder verkäuferische Fähigkeiten (je nach Beruf). Es ist nicht selten, dass jemand mit einer 3 vor´m Komma im Bewerbungsgespräch besser abschneidet als ein 1er-Kandidat.

Da können die Noten noch so gut sein - wenn man den Mund nicht auf bekommt, hilft das dem neuen AG i.d.R. 0.

Viel Glück & Erfolg für deinen Einstieg ins Berufsleben :-)

Dein AXA-Piroth Team!

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Hallo @Manuel553,

die Frage ist aber nun wirklich sehr allgemein formuliert. Was bedeutet "besser" für dich persönlich? Und besser im Bezug auf was? Als Arbeitgeber, bei der Regulierung von Schäden, bei der Beitragshöhe, in der Beratungsqualität,.... ? So könnte ich jetzt ewig weitermachen ....

Ich nehme mal an dass mit "AFA" ursprünglich "AXA" gemeint war.

Da ich in der Sache aber befangen bin, enthalte ich mich ausnahmsweise mal zu diesem Thema ;-)

LG,

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Marcelg,

sofern du eine Hausratversicherung hast würde ich dir empfehlen den Schaden zu melden. Je nach Versicherer und Versicherungsumfang deiner Hausratversicherung könnte ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Manche Versicherer bieten auch Optionen an, bei denen du alle nicht explizit im Versicherungsschein bzw. den AVB ausgeschlossenen Gefahren absichern kannst.

So und so - die Meldung des Schadens kann nur zu deinem Vorteil sein. Erst wenn die Versicherung zahlt würde sich das auf deine Schadenquote auswirken und damit evtl. verbundene Vorteile im Beitrag einschränken. Aber auch das kannst du erfragen.

Viele Grüße

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Bastinano,

tatsächlich ist es so, dass in deinem geschilderten Fall (fehlerhafte oder unvollständige Angaben in der Widerspruchsklausel) theoretisch ein unbefristetes Widerspruchsrecht bestehen könnte.

Sollte dieser erfolgreich durchführbar sein ist das Versicherungsunternehmen aber berechtigt, eine "angemessene Geschäftsgebühr" zu behalten.

Ich würde demnach unbedingt einen Anwalt für dieses Vorhaben zu Rate ziehen.

Mir stellt sich allerdings gerade die Frage, warum du eine in 2005 abgeschlossene, fondsgebundene AV mit Dynamik kündigen bzw. widerrufen möchtest...?

Das Fondsmanagement bzw. die Fondsauswahl müsste schon extrem fragwürdig sein, dass der Vertrag nicht ordentlich im + steht.

Gegebenenfalls reicht ja auch eine Beitragsfreistellung, falls aktuell einfach nicht das Geld da ist um den Vertrag weiter anzusparen.

Wie Du sicher unschwer bereits erkannt hast, spreche ich für eine ganz andere Versicherungsgesellschaft und mir könnte es generell egal sein ob die Konkurrenz einen Vertrag verliert, aber mir persönlich ist es ganz wichtig, dass Du dir zu jedem Zeitpunkt absolut klar darüber bist, welche Folgen der Widerruf für dich hat/hätte.

Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass du mit deiner Entscheidung -wie auch immer diese aussehen mag-.

Kevin vom AXA - Piroth Team

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Hallo @ADANKER,

tatsächlich ist es so, dass Verträge (wie @Andri123 bereits geschrieben hat) nicht einfach durch die Rückgabe einer Lastschrift beendet werden (können).

Das einzige was bei einer Lastschriftrückgabe passiert, ist, dass du direkt den Betrag auf dein Konto zurückerstattet bekommst und dem Einziehenden der Betrag + Bearbeitungsgebühr belastet wird (weshalb meistens eine Mahnung inkl. Rücklastschriftgebühr usw. folgt).

Die Kündigung ist daher unbedingt erforderlich und sollte schnellstens nachgeholt werden.

Da ich selber viele Jahre bei einer Bank gearbeitet habe kann ich die Beweggründe beider Seiten immer ganz gut nachvollziehen... im "schlimmsten" Fall müsstest du nach deiner Kündigung den Vertrag jetzt noch ein Jahr behalten und i.d.R. die Rücklastschriftgebühr drauflegen (max. 6-10€, Beträge darüber würden mich stutzig machen).

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Viele Grüße

Kevin vom AXA Piroth - Team

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