Leitplanken Austausch nach Unfall?

2 Antworten

Da mir keine andere Verjährungsfrist bekannt ist, tippe ich mal § 195 BGB: Drei Jahre zum Jahresende. Der Anspruch würde dann zum 31.12.2024 verjähren.

Hallo @SGPeli,

du kannst auch mal bei deiner Versicherung anrufen ob dort ein Haftpflichtschaden gemeldet wurde (sofern du den Schaden nicht selber gemeldet hast).

Viele Grüße

Kevin vom AXA-Piroth Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also bei meiner Versicherung war ich bereits, um den Vorfall zu melden, nachdem ich das mit der Leitplanke erfahren habe. Der Berater hat sich das notiert, falls ich noch bescheid bekomme, kann ich das einreichen. Vielen Dank.

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