Kann die Hausratversicherung Leistungen wegen Formfehler verweigern?
Ich habe meine Hausratversicherung (nach vielen Jahren ohne Schadenfall) selbst zum 30.12.20 gekündigt. Einige Wochen später hatte ich es mir anders überlegt und bei der gleichen Versicherung einen neuen Vertrag zum 01.02.21 abgeschlossen. Mein Antrag wurde von der Versicherung dankend angenommen und ich habe die neue Police erhalten.
Allerdings musste ich im Antrag angeben, ob es bei der gleichen Versicherung eine Vorversicherung gibt, die "durch den neuen Vertrag ersetzt werden soll". Ich beantwortete dies mit nein, da der Vorvertrag schon beendet und archiviert worden war. Es gab also keinen aktiven Vorvertrag, der ersetzt werden sollte.
Nun habe ich Angst, dass die Versicherung im Schadenfall Leistungen verweigert mit dem Hinweis, dass es sehr wohl eine Vorversicherung gab und ich dies nicht angegeben habe. Wie man nun genau den Text auslegt, ist ja verschieden. Was meint ihr?
2 Antworten
Hallo @schwukele,
hier wird es höchstwahrscheinlich darum gehen, ob ein bestehender, aktiver Vertrag gegen einen neuen aufgelöst werden soll. Das ist ein rein interner Prozess der Versicherung, die den Arbeitsaufwand für Kunden, Vermittler und Versicherungsgesellschaft minimieren soll.
Stell dir das etwa so vor, als ob Vertrag 2 jetzt anstelle von Vertrag 1 treten soll - der Computer ignoriert sowas wie Kündigungsfristen und löst Vertrag 1 auf. Stattdessen tritt zum selben Zeitpunkt Vertrag 2 mit den neuen Versicherungsbedingungen in Kraft.
Abgesehen davon kann sich die Gesellschaft nicht rausreden mit "davon wussten wir nix" - da würde die BaFin spätestens einen Tag später bei denen Klingeln.
Im Zweifelsfall hilft aber immer ein Anruf bei der Zentrale der jeweiligen Versicherungsgesellschaft - Fragen kostet nichts und räumt viele Probleme oft schnell aus dem Weg ;-)
Viele Grüße,
Kevin vom AXA-Piroth Team
gezielt diesbezüglich nachfragen ☝️ggf. Vertrag entsprechend korrigieren lassen ‼️