Hallo @Fabx1808,

erstmal finde ich es ganz toll, dass du dir in deinem Alter schon so Gedanken machst!! Du möchtest dir nebenher etwas eigenes aufbauen - aber dann auch richtig! Ich selber habe in deinem Alter genau das gleiche angefangen und bin später an meinem 18. Geburtstag dann aufs Gewerbeamt gegangen um das ganze "offiziell" zu machen.

Die selbstständige Tätigkeit nebenher hat sich richtig gut im Lebenslauf gemacht und war in Bewerbungsgesprächen oft interessanter als die schulische Laufbahn & co.!

Bleib also so wie du bist und mach weiter mit dem was dir Spaß macht - das kommt dir später sicherlich mal zugute!

Die Antwort auf deine Frage war das zwar nicht, aber die hast du schon zu 100% richtig beantwortet bekommen. Sichere dich einfach selbst damit ab, dass du nur Aufträge annimmst bei denen du dir sicher bist und die du auch irgendwie selber bezahlen könntest, falls mal was schief geht.

Ich wünsche dir ganz viel Erfolg mit deinem Vorhaben und für deine weitere Laufbahn nur das Beste!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Lakalu,

wie schon festgestellt wurde, kann man in vielen Berufen "reich" werden.

Die Frage ist halt mit welcher Motivation man seinen Beruf macht .... leider gibt es gerade in der Finanzbranche immer mal Leute die das schnelle Geld wittern und dann auch mal auf "Abwege" geraten. Damit meine ich dann echte Falschberatungen, bei denen nur noch der Makler gewinnt und der Kunde in Kosten, falscher Absicherung etc. regelrecht untergeht... das sollte niemals deine Motivation sein!

Fakt ist aber, dass du in der Finanzbranche zumindest ohne harte körperliche Arbeit sicherlich gutes Geld verdienen kannst. Unterschätze aber nicht den Stress - ehrlich viel / gut verdienen geht nur, wenn man auch das entsprechende Pensum bringt ...

Wirklich wichtig ist, dass man Spaß hat an dem was man täglich (möglichst bis zur Rente) tut! Der Rest kommt dann schon von ganz allein ;-)

Für deine berufliche Laufbahn wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @sero12,

da kann ich meinen beiden Vorrednern nur zustimmen!

Wende dich einfach an den Versicherungsberater deines Vertrauens und lass diesen prüfen, was für dich günstiger ist und dir ggf. auch im weiteren Verlauf mehr bringt! Denn nicht immer ist das (preislich) günstigste Angebot auch wirklich das beste.

Aber hier unterscheidet sich der Berater zum Verkäufer!

Lass dir die verschiedenen Möglichkeiten die es gibt aufzeigen und dann entscheide selber, womit du in Zukunft am besten fährst!

Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Sanji149,

ja, das darf er. Unter Umständen kann er sogar seine alte SF-Klasse wieder aufleben lassen. Wie @Eifelia schon richtig geschrieben hat, muss er aber Angaben zum Fahrerkreis machen (da Du selber ja bestimmt auch fahren möchtest!).

Das erhöht dann den Beitrag, da das Risiko für den Versicherer zunimmt, wenn ein Fahranfänger / junger Fahrer den Wagen mitnutzt.

Solltest du weitere Fragen haben kannst du uns gerne kontaktieren.

Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Tatjana84166,

die Pfändung kann von deiner Bank zur Zahlung angewiesen werden - nicht per Überweisung von dir selbst! Du musst bei deiner Bank oder deinem Berater anrufen und dort einfach die Zahlung beauftragen.

Ich habe selber jahrelang als Berater bei einer Bank gearbeitet und solche Fälle immer wieder mal bearbeitet bzw. zur Sachbearbeitung weitergeleitet - ist wirklich kein großes Ding!

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Hallo @Lisa04,

wie @Alarm67 schon richtig geschrieben hat, könnte dein Arbeitgeber eine sog. Terminüberweisung daraus gemacht haben.

In deinem Arbeitsvertrag sollte eigtl. stehen, wann du dein Geld erhalten solltest / gezahlt wird.

Eine "normale" SEPA-Überweisung sollte - sofern dein AG den Auftrag online eingereicht hat - spätestens am nächsten Bankarbeitstag bei dir eingehen. Hat dein Arbeitgeber die Überweisung papierhaft eingereicht (z.B. mit Überweisungsbeleg in den Briefkasten der Bank) sollte spätestens am übernächsten Bankarbeitstag Geld auf deinem Konto sein.

Hat dein Arbeitgeber die Überweisung aber besonders spät (nach den offiziellen Abgabefristen der Bank) eingereicht/eingeworfen, so gilt der Eingang der Überweisung erst am folgenden Tag. Die Bank hat dann also im längsten Fall ganze 3 Bankarbeitstage Zeit, bis das Geld auf dem Empfängerkonto sein muss.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @ASSA2810,

auch ich verstehe nicht, warum die Versicherung die Tapezierarbeiten bezahlen soll. Die Sockelleisten könnte man alternativ auch passend zur Tapete wählen - sieht auch gut aus und ist auch gängige Praxis. Naja wie auch immer - Fakt ist, dass die Tapete nicht beschädigt wurde und die Versicherung nicht aus Designgründen die Renovierungskosten für den Rest der Wohnung übernehmen kann und wird.

Du kannst selbstverständlich deine Rechtsschutzversicherung mit dem Fall beauftragen... aber aus meiner Sicht sind die Kosten der Selbstbeteiligung besser investiert in irgend etwas anderem, denn m.E. sind die Erfolgsaussichten bei sehr Nahe 0.

Stell dir einfach mal vor du hättest woanders den Fußboden beschädigt und der Eigentümer würde gerade noch Tapezieren lassen und dir im Anschluss die Rechnung schicken. Ich glaube kaum, dass du das ohne mit der Wimper zu zucken bezahlen würdest, oder?

Es gibt kaum etwas, was so klar definiert ist wie Versicherungsbedingungen. Und danach zahlt deine Versicherung. Schau auch da einfach noch mal rein und überlege, ob du einen Anspruch ableiten kannst.

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @sxph2,

da hast du bereits echt gute Antworten von @GrafRotz und @Frommwood erhalten!

Zwecks Versicherung kannst du dich wenn du magst gerne an uns wenden. Wir können dir ein unverbindliches Angebot machen und bei Bedarf auch gerne ein paar Varianten rechnen.

Wie ich immer zu sagen Pflege brauchst du eine Versicherung aber nicht (nur) für den günstigen Beitrag, sondern dafür, dass auch was passiert wenn es hart auf hart kommt.

An sich reicht es schon wenn du uns mal googelst und dann anschreibst / anrufst.
Dann hast du im Anschluss auf jeden Fall eine Zahl, mit der du was anfangen kannst und ein Angebot mit Leistungsumfang, damit du weißt, worauf es ankommt und was für dich wichtig ist.

Ganz liebe Grüße und allzeit gute Fahrt!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Carmen271171,

ich kann ja immer nur über das Bedingungswerk der AXA Auskunft geben,...

Wie @Privatier59 schon geschrieben hat, wird der Schaden vmtl. als Gefälligkeitsschaden angesehen werden. Dieser wäre bei uns nach dem vorherigen als auch dem aktuellen Bedingungswerk versichert.

Meine Empfehlung:

Schaden deiner Haftpflicht melden und schauen, was die dazu sagen. Viel passieren kann und wird nicht. Deine Schwester wird vmtl. auch keine riesige Entschädigung erhalten, da die Qualität des Bodenbelages bei der Schadenschilderung doch sehr verdächtig erscheint.

Viele Grüße

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Geldanlage87,

hier mal meine Einschätzung:

1) Hier scheint es sich um eine Abwandlung einer Restkreditversicherung zu handeln. Im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit übernimmt diese Versicherung wohl dann deine Rate. Wie lange, ob auch der Todesfall versichert ist, etc. etc. kann ich jetzt ohne nähere Angaben nicht prüfen.

2) Risiko-LV ist als Alleinverdiener absolut ratsam! Es ist für den Rest der Familie sowieso schon schwierig, wenn plötzlich der Papa fehlt und wenn dann gleichzeitig noch Haus und Hof verloren gehen, ein Umzug ansteht usw. .... Preislich lohnen sich hier aber gerne mal Vergleiche!

3) Wenn ich das richtig interpretiere ist die BU i.V.m. Pos. 1 zu sehen. Es scheint mir, als würde dann deine Rate durch Pos. 1 gedeckt und die BU aus Pos. 3 erhältst du zur Bestreitung deines (neuen) Alltags. Ich frage mich lediglich, wie du im Fall der BU mit 1000€ im Monat dich und deine Familie ernähren willst / kannst ?!

4) Krankentagegeld deckt deine Lücke im Falle längerer Krankheit (Krankengeld). Wie hoch die Lücke genau ist und wieviel du dementsprechend absichern solltest sollte dir im Gespräch aufgezeigt worden sein.

_ _ _ _

Ich gehe davon aus, dass das Angebot komplett von der Sparkasse im "Bündel" erstellt wurde. An sich erscheint mir das Konzept sinnvoll und ich finde es gut, dass die Sparkasse dich als Alleinverdiener zu allen wichtigen Dingen angesprochen und beraten hat.

Gleichzeitig ist es natürlich wichtig, dass sich die Kosten im Rahmen halten. Diesbezüglich würde ich einfach mal vergleichen und zum Versicherungsvermittler des Vertrauens gehen - denn auch der Preis ist nicht alles. Eine Versicherung schließe ich nicht zum bezahlen ab, sondern dafür, dass ich Geld bekomme, wenn der Leistungsfall eintritt.

Ich wünsche dir/euch viel Erfolg und ganz viel Glück im neuen Eigenheim!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @SGPeli,

du kannst auch mal bei deiner Versicherung anrufen ob dort ein Haftpflichtschaden gemeldet wurde (sofern du den Schaden nicht selber gemeldet hast).

Viele Grüße

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @Smart369,

damals während dem Abitur wollte ich nebenher etwas Geld verdienen und habe nachdem mich kellnern und Salat schneiden irgendwie nicht glücklich gemacht haben ein Nebengewerbe für Smartphone-, PC-, und Netzwerktechnik zusammen mit 2 weiteren interessierten Freunden gegründet.

Das Unternehmen haben wir 6 Jahre lang geführt, einen eigenen Onlineshop aufgebaut usw. ....

Was ich dir für dein Unternehmen mit auf den Weg geben kann:

Vorkasse bezahlen lassen! Immer! Jeden! Ausnahmslos!

Auch Freunde und Familie lassen gerne mal die Zahlungsmoral etwas durchhängen denn "man kennt sich ja und diesen Monat ist halt schlecht aber nächsten Monat klappt das wieder alles" ...

Und damit hat sich auch die Frage mit der Versicherung erübrigt.

Wie @Privatier59 schon richtig geschrieben hat, sind wesentlich weniger Schäden versichert als Kunden glauben. Wir hatten in unseren 6 Jahren schon Leute da, die gemeint haben, dass wir ja die Garantie für Samsu** übernehmen (müssen) und deshalb kostenlos das Display vom Handy, was dem Kunden selber aus der Hand gefallen ist, reparieren müssen.

Und dann sind da noch die Kunden, die mehr Handy besitzen als sie sich eigtl. Leisten können (1€ DummFang-Vertragsgeschichten ....).

Menschen sind unfassbar kreativ wenn es darum geht, sich selbst auf Kosten anderer einen Vorteil zu verschaffen.

Was passiert denn in dem Fall, wenn die Versicherung die Leistung kürzt oder gänzlich versagt? Wer bezahlt dann die Differenz? Der Kunde? Sicher? ...

Lass deine Kunden grundsätzlich vorher zahlen und nehme immer eine Anzahlung min. i.H.v. den Kosten für die Ersatzteile. Und Herausgabe des Gerätes erst nach vollständiger Bezahlung.

Ganz liebe Grüße und bestes Gelingen!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Das stimmt, was @DerBachelor da sagt!
Arbeitgeber wissen inzwischen, dass gute Noten nicht das einzige Einstellungskriterium sind und sein können!

Viel wichtiger sind Vorstellungsgespräch, Einstellungstest und/oder verkäuferische Fähigkeiten (je nach Beruf). Es ist nicht selten, dass jemand mit einer 3 vor´m Komma im Bewerbungsgespräch besser abschneidet als ein 1er-Kandidat.

Da können die Noten noch so gut sein - wenn man den Mund nicht auf bekommt, hilft das dem neuen AG i.d.R. 0.

Viel Glück & Erfolg für deinen Einstieg ins Berufsleben :-)

Dein AXA-Piroth Team!

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Hallo @Manuel553,

die Frage ist aber nun wirklich sehr allgemein formuliert. Was bedeutet "besser" für dich persönlich? Und besser im Bezug auf was? Als Arbeitgeber, bei der Regulierung von Schäden, bei der Beitragshöhe, in der Beratungsqualität,.... ? So könnte ich jetzt ewig weitermachen ....

Ich nehme mal an dass mit "AFA" ursprünglich "AXA" gemeint war.

Da ich in der Sache aber befangen bin, enthalte ich mich ausnahmsweise mal zu diesem Thema ;-)

LG,

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @schwukele,

hier wird es höchstwahrscheinlich darum gehen, ob ein bestehender, aktiver Vertrag gegen einen neuen aufgelöst werden soll. Das ist ein rein interner Prozess der Versicherung, die den Arbeitsaufwand für Kunden, Vermittler und Versicherungsgesellschaft minimieren soll.

Stell dir das etwa so vor, als ob Vertrag 2 jetzt anstelle von Vertrag 1 treten soll - der Computer ignoriert sowas wie Kündigungsfristen und löst Vertrag 1 auf. Stattdessen tritt zum selben Zeitpunkt Vertrag 2 mit den neuen Versicherungsbedingungen in Kraft.

Abgesehen davon kann sich die Gesellschaft nicht rausreden mit "davon wussten wir nix" - da würde die BaFin spätestens einen Tag später bei denen Klingeln.

Im Zweifelsfall hilft aber immer ein Anruf bei der Zentrale der jeweiligen Versicherungsgesellschaft - Fragen kostet nichts und räumt viele Probleme oft schnell aus dem Weg ;-)

Viele Grüße,

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Zahlt ...

Hallo @ ErWiN1943,

die Antwort von @detlef32 ist sehr gut. In Deutschland besteht Versicherungspflicht, d.h. du bist immer irgendwie irgendwo (letzte Krankenkasse) krankenversichert.

Eine kleine Anmerkung die nichts mit deiner Frage zu tun hat aber ich ansprechen möchte:

Dein Profilbild lässt in Verbindung mit deinem Namen von einer äußerst fragwürdigen politischen Überzeugung schließen ... Ich werde das mal an das Team von Finanzfrage weiterleiten. Ich hoffe Du hast Verständnis dafür.

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Hallo @Valle1111,

da mach dir keine Sorgen.

Wenn die Polizei anständig informiert wurde dann reicht das erstmal aus. Unfallflucht würde dir nahegelegt werden, wenn du einfach weitergefahren wärst, ohne den Geschädigten oder die Polizei zu informieren, dich dummerweise aber z.B. ein Nachbar gesehen hätte und der dann die Polizei informiert hätte ... ist kein Kavaliersdelikt ...

Aber da du das anständig gemeldet hast mach dir da mal keine Sorgen.

Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Kaskoschaden Abrechnung?

Hallo! Ich starte mal direkt mit dem Sachverhalt:

Enkel (Fahrzegughalter) stellt sein Auto mit Zustimmung der Oma unter deren Carport. Der Carport bricht zusammen und beschädigt das Fahrzeug.

Laut übereinstimmender Aussage beider Versicherungen (Carport und Fahrzeug) liegt hier ein Teilkaskoschaden vor, der durch die Kfz-Versicherung abgerechnet wird.

Nach Anruf bei Kfz-Versicherung (DEVK) wird Fahrzeug in Partnerwerkstatt verbracht. Dort wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Höhe des Kostenvoranschlages ist dem Halter und mir nicht bekannt.

Aufgrund des Kostenvoranschlages beauftragt die DEVK einen Sachverständigen, der den wirtschaftlichen Totalschaden feststellt. Das Fahrzeug ist nach wie vor fahrbereit, aufgrund einer gesprungenen Heckscheibe aber vermutlich nicht verkehrssicher. Die Feststellung des Totalschadens teilt der Sachverständige dem Halter telefonisch mit.

Wenige Tage später erfolgt Rücksprache mit der Werkstatt. Dort wird auch noch einmal angesprochen, dass ein Totalschaden festgestellt wurde, der Inhaber der Werkstatt hatte aber bereits Kenntnis davon. Der Inhaber teilt mit, dass er den Schaden reparieren kann und das mit der Versicherung geklärt habe (mündliche Aussage gegenüber Halter und dessen Vater als Versicherungsnehmer).

Der Versicherungsnehmer unterzeichnet ausschließlich eine Abtretungserklärung, keine Auftragsbestätigung. Der Halter bekommt einen Leihwagen und die Werkstatt beginnt mit der Reparatur.

Wieder einige Tage später teilt die DEVK mit, dass sie das Gutachten des Sachverständigen erhalten habe und den Restwert des PKW (Zeitwert abzgl. Schrottwert) direkt mit dem Halter abrechnet.

Nun die Frage:

Welche Ansprüche hat die Werkstatt gegenüber dem Fahrzeughalter bzw. gegenüber dem Versicherungsnehmer?

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Hallo @Frommwood,

die Versicherung bzw. der Gutachter stellt einen Totalschaden fest, wenn die Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeuges übersteigen.

Die Versicherung wird dir wie du schon beschrieben hast den Zeitwert abzgl. Schrottwert auf dein Konto zahlen. Da die Versicherung bereits an dich gezahlt hat, wird die Rechnung der Werkstatt so und so dich treffen. Es ist also in deinem Interesse, dass die Werkstattrechnung nicht allzu teuer wird.

Viele Grüße

Kevin vom AXA-Piroth Team

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Hallo @alegna167,

die Sache mit den SF-Klassen ist gar nicht so leicht. Es geht gar nicht darum, dass der neue Versicherer weiß, welche SF-Klasse du hast (das ist vielleicht für ein Angebot interessant, mehr aber auch erstmal nicht).

Stell dir die SF-Klasse mal als Gegenstand vor. Dieser Gegenstand befindet sich derzeit in der Hand des alten Versicherers. Du weißt wie der Gegenstand aussieht etc. und kannst das deinem neuen Versicherer auch mitteilen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Gegenstand immer noch in der Hand des alten Versicherers ist. Erst wenn dieser Gegenstand an den neuen Versicherer "ausgehändigt" wird, kann dieser die SF-Klasse im Versicherungsschein berücksichtigen.

Das ist auch richtig so, da ohne diese Übergabe deine SF-Klasse ja beliebig oft für beliebig viele KFZ kopiert werden könnte...

Jetzt stell dir noch vor, du wärst der Vorversicherer und bist der Meinung, dass du noch Geld zu bekommen hast für den Vertrag - würdest du bevor du das Geld nicht hast schon den Gegenstand übergeben? Ich glaube kaum, oder?

Wichtig für dich wäre es also zu klären, für was genau und für welchen Zeitraum der Vorversicherer noch Geld haben will. Ggf. ist die Forderung durchaus berechtigt. Aber wie @wilees schon geschrieben hat gibt es für solche Fälle den Versicherungsombudsmann, den man dann einschalten sollte, wenn der Streit mit der Versicherung zu nichts führt. Sobald alles geklärt ist muss der Vorversicherer den Rabatt übertragen.

Ich wünsche dir viel Erfolg und allzeit gute Fahrt!

Kevin vom AXA-Piroth Team

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