Zwischenverkauf einer Immobilie?

2 Antworten

Hallo,

nur der notariellen Vertrag ist bindend.

Du könntest Ihm deine kosten in Rechnung stellen worauf er dir Nötigung vorwirft.

Und genau das ist der Grund warum nur der Notarielle Vertrag bindend ist.

Der Verkäufer muss ohne Zwang sein Objekt verkaufen können, diese bescheinigt er beim Notar.

Ein Anwalt kann dir nicht helfen da du keinen Anspruch auf das Objekt hast.

Was deine kosten angeht kann er dir helfen aber wie schon oben gesagt, wirst du da auf Granit stoßen.

Da gibt es einige Urteile zu die zu 90 % gegen dich sprechen überhaut kosten wieder zu bekommen.

Der einzige der am Ende Freude hatte ist der Anwalt.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.



AchIchBins  04.02.2017, 00:34

Von welchen "Kosten" sprechen sie da?

D2000  04.02.2017, 14:21
@AchIchBins

Sie bekommen das Haus nicht da können Sie machen was Sie wollen.

Ein Anwalt der Ihren Fall bearbeitet ist unseriös .

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert .

Einige könnten nun antworten: "Das kommt ganz darauf an, ob du eine "Zusage" von den Verkäufern bekommen hast". Leider ist das falsch. Eine Zusage beim Immobilienkauf ist nichts wert. Es bedarf eines notariellen Vorvertrages. Im schlimmsten Fall scheitert alles 1 Stunde vor derm notariellen Termin, weil sich der Verkäufer umentschieden hat und der potentielle Käufer geht mit Geld und ohne Haus nach Hause. [1] und [2]

Ob du eine mündliche Zusage vom Verkäufer bekommen hast, oder nicht, entscheidet, ob du ein Anrecht hast, eventuelle Ausgaben zurückverlangen zu können. Solltest du jedoch keine Ausgbaen für den potentiellen Kauf getätigt haben (Architekten, Gutachten, ...) dann gehst du in dem Fall wohl leer aus.[3]

Die folgenden Links sind beispiele zu Foren, wo zumindest halb zuverlässig Anwälte geantwortet haben, ich also davon ausgehen würde, dass es so passt. Im Einzelfall muss aber dann doch ein  Anwalt entscheiden. Falls das aber alles Mündlich abgelaufen ist und du keine Ausgaben hattest, würde ich das als "lesson learned" abhaken und weitersuchen. Viel Glück dabei!

[1] http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-der-hauskauf-im-letzten-moment-scheitert/6089782.html

[2] http://www.juraforum.de/forum/t/verkaeufer-via-makler-erst-zuschlag-dann-absage.522666/

[3] http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt-von-einer-Immobilienverkaufszusage-seitens-Verkauefer--f186936.html

[4] http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103759-immobilien-kauf---verbindliche-kaufzusage

Mercedese220 
Fragesteller
 31.01.2017, 22:08

der makler war mal bei mir und hat eine Kaufvertragsentwurf erstellt und ich musste ein Notartermin unterschreiben bzw. ein erlaubnis das er sein Notar einschalten darf. und es war so ausgemacht das wir warten bis die  Bestatigung kommt und das alles habe ich auf mein handy wo wir auf whatspp geschrieben haben 

hawking42  01.02.2017, 11:42
@Mercedese220

Noch einmal zusammengefasst:

Auch die Zusage vom Makler ist nicht bindend, da z.B. die eigentlichen Verkäufer an jemanden anderen Verkaufen könnten, wenn z.B. kein Exklusivvertrag mit dem Makler existiert - Ob das so immer noch möglich ist, weiß ich nicht.

Fakt ist:

1.)

Du bekommst das Haus nicht

. Es gibt keinen notariellen Vertrag mit dem Verkäufer und dir und du bist auch nicht im Grundbuch. Du kannst niemanden  Verklagen um dir das Haus zu verkaufen.

2.) Du kannst den Verkäufer / Makler nicht auf Schadenersatz verklagen in der Form, dass du ein ähnliches Haus zu dem Preis haben möchstest, wie es z.B. bei Gütern der Fall ist, wenn dir eine Ware zu einem Preis versprochen wurde, diese aber zu dem Preis nicht mehr lieferbar ist.

3.) Du "könntest" vom Verkäufer / Makler aber verlangen, durch die Zusage gemachte Ausgaben zu ersetzen. Hast du z.B. mit der Zusage und dem Notartermin bereits einen Architekten beauftragt um das Haus zu renovieren und wurde bereits Zeit in die Planung investiert bzw. Geld bezahlt, dann wäre das etwas, was du vom Makler / Verkäufer "eventuell" holen könntest. Hast du keine Ausgaben, ist dir also auch kein Schaden entstanden.