Immobilie kaufen, erbpacht Problem?

8 Antworten

Wenn Ihr Kinder haben wollt würde ich nichts mit Erbpacht nehmen. Alles was Ihr für Euch und spätere Generationen schafft ist irgendwann futsch. Spätesten die Enkel wurden das Haus verlieren nach normalerweise 99 Jahren fällt der Grund und das daraufstehende Gebäude an die Besitzer des Grundstücks zurück.

Spätesten die Enkel wurden das Haus verlieren nach normalerweise 99 Jahren fällt der Grund und das daraufstehende Gebäude an die Besitzer des Grundstücks zurück.

Normalerweise aber nicht entschädigungslos. Kirchen haben an den Gebäuden kein Interesse und erneuern die Erbbaurechtsverträge.

 

Vermutlich wird man hier das Erbbaurecht erst aufheben, was prinzipiell allein Sache des Veräußerers ist. Er kann euch dann das Grundstück regulär verkaufen.

Solche Aufhebungen können unter Umständen aber etwas dauern. Ihr als Erwerber müsst nicht mitwirken, weswegen es mich wundert, warum ihr beim Notar erscheinen sollt. Von einem Kauf sowohl des Grundstücks als auch des Erbbaurechts würde ich abraten.

Ein Kaufvertrag über das Grundstück muss aber natürlich vorliegen. Selbst wenn das Eigentum auf die Dame noch nicht umgeschrieben wurde.

Ein MAKLER muss sich nicht unbedingt davon überzeugen, ob das angebotene Objekt überhaupt zu den Bedingungen verkauft werden kann.

Allerdings spricht ein solcher Mangel an Information, nicht gerade für diesen MAKLER. Da solltet ihr euch einen anderen suchen.

Dass ein Grundstück verkauft worden sei, dass als Erbpacht im Grundbuch steht, halte ich für ein Gerücht. Solche Grundstücke werden nur höchst selten ÜBERHAUPT verkauft.

Erbbaurechte werden nicht selten verkauft. Auf mit Erbbaurechten belastete Grundstücke trifft das regional zu.

@lesterb42

Die Kirchen als größte Erbpacht-Immobilienbesitzer verkaufen so gut wie NIE.

@DerHans

Du redest vom falschen Objekt. Bei dieser Konstruktion gibt es immer zwei Grundstücke:

  1. Das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück. Davon haben - das ist richtig - die Kirchen die meisten. Diese verkaufen auch nicht.
  2. Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht. Inhaber dieser Rechte sind Menschen wie du und ich. Erbbaurechte werden auch ganz "normal" verkauft. Wenn das ordentlich kalkuliert wurde, müssen die auch günstiger sein, weil der Wert des Grund und Bodens nicht im Kaufpreis enthalten ist.

Der Makler veräppelt Euch. Wenn das Grundstück von der Verkäuferin angekauft worden wäre, dann hätte es dazu eines notariellen Vertrags bedurft und der Notar hätte die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch gleich anschließend veranlasst.

Vielleicht arbeitet das Grundbuchamt einfach langsam. Bei mir hat es von März (Zahlung des Kaufpreises) bis Juli gedauert, bis die Wohnung im Grundbuchamt umgeschrieben war.

Aber natürlich braucht ihr vor dem Kauf den Beweis, dass das Grundstück wirklich gekauft wurde! Nicht, dass der Makler auch anlügt.

Von März bis Juli ist doch nicht langsam, sondern durchschnittlich. Zumal du bedenken musst, dass der Antrag beim Grundbuchamt nicht sofort nach Kaufpreiszahlung gestellt wird, sondern sich der Notar auch hier gerne 1-2 Monate Zeit lässt oder noch den Erhalt von Unterlagen abwarten muss.