Immobilie reserviert neues Angebot?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Immobilie reserviert einen Vertrag unterschrieben und die Anzahlung des Makler bereits getätigt.
Jetzt ruft der Sack an und sagt mir jemand bietet mehr Geld obwohl ich bereits unterschrieben habe und das Geld per Blutüberweisung getätigt habe.
Kann ich dagegen rechtlich vorgehen wenn er Trotzt Reservierung die Immobilie dann teuerer an jemand anderen verkauft ?
Wenn doch so eine Reservierungs und Kaufvertragsvereinbarung nichts bringt wozu hat man den misst überhaupt ?! Dan kann doch jeder Vollpfosten kommen und mehr bieten ich sehe hier ganz klar betrug!
8 Antworten
Es ist fraglich, ob der Makler überhaupt berechtigt ist, eine Reservierung zu erklären.
Das kann eigentlich nur der Verkäufer selbst tun oder er bevollmächtigt den Makler, für ihn in diesem Fall eine solche Erklärung abzugeben. Überbietungen sind in dieser Zeit
leider gang und gäbe. Wenn der Makler dem Verkäufer ein Mehrgebot wegen seiner vorliegenden Reservierung unterschlägt, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Da hast du leider keine Chance. Im Normalfall kann man einen gültigen Kaufvertrag auch mündlich schließen- bei Immobilien wird dieser aber erst mit der notariellen Beglaubigung geschlossen und hier liegt kein wirksamer Vertrag vor. Unabhängig davon hast du aber Anspruch die Anzahlung zurück zu erhalten und ggf. auch weitere Auslagen, die dir bisher entstanden sind.
Gerecht finde ich das auch nicht aber Recht hat in vielen Fällen auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Und eine Schadensersatzklage bedeutet immer, dass man sich auf den tatsächlich entstandenen Schaden bezieht, die Differenz zum neuen Angebot ist aber kein Schaden der dir entstanden ist.
An sich gilt schon Dein "ja", wenn Du mit dem Makler die Immobilie anschaust und sie haben willst. Wichtig bei diesem Ja ist allerdings ein Zeuge, der für Dich aussagt. Und dann musst Du natürlich einen Anwalt einschalten, damit das seinen Gang geht.
Zeugen haben wir im Vertrag steht es wird 14 Tage für mich reserviert
Dann frag einen Anwalt, wie der das sieht.
Quatsch, eine Immobilie ist erst beim Notar verkauft
Es gelten auch mündliche Verträge. Klar muss ein Wohnungsverkauf notarisch erfolgen. Aber dann bräuchte der Makler ja nie bei der Besichtigung fragen, ob der Kunde Interesse hat.
nein mündliche Immobilienverträge sind nicht gültig und man höchsten auf Schadensersatz klagen und viel Spass dabei haben
Er muss das Geld zurücküberweisen und den bei dir ggf. eingetretenen Schaden ersetzen. Anspruch auf die Immobilie hast du nicht.
Nein, kannst du nicht. Erst ab dem notartermin bist du auf der sicheren Seite.
Aber warum nicht wozu hat man den misst überhaupt von wegen Reservierung und Kaufvertragsvereinbarung ? Wozu unterschreibe ich den misst wenn jeder danach noch mehr bieten kann? Wenn ich einklagen dann mindestens die Differenz von meinem Kaufpreis und dem der was bietet