Kaufvertrag gescheiter trotz Kaufvertragsentwurf vom Notar und Zusage

3 Antworten

Der Makler entscheidet ja nicht, an wen verkauft wird. Und je nach Dauer kann es auch sein, dass der Verkäufer davon ausgegangen ist, dass du kein Interesse mehr hast.

falls es eine verbindliche Zusage war entsteht daraus aber durchaus eine Schadensersatzforderung gegenüber dem Makler.

Er hat dir zwar eine mündliche Zusage gemacht, aber sicher hat der andere schneller reagiert wie du. Da kannst du meines Erachtens nichts machen. Er wird sagen das er die Immobilie an diverse Kunden offeriert hat und wer dann am schnellsten mit den nötigen Infos um die Ecke kommt und zusagt bekommt die Immobilie. Parallel entscheidet ja der Eigentümer und der hat eventuell direkt verkauft oder hat mehr geboten bekommen. Der Makler ist nur der Vermittler. Beim nächsten Mal sollest du bei Kaufabsicht schauen das du Kontakt zum Eigentümer bzw. Verkäufer bekommst.

Das ist ärgerlich für Dich, aber Du hast zu lange gezögert. Die Makler arbeiten nach dem Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst", sie wollen schließlich schnell ihre Provision haben. Wen willst Du jetzt verklagen? Der Makler ist nicht berechtigt, einen Verkauf zu bestätigen. , er kann Dir nur ein Angebot machen. Der Vertrag wird zwischen Eigentümer und Käufer geschlossen- der Makler ist ja nur **"Mittelsmann." **Der andere Interessent war einfach schneller und hat evtl. sogar noch mehr Geld geboten? Wie hat sich denn der Makler zu Deinen Vorwürfen geäußert?