Makler Courtage trotz "Zwischenverkauf vorbehalten"?

8 Antworten

Der Makler hat den Kontakt hergestellt, nicht mehr und nicht weniger ist sein Job und dafür steht ihm die Courtage zu.

Verkauft der Verkäufer an jemanden der ihm ohne Makler zugelaufen ist, dann lässt sich über den Courtageanspruch diskutieren, in Eurem Fall aber nicht.

Ist es möglich, dass mein Bruder, der nicht über den Makler Kontakt mit dem Eigentümer hergestellt hat, die Immobilie kauft? Entfällt dann auch die Courtage?

@ch4rliechaplin

wohl kaum.....
Der Makler schläft auch nicht auf dem Baum und beobachtet sehr genau wer welche Immobilie seines Mandanten kauft. Darüber hinaus hättest Du keinerlei Rechte an der Immobilie wenn Dein Bruder sie kauft. Wie soll sie dann in Dein Eigentum wechseln? Das würde eine neue Ausgestaltung des Kaufvertrags nebst Grundbucheintragung zwischen Dir und Deinem Bruder bedeuten. Dazu käme noch der Steuerliche Aspekt wenn Dein Bruder die Immobilie nicht mindestens 10 JAhre hält.

Meine Meinung; der Makler hat sich seine Courtage ehrlich verdient, "also zahlen und freundlich sein".

Der Eigentümer hält sich den Rücken frei: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenverkauf

Wenn jemand anders das Objekt vorher kauft, dann ist es weg. Du musst ja evtl. noch die Finanzierung klar machen, das dauert. In der Zeit könnte das Objekt weggehen, wenn jemand anders mit Bargeld um die Ecke kommt.

So würde ich das in diesem Fall verstehen. Wenn falsch, Bitte um Korrektur.

Nein!

Das bedeutet lediglich, deass er an jeden anderen verkaufen kann, wenn Sie nicht schnell genug "in die Pötte kommen"! - also jemand anderer Ihen mit seiner Kaufentscheidung zuvor kommt.

Ein solcher Hinweis ist ein probates Mittel, Ihnen ein wenig "Dampf zu machen"!

Für Sie jedoch solle dies kein Grund sein, übereilt zu entscheiden.

Du bist über den Makler gekommen, also ist auch die Courtage geschuldet.

Nein.

Wäre ja auch wenig zu einfach, findest du nicht?