Zweiwochenfrist bei Kündigung auf ärztlichen Rat?

6 Antworten

Ich vermute mal, Du meinst die Frist in der man nach Kenntnisnahme fristlos kündigen kann.

Der § 626 BGB besagt ja, dass man innerhalb der Frist von zwei Wochen fristlos kündigen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Abs. 2 steht dazu: "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt."

Du warst ja zuerst arbeitsunfähig geschrieben und Dein Arzt hat später anhand seiner Erkenntnisse festgestellt, dass Du in der Firma wegen akuter Gesundheitsgefährdung nicht mehr arbeiten solltest. Da Du erst dann als Dein Arzt Dir das Attest ausstellte Kenntnis von der Gesundheitsgefährdung erhalten hast, gilt das Ausstellungsdatum des Arztes. Ab diesem Datum läuft die Frist von zwei Wochen. Bei Deiner Krankschreibung war das ja noch nicht absehbar.

Welche 2-Wochen-Frist? Eine fristlose Kündigung ist ab sofort gültig. Hast Du denn einen neuen Arbeitsplatz? Wäre es nicht sinnvoll, wenn Du Dir kündigen lässt?

Ich habe schon einen neuen Job, d.h. wegen Arbeitslosengeld brauche ich mir keine Gedanken machen und eine fristlose Kündigung ist gerade der beste Weg.

Ich meine die Zweiwochenfrist ab dem Zeitpunkt der Erkentnis des Grundes für die fristlose Kündigung...

@ Salaylu

Wenn du selber kündigst, dann riskierst du aber eine Sperre bei der Arge, das sollte dein Arzt aber wissen.

Egal wie lange du krankgeschrieben bist, deine Gesundheit geht vor und dann soll dir die Firma kündigen. Nicht unter Druck setzen lassen. CFS ist nichts, wo man schnell wieder hinbekommt.

Falls du Anspruch auf AlG hast, solltest du das mit der Arbeitsagnetur besprechen, BEVOR du kündigst.

Der Arzt hat gut reden, er muss dir ja nichts zahlen, und ihm kürzt man auch keine Bezüge.