. Reiserücktrittsversicherung?

8 Antworten

Ja... ist ausreichend.
Wenn der Arzt Dir eine Krankheit attestiert oder dich Arbeitsunfähig schreibt, entspricht das dem Eintritt des Versicherungsfalls und die Versicherung muss Dir den Reisepreis in Teilen oder im Ganzen ersetzten... je nach versichertem Tarif

Ich glaube, daß ein Attest nicht ausreicht. Es sollte die Reiseunfähigkeit bescheinigt werden, denke ich. 

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vollkommen ausreichend.... Wer krank ist, dem kann auch keine Reise zugemutet werden

Grüße!!

Wer hat die Versicherung abgeschlosse? Du ? dann frage bei denen nach ob ein Attest OK ist.

Leider nicht,ich hab auch leider keinen Einblick bis die reise rum ist

@bachboy

das dachte ich mir, dann hat die Schule oder der Organisator die RRV abgeschlossen. Sprich das in jedem Fall VOR DER REISE ab.

Hey,

wenn du eine versicherte Person bist, dann geh zum Arzt und lass dich auf deine Reisefähigkeit untersuchen.

Es gibt hier aber zwei Punkte, die ich als Sachbearbeiter genauer ansehen würde/könnte:

Wenn du auf die Reise willst, warum bist du nicht schon beim Arzt gewesen? Denn dann hätte man dich behandeln können und du wärst vielleicht fit. (Schadenminderungspflicht bzgl. Stornokosten)

Ist ein gewöhnlicher Mageninfekt eine akute Erkrankung, auf Grund derer es dir nicht zumutbar ist die Reise anzutreten? (Fliegst du? Wie lange? Medikamentöse Behandlung gut möglich?)

Am Ende ist es jetzt aber eh zu knapp um proaktiv zu reagieren.

Gute Besserung!


Wenn du auf die Reise willst, warum bist du nicht schon beim Arzt
gewesen? Denn dann hätte man dich behandeln können und du wärst
vielleicht fit. (Schadenminderungspflicht bzgl. Stornokosten)

Woher soll der Sachbearbeiter bitteschön wissen wann die Symptome aufgetreten sind?????


Ist ein gewöhnlicher Mageninfekt eine akute Erkrankung, auf Grund derer
es dir nicht zumutbar ist die Reise anzutreten? (Fliegst du? Wie lange?
Medikamentöse Behandlung gut möglich?)

Sehr richtig,
allerdings entscheidet das kein Sachbearbeiter der den Versicherten allenfalls vom Telefon kennt, sondern der behandelnde Arzt.

@verreisterNutzer

Es gibt Versicherungen, bei denen wird entsprechend der Diagnose entschieden, ob ein med. Fachpersonal die Entscheidung fällt oder ein Sachbearbeiter. Mageninfekt sollte zum Ersten gehören. 

Aber egal wer, auf Basis des Schadenmeldeformulares, wenn nach dem Beginn der Beschwerden gefragt wird, kann diese Frage aufkommen. Im blödesten Fall wird nach einem Arztbrief gefragt.

Einverstanden?

@JuliaHutarm

Hallo Julia,
nee, in keiner Weise einverstanden.....
Wenn der Arzt bestätigt das eine Reise nicht zumutbar ist, dann kann sich der Sachbearbeiter nicht einfach darüber hinweg setzen.
Erstens ist er kein Mediziner, und zweitens kann er überhaupt nicht sagen wie schlimm die Magen- Darminfektion ist. Ich lebe auf einer kleinen Insel unterm Äquator, habe letztes Jahr im Herbst Besuch aus Deutschland hier gehabt und entgegen aller Warnungen hat die Tochter meines Bekannten ein Softeis bei uns im Dorf gegessen. Am nächsten morgen war der Durchfall und damit die Dehydrierung so schlimm, dass die Junge Frau den ganzen Tag im Krankenhaus am Kochsalzlösungstropf gehangen hat.

In Deutschland sind solche Infekte meist glimpflicher, aber trotzdem kann das kein Sachbearbeiter entscheiden. Darüber hinaus kann auch eine Darminfektion gefährlich sein wenn noch andere Gesundheitsfaktoren dazu kommen oder der Flüssigkeitsverlust so groß ist das eine Dehydrierung und damit ein Kreislaufkollaps droht.

@verreisterNutzer

Hmmm, dann kommen wir hier nicht zusammen. 

Es gibt sicher viele Fälle, in denen der behandelnde Arzt sein Attest gibt und es wird reguliert. Ab einer gewissen Höhe der Schadensumme oder bei nicht eindeutigen Fällen (oder eine Kombination aus beidem) wird das Attest vom behandelnden Arzt durchaus kritisch hinterfragt. Die Schadenquote soll ja gering bleiben. 

Um zur Ausgangssituation zurück zu kommen: gibt der Versicherte an, dass die Beschwerden schon länger waren, kann man (egal wer Seitens der Versicherung) ja nochmal nachfragen. 

Und zu deinem Beispiel: sicher sind Krankheiten und deren Verlauf auf jedem Teil der unterschiedlich. Jedoch sind die medizinischen Abteilungen der Versicherungen ja mit Reisemedizinern ausgestattet. Und es gibt auch oft den umgekehrten Fall: behandelnder Arzt gibt Erlaubnis für Rückflug/Reise und die Reisemedizinern schlagen die Hände über dem Köpft zusammen, weil es eben doch nicht ungefährlich ist.

Außerdem bin ich bei meiner Antwort auf die ursprüngliche Frage eingegangen. Bei einem anderen Beispiel hätte ich vielleicht etwas anderes gesagt.

Grüße

der Arzt muss dir Reiseunfähigkeit bescheinigen. Damit musst du dann die Versicherung in Anspruch nehmen. Was oder wieviel du wieder bekommst, hängt davon ab, welche Klauseln es in deiner Versicherung gibt.


der Arzt muss dir Reiseunfähigkeit bescheinigen.

Nö... muss er nicht.....
Der Arzt muss nur die Unzumutbarkeit bescheinigen, die sagt nun überhautp nichts über die Reisefähigkeit aus.

Beispiel, gebrochener Finger.....
Damit könnte der Verletzte ganz beruhigt in den Urlaub oder zu einer Studienreise fliegen ohne irgendwelche Kompilkationen befürchten zu müssen. Es ist dem Verletzten aber nicht zuzumuten diese Reise anzutreten, da der Erholungswert, bzw. der Studienwert nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.