Ausbildung kündigen wegen Krankheit muster?

6 Antworten

wenn das stimmt, was so in deinen andren fragen steht, glaube ich, die sind eh froh, wenn du gehst.. also such das gespräch und diskutiere einen aufhebungsvertrag...

Hab mir auch grade die anderen Fragen durchgelesen. Ich bin auch absolut davon überzeugt, dass der Betrieb heilfroh ist wenn der Fragant hier selbst kündigt. Solch einen Azubi wünscht man sich absolut nicht!

Wenn Du in der Probezeit bist kannst du fristlos kündigen, wenn die Probezeit vorbei ist, dann kannst Du nur ordentlich, also mit 4 Wochen Kündigungsfrist kündigen.

  • sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
  • Ausbleibende Ausbildungsvergütung
  • Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden

usw usw usw

Auf dieser Seite findest Du ein paar Musterschreiben:

http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildungsberater/kuendigung-in-der-ausbildung.html

Bedenke aber das es eine 3-monatige Sperre fürs Arbeitslosengeld gibt wenn Du selbst kündigst...

Wenn Du dich noch in der Probezeit befindest, kannst Du fristlos und ohne Grund kündigen.

Wenn die Probezeit schon abgelaufen ist, kannst Du aus den von Dir genannten Gründen gar nicht fristlos kündigen.

Hier musst Du eine Frist von 4 Wochen einhalten. Begründen musst Du diese Kündigung ebenso (§ 22 BBiG).

Hier wäre es aber ausreichend, wenn Du schreibst, dass Du die Berufsausbildung aufgegeben möchtest. Dein Gesundheitszustand geht ja niemanden etwas an.

"hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Ausbildungsvertrag fristgemäß zum 31.01.2018, da ich mich nicht für diesen Beruf ausbilden lassen möchte."

mit freundlichen Grüßen

xxx

Ob die fristlose Kündigung durchgeht wage ich nach deiner Schilderung zu bezweifeln.

Im anderen Fall hast du 4 Wochen Frist. Ein Aufhebungsvertrag würde das natürlich umgehen.

Die Kündigung muss zwar schriftlich erfolgen ist aber sonst an keine Form gebunden.

"Hiermit kündige ich das mit Ihnen geschlossene Ausbildungsverhältnis außerordentlich, hilfsweise ordentlich zum 31.01.2018.

MfG ..."

Diese Kündigungsformulierung wäre unter Berücksichtigung des § 22 (3) BBiG nicht wirksam.

@ChristianLE

Wieso die Aufgabe der Berufsausbildung wird doch angestrebt? Aber du hast Recht der Grund muss angegeben werden. Dann muss der Satz noch dazu.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.

aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.

von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

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Text: hiermit kündige mein Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund