Zweite Ausbildung Förderung mit Alg1?

5 Antworten

Nichts. Du hast 300 Euro zur Verfügung. Was willst Du mehr?

Dein Partner sollte Dich freiwillig unterstützen.

wenn euer bedarf durch eure einkommen nicht gedeckt ist, könnt ihr als bedarfsgemeinschaft alg2 aufstockend beantragen.

ansonsten ist es so wie du bereits bemerkt hast: dein partner kommt für den hauptteil der kosten auf.

Hast du denn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium ?

Denn viele sagen es wäre die Zweitausbildung, haben aber die erste Ausbildung / Studium gar nicht beendet, denn dann würde es sich immer noch um die Erstausbildung handeln.

Würdest du eine haben und könntest da auch weiterhin arbeiten, dann gibt es keine Förderung mehr, es käme dann vorrangig mit deinem Partner zusammen ggf.nur Wohngeld in betracht oder evtl.eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter, sollte kein oder nur geringer Anspruch auf Wohngeld bestehen und euren Bedarf inkl.anrechenbaren Einkommen damit nicht decken können.

Wenn dein Partner zu deinem Haushalt gehört, dann würde sein Einkommen beim Wohngeld in die Berechnung mit einfließen, würdet ihr nur eine reine WG - bilden, also keine Beziehung haben, dann bräuchtest du fürs Wohngeld außer einem Mindesteinkommen auch noch einen Mietvertrag.

Hättest du diesen nicht, dann könntet ihr nur gemeinsam evtl.einen Anspruch auf Wohngeld haben, aber wie gesagt, sein Einkommen würde mit berücksichtigt.

Im Internet findest du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.

Bei einer ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter wird bei einem Zusammenleben von min.1 Jahr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) vermutet, also auch hier würde dann sein Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll und ggf.weiteren erhöhten berufsbedingten Aufwendungen auf euren Gesamtbedarf angerechnet, so wie das mit deinem Einkommen auch passieren würde.

Bei 200 € Warmmiete gehe ich mal davon aus das du etwa die hälfte zahlst, die gesamte Warmmiete also bei um die 400 € liegt, dann würden in einer BG - derzeit min.noch 2 x 382 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu kommen, dann läge euer Gesamtbedarf bei um die 1160 € im Monat.

Würde dein Partner dann min.1200 € Bruttoeinkommen haben, dann könnte er max.300 € an Freibetrag von seinem Nettoeinkommen abziehen, der Rest wäre dann in der Regel anrechenbares Erwerbseinkommen, dann käme dein anrechenbares Erwerbseinkommen ( Netto ) nach Berücksichtigung deiner Freibeträge usw.dazu.

Es wäre dann schon ein Wunder sollte da dann noch Anspruch auf eine Aufstockung bestehen.

Solltet ihr nicht gleich als BG - eingestuft werden und du 700 € Netto bekommen würdest, dann solltest du um die 850 € an Bruttoeinkommen haben, dann stünde dir nach § 11 b SGB - ll um die 250 € an Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch von deinen 700 € Netto abgezogen, es blieben dann vorerst um die 450 € anrechenbares Einkommen.

Von diesen ca.450 € ginge der derzeit volle Regelbedarf von 424 € ab und der Rest würde auf deine Warmmiete von ca.200 € angerechnet, ggf.könntest du dann noch notwendige nachweisbar erhöhte berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten in Abzug bringen, dass könnte dann dein anrechenbares Einkommen von ca.450 € nochmals verringern.

Dann würde deine Aufstockung vom Jobcenter ggf.höher ausfallen.

Wenn du in deinem erlernten Beruf vermittelt werden kannst, gibt es keine weitere Förderung für einen Zweitberuf. Dann muss man mit der Azubi-Vergütung eben auskommen.

Steh gerade aufm Schlauch. Wieso kriegst du alg II bei ner Ausbildung. Du kriegst doch nen Ausbidungsgehalt...