Darf mein Partner sein Weihnachtsgeld behalten wenn ich Arbeitslosengeld bekomme?
Ich muss ab nächstem Monat Arbeitslosengeld beziehen und lebe mit meinem Freund zusammen (in einer Bedarfsgemeinschaft) der seine Ausbildung macht. Wird uns sein Weihnachtsgeld dann weggenommen?
8 Antworten
Es kommt darauf an was du mit Arbeitslosengeld meinst ?
Bei ALG - 1 würde das keine Rolle spielen,weil das eine Versicherungsleistung ist,da spielt das Einkommen und Vermögen keine Rolle.
Wenn du aber ALG - 2 bekommst und ihr eine BG - bildet,dann wird sein Einkommen nach Abzug von Freibeträgen auf seinen und wenn ein Überschuss vorhanden wäre dann auch auf deinen Bedarf angerechnet.
Es kommt also darauf an was er an Brutto und Netto Vergütung hat,was er dann an Weihnachtsgeld bekommt und was ihr an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu zahlen habt.
Er könnte dann ggf. noch separat Aufwendungen wegen der Ausbildung absetzen,muss dann nur nachweisbar sein,Fahrkosten ggf.dann auch.
wenn du alg2 bekommst, dann seit ihr eine bedarfsgemeinschaft. das heißt das übersteigende einkommen mit dem dein partner seinen bedarf deckt wird deinem bedarf angerechnet und senkt das alg2. also auch das weihnachtsgeld. das könnte dazu führen, dass du sogar aus dem leistungsbezug fällst, wenn sein einkommen höher ist.
Natürlich darf er sein Weihnachtsgeld behalten. Dafür wird halt das ALG II entsprechend gekürzt.
Das ist sicherlich auch im Sinne aller Beschäftigten, die Lohnsteuer zahlen.
Auch das Weihnachtsgeld wird wie sein Gehalt sonst auch als Einkommen berücksichtigt. Dementsprechend erhaltet ihr in dem einem Monat weniger ALG II.
Das Weihnachtsgel zählt als zusätzliches Einkomkmen und wird wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft grünet angerechnet. Aber woher weißt du das mit der Bedarfsgemeinschaft oder vermutest du es nur?
Das siehst du schon am Regelsatz !
Wenn im Bescheid 404 € steht,dann würdet ihr keine BG - bilden,steht da 364 € seid ihr eine.
Ist in dem Antrag so eingetragen, denke dass das so richtig ist weil wir ja in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" leben.