Zweimal innerhalb 1 min mit Fahrrad über rote Ampel - doppelt Strafe zahlen?
Ich wurde die Tage dabei erwischt, als ich zweimal hintereinander, innerhalb 500 m über eine rote Ampel geradelt bin. Die Polizei hat mich also bewusst zweimal reinlaufen lassen. Muss ich dann auch zweimal die Strafe zahlen?
Ich weiss, dass man nicht über rote Ampeln fährt. Habe mich bei diesen beiden Ampeln dazu verlocken lassen, weil die erste bei einer gesperrten (!) Strasse war und bei der zweiten 5 Fussgänger gleichzeitig drüber sind. Die wurden natürlich nihct aufgefhalten. Ebensowebig die "Geisterfahrer" auf dem Radweg )-;
6 Antworten
Du hast völlig zu Recht erkannt, dass man nicht über rote Ampeln fahren darf. Dass an der ersten Ampel eine Straße gesperrt war ist keine Ausrede, denn die Ampel war ja in Betrieb. Und dass bei der zweiten Ampel grade Fußgänger rüber sind macht die Sache eher noch schlimmer. Falls diese gefährdet wurden wird es nochmals zusätzlich teurer.
Ich gehe davon aus, dass du beide Taten getrennt zahlen musst. Das ist definitiv kein Fortsetzungszusammenhang und der Ansatz, das als eine Ordnungswidrigkeit zu sehen wäre nicht zu deinem Vorteil...
So einfach, wie es einer der Antworter hier gesagt hat ("2 Vergehen, 2 x Zahlen" ) ist es grundsätzlich natürlich nicht.
Es ist immer zu prüfen, ob die Verstöße in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden. Und das ist nicht immer ganz einfach.
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Vorliegend jedoch IST es ganz einfach.
Du hast zweimal gegen dieselbe Vorschrift verstoßen, nämlich, die, bei Rot anzuhalten.
Da die Ampeln jedoch räumlich weit auseinander lagen, war deinem zweiten Verstoß eine erneute Entscheidung deinerseits vorausgegangen, ein Rotlicht zu missachten. Diese kann nicht mehr im Zusammenhang mit deiner gleichartigen Entscheidung an der vorherigen Ampel gesehen werden.
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Zwei Entschlüsse aber bedeutet Tatmehrheit.
Und das heißt (aus dem "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog"):
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Die in Tatmehrheit zueinander stehenden Ordnungswidrigkeiten sind jeweils einzeln zu ahnden; jede einzelne Geldbuße ist im Bußgeldbescheid gesondert auszuweisen
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Radfahrer zahlen immer die Hälfte des Bußgeldes, das Kraftfahrer für den gleichen Verstoß zahlen müssten. Für Verstöße, die ins VZR in Flensburg einzutragen sind, erhalten sie dort meist nur einen Punkt. Es gibt aber auch Tatbestände, für die auch ein Radfahrer mehr als einen Punkt erhält. Solltest du etwa dadurch, dass du nicht angehalten hast, jemanden gefährdet haben, dann erhältst du auch als Radfahrer dafür drei Punkte.
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Du wirst also zweimal 45 bzw. 100 Euro zahlen (je nachdem, wie lange jeweils schon Rotlicht war) und erhältst auch zweimal Punkte in Flensburg.
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Aber tröste dich: Da nur EIN Bußgeldbescheid erlassen werden wird, mit dem beide Taten geahndet werden, wirst du auch die damit im Zusammenhang stehenden Gebühren und Auslagen in Höhe von 23,50 Euro nur EINMAL zahlen müssen ...
du wirst 2 x zur kasse gebeten
klar, wenn die Polizei zweimal meint, daß sie das Ahnden muß, mußt du zweimal dafür Zahlen (aber vermutlich nur ein Bußgeld oder vielleicht sogar nur ein Ordnungs- bzw. Verwarngeld, aber auf keinen Fall eine Strafe). Und Rotlichtverstöße sind nun einmal sehr grobe Verstöße. Ich kann es zwar verstehen, wenn du dich aufregst, daß andere damit durchgekommen sind. Aber das gibt dir leider nicht das recht, daß sie dich auch damit durchgehen lassen müssen. Aber eigentlich liegt es immer daran, wie man dann der Polizei gegenüberauftritt, wenn du dich sofor einsichtig zeigst usw. werden die es dir sicher nicht so teuer machen und evtl. auch gleich weiterfahren lassen. Zumindest, wenn du sonst vernünftig gefahren bist und niemanden gefährdet hast...
Die Polizei hat Dich bewußt zweimal reinlaufen lassen??? Ist ja unglaublich. Jetzt ist also die Polizei schuld an Deinem Fehlverhalten? Wenn DAS Schule macht... Demnächst werden die Bankräuber und Vergewaltiger wohl auch verlangen, dass die Polizei sie VOR ihrer Tat hätte verhaften müssen, denn dann wäre ja nichts passiert?!?
OMG, wie dämlich kann man eigentlich sein.
Jetzt mal im Ernst: Du mußt zweimal zahlen. Und wenn Du über fünf rote Ampel fährst, mußt Du fünfmal zahlen. Dich zwingt ja niemand, die Gesetze zu ignorieren, oder?