Zustimmung zur Untervermietung durch Hausverwaltung?
Hallo, habe ALG 2 beantragt und wohne zur Untermiete in der Wohnung meines Bruders (Hauptmieter). Habe einen Nachweis der eigtl. Vermieterin, das die Wohnung untervermietet werden darf. Es handelt sich um die Eigentumswohnung einer älteren Dame. Im Antrag ist allerdings die Rede von der "Zustimmung der Untervermietung durch die Hausverwaltung". Brauche ich das zusätzlich!? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. LG Daniel
5 Antworten
Wenn die Hausverwaltung dazu nicht gefragt werden muss, brauchst Du diese Zustimmung nicht. Zudem bist Du Familienangehöriger Deines Vermieters, womit es von vornherein keiner Genehmigung, weder der Vermieterin, noch der Hausverwaltung bedarf.
Allerdings weiß man bei einzelnen Behördenvertretern nie, wie diese ticken. Ich würde direkt nochmal dort nachfragen und angeben, dass die Vermieterin schriftlich zugestimmt hat und sich die Hausverwaltung dafür nicht zuständig sieht.
Das müßte die ältere Dame, die ja Eigentümerin ist,ob so etwas einmal von der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam beschlossen wurde.
Grundsätzlich sollte die Eigentümerin bei einer Untervermietung nicht die Zustimmung der sonstigen Wohnungseigentümer einholen müssen.
Anders:
Zur Ausübung eines Gewerbes in der Wohnung ist der Wohnungseigentümer nur mit Zustimmung der WEG berechtigt,was dann wohl eine Untervermietung als Ferienwohnung betreffen könnte.
Du brauchst lediglich eine Schriftliche Erlaubnis des Vermieters, in diesem Fall der Dame, dass du dort zur Untermiete wohnen darfst bzw. dass dein Bruder einen Untermieter aufnehmen darf. Fertig.
Ist im Normalfall ein 2-Zeiler
Die Hausverwaltung hat hiermit nichts zu tun, da diese für einen Eigentümer das Haus verwaltet, der Eigentümer aber bestimmen kann ob er Untermieter haben will.
Und wenn die alte Dame Eigentümer ist, ist sie somit auch der Ansprechpartner.
Bei uns in Berlin, muss sich JEDER, der sich bei einen anmelden will die Zustimmung, von die Hausverwaltung einholen.
Manche Vermieter, stimmen zu, wiederum andere achten darauf, dass die Belegungsgrenze, für die Wohnung nicht überschritten werden darf, so wie es leider in Berlin der Fall war.
Du meinst, du hast eine Genehmigung der Eigentümerin?